Rechtsprechung
   BFH, 17.12.2009 - III R 101/06   

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank; Widerlegung der durch Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indizierten bedingten Veräußerungsabsicht beim Erwerb

  • Betriebs-Berater

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

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  • Bundesfinanzhof

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank - Widerlegung der durch Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indizierten bedingten Veräußerungsabsicht beim Erwerb

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 15 Abs. 2
    Unerheblichkeit der Beweggründe für Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel: Unfreiwilligkeit der Veräußerung widerlegt die durch Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indizierte bedingte Veräußerungsfreiheit nicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erheblichkeit der für die Veräußerung von Immobilien bestehenden persönlichen oder finanziellen Beweggründe für eine Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel bzw. zur Vermögensverwaltung; Widerlegung einer durch Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von ca. fünf Jahren indizierteVeräußerungsabsicht beim Erwerb eines Grundstücks durch objektive Umstände oder durch Erklärung des Steuerpflichtigen über seine Absichten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht - 3-Objekt-Grenze: Widerlegung der Vermutung bei Zwang?

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerblicher Grundstückshandel auf Druck der Bank

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  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: "Gewerblicher Grundstückshandel" kann auch durch "Druck" entstanden sein

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel - auch bei Verkäufen auf Druck der Bank

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Wohnungsverkäufen auf Druck einer Bank

  • lto.de (Kurzinformation)

    Druck der Finanzierungsbank schließt gewerblichen Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen nicht aus

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzielle Zwangslage in der Regel kein Argument gegen gewerblichen Grundstückshandel! (IMR 2010, 1091)

  • kanzlei-klumpe.de , S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

Sonstiges (5)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15, GewStG § 2, EStG § 23 Abs 1 Nr 1
    Bedingte Veräußerungsabsicht; Fremdfinanzierung; Gewerblicher Grundstückshandel; Spekulationsgeschäft; Vermögensverwaltung

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Immobilienveräußerungen auf Druck der Bank: immer gewerblicher Grundstückshandel?" von Dr. Stefanus Figgener und Jan Martin Kiesel, LL.M. und Dr. Felix Haug, LL.M., original erschienen in: DStR 2010, 1324 - 1326.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 17.12.2009, Az.: III R 101/06 (Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank)" von RA/StB Stefan Köhler, original erschienen in: BB 2010, 1003 - 1006.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 17.12.2009, Az.: III R 101/06 (Gewerblicher Grundstückshandel: Unfreiwilligkeit des Veräußerung widerlegt die durch Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indizierte bedingte Veräußerungsfreiheit nicht)" von RA/StB Dr. Johann Wagner, LL.M., original erschienen in: ZfIR 2010, 425 - 427.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH v. 17.12.2009 - III R 101/06 (Gewerblicher Grundstückshandel: Wohnungsverkäufe auf Druck der Bank)" von Dipl.-Finw. Martin Hilbertz, original erschienen in: EStB 2010, 127 - 128.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 228, 65
  • NJW 2010, 2238
  • NZM 2010, 448
  • BB 2010, 1001
  • BB 2010, 729
  • DB 2010, 594
  • DB 2010, 6
  • BStBl II 2010, 541
  • BauR 2010, 833
  • IMR 2010, 1091



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BFH, 17.08.2011 - X B 225/10  

    Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei

    Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung vermag der beschließende Senat nicht zu erkennen, dass das FG mit dem angefochtenen Urteil von dem BFH-Urteil vom 17. Dezember 2009 III R 101/06 (BFHE 228, 65, BStBl II 2010, 541) abgewichen sein soll.

    In Übereinstimmung mit dem vermeintlichen Divergenzurteil in BFHE 228, 65, BStBl II 2010, 541 hat das FG ausgeführt, die durch das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indizierte innere Tatsache der bedingten Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Erwerbs oder der Errichtung werde vornehmlich durch Gestaltungen des Steuerpflichtigen widerlegt, die eine spätere Veräußerung wesentlich erschwerten oder unwirtschaftlich machten.

  • FG Münster, 11.03.2011 - 14 K 991/05  

    Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von privater Vermögensverwaltung

    Grundsätzlich unerheblich für die Zuordnung eines veräußerten Objekts zur privaten Vermögensverwaltung oder zum gewerblichen Grundstückshandel sind die konkreten Anlässe und Beweggründe für die durchgeführten Veräußerungen, da diese im Regelfall nicht geeignet sind, die aufgrund der Zahl der veräußerten Objekte und dem zeitlichen Abstand der maßgebenden Tätigkeiten vermutete (bedingte) Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt der Anschaffung oder Errichtung auszuschließen (vgl. Urteil des BFH vom 17.12.2009 - III R 101/06, BFHE 228, 65, BStBl. II 2010, 541 m. w. N.).

    Demgegenüber kann sich der Beklagte auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des BFH vom 17.12.2009 - III R 101/06 (BFHE 228, 65, BStBl. II 2010, 541) und III R 102/06 (BFH/NV 2010, 1118) berufen.

  • FG München, 20.09.2010 - 5 V 886/10  

    Annahme einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit -

    Etwaige Motive des Steuerpflichtigen, nicht zu verkaufen, sind insbesondere dann unerheblich, wenn er bereits bei Fertigstellung des Objekts damit rechnen muss, zur späteren Veräußerung gezwungen zu sein (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2009 III R 101/06, BFHE 228, 65, BStBl II 2010, 541).

    Die Absicht, ein Objekt zur Alterssicherung einzusetzen, spricht auch nicht gegen eine bedingte Veräußerungsabsicht, da auch der Erlös aus einem gewinnbringenden Veräußerungsgeschäft zur Altersvorsorge genutzt oder erneut in Immobilien angelegt werden kann (BFH in BFHE 228, 65, BStBl II 2010, 541).

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  • FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 4918/07  

    Wohnhausteilung in 4 Eigentumswohnungen kann Grundstückshandel begründen

    In diesem Fall lassen die äußeren Umstände den Schluss zu, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 17.12.2009 III R 101/06, BStBl II 2010, 541).

    Die von den Klägern vorgebrachte Absicht, ein Objekt zur Altersversorgung einzusetzen, spricht ebenfalls nicht gegen eine bedingte Veräußerungsabsicht, da auch der Erlös aus einem gewinnbringenden Veräußerungsgeschäft zur Altersvorsorge genutzt oder erneut in Immobilien angelegt werden kann (BFH-Urteil vom 17.12.2009 III R 101/06, BFHE 228, 65, BStBl II 2010, 541).

  • BFH - III R 102/06 (anhängig)  

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank -

    Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 17. Dezember 2009 III R 101/06 (Rechtsstreit des FA gegen die Klägerin und ihren Ehemann wegen Einkommensteuer 1999, 2000).
  • BFH, 27.04.2010 - X B 180/09  

    Eignung der bedingten Veräußerungsabsicht als Kriterium zur Abgrenzung des

    An dieser Rechtsprechung haben die Ertragssteuersenate des BFH trotz der einen oder anderen kritischen Stimme in der Literatur (z. B. Heuermann, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft 2007, Bd. 30, 121, 138) festgehalten und - soweit ersichtlich - zuletzt im Urteil vom 17. Dezember 2009 III R 101/06 (Deutsches Steuerrecht 2010, 535) entschieden, die - durch die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von etwa fünf Jahren indizierte - (zumindest) bedingte Veräußerungsabsicht beim Erwerb könne nur durch objektive Umstände, nicht aber durch Erklärungen des Steuerpflichtigen über seine Absichten widerlegt werden.
  • FG Köln, 18.05.2010 - 1 K 3094/09  

    Umqualifizierung der Einkünfte auf Gesellschafterebene

    Auf dieses Indiz kommt es nur dann nicht an, wenn sich bereits aus anderen Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3.7.1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617; vom 10.12.2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; BFH-Urteile vom 20.2.2003 III R 10/01, BStBl II 2003, 510, vom 15.7.2004 III R 37/02, BStBl II 2004, 950 und vom 17.12.2009 III R 101/06, BStBl II 2010, 541).
  • FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1417/07  

    Verhältnis von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und § 20 Abs. 1

    Der Kauf eines unbebauten Grundstücks, um es alsbald mit einem 6-Familienhaus zu bebauen, es in Eigentumswohnungen zu unterteilen und alsbald zu verkaufen, ist eine gewerbliche Tätigkeit (BFH vom 17. Dezember 2009 III R 101/06, BStBl II 2010, 541).
  • FG Hamburg, 20.09.2011 - 2 K 64/11  

    Kein gewerbesteuerrechtlich begünstigter Veräußerungsgewinn

    Abgesehen davon, dass - wie vorstehend unter II.a) dargestellt - derartige persönliche Beweggründe ohnehin grundsätzlich für die Beurteilung einer Veräußerungsabsicht unerheblich sind, weil sie im Allgemeinen nichts darüber aussagen, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht gehabt hat (vgl. BFH vom 17.12.2009 III R 101/06, BStBl II 2010, 541; vom 20.2.2003 III R 10/01, BStBl II 2003, 510), hat auch der Zeuge D in seiner Vernehmung letztlich eingeräumt, dass die massiven finanziellen Probleme ... des Jahres 2005 nicht nur dazu geführt haben, dass eine Gesellschaft ohne seine Beteiligung das Grundstück erwarb, sondern auch, dass der Weiterverkauf an die F GmbH erfolgte.
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