Rechtsprechung
| BFH, 18.01.2005 - VIII S 17/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 30.06.2005 - III B 63/05
Keine Beschwerde gegen BFH-Entscheidungen
Auch eine Umdeutung (dazu BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2004 VIII B 252/04, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris) in eine seit dem 1. Januar 2005 eröffnete sog. Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO oder eine darüber hinaus statthafte, gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Gegenvorstellung (…vgl. BFH-Beschluss vom 13. Januar 2005 VII S 31/04, BFH/NV 2005, 898; zur ausnahmsweisen Statthaftigkeit nach der bis zum 1. Januar 2005 geltenden Rechtslage BFH-Beschluss vom 18. Januar 2005 VIII S 17/04, n.v., juris) scheidet ebenfalls aus.Indes hat der Antragsteller keinen Sachverhalt vorgetragen noch ist ein solcher aus den Akten ersichtlich, der ausnahmsweise eine Gegenvorstellung eröffnen könnte, nämlich wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) oder wegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2005 VIII S 17/04, n.v., juris; vom 27. Januar 2004 X S 22/03, n.v., juris; vom 7. September 2004 X S 5/04, n.v., juris; vom 21. Juni 2004 VII B 158/03, n.v., juris).
- FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
Keine Rüge des rechtlichen Gehörs mit Gegenvorstellung - Gehörsrüge nach …
Indes hat die Klägerin keinen Sachverhalt vorgetragen noch ist ein solcher aus den Akten ersichtlich, der ausnahmsweise eine Gegenvorstellung eröffnen könnte, nämlich wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) oder wegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2005, VIII S 17/04 , n.v., juris; vom 27. Januar 2004, X S 22/03 , n.v., juris; vom 7. September 2004, X S 5/04 , n.v., juris; vom 21. Juni 2004, VII B 158/03 , n.v., juris).
Sie betreiben juristische Internetseiten?