Rechtsprechung
| BFH, 18.05.1972 - IV R 168/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 18.05.1972 - IV R 168/68
- BFH, 20.07.1972 - IV R 168/68
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 106, 192
- BStBl II 1972, 816
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 26.02.1982 - VI R 123/78
EStG (1971) § 38 Abs. 4, § 47 Abs. 1 Nr. 2; EStG (1980) § 36 …
Allerdings hat der IV. Senat des BFH in seinem Urteil vom 18. Mai 1972 IV R 168/68 (BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816) entschieden, daß die von der Frage der Einbeziehung der streitigen Beträge in die Veranlagung des Arbeitnehmers unabhängige Frage der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für die nicht abgeführte Lohnsteuer (§ 38 Abs. 4 Satz 3 EStG 1971) unter Umständen bereits im Veranlagungsverfahren und aus prozeßökonomischen Gründen auch vom FG in dem gegen die Veranlagung des Arbeitnehmers gerichteten Klageverfahren geprüft werden könne.Durch die in BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816 für erforderlich gehaltene Verfahrensweise würde das FG dem Kläger also etwas anderes zugestehen, als er mit seinem Anfechtungsantrag begehrt hat.
Der IV. Senat hat auf Anfrage der Abweichung von seinem Urteil in BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816, zugestimmt.
- BFH, 24.02.1988 - I R 143/84
Besteuerungsrecht der Schweiz für Arbeitslohn
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, daß auch die auf einer Nettolohnvereinbarung beruhenden Vergütungen bei der Einkommensteuerveranlagung eines Arbeitnehmers in die Einkünfteermittlung einzubeziehen sind (vgl. Urteile vom 13. März 1964 III 225/61 U, BFHE 79, 400, BStBl III 1964, 378; vom 18. Mai 1972 IV R 168/68, BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816; Beschluß vom 12. Dezember 1975 VI B 124/75, BFHE 117, 553, BStBl II 1976, 543; Urteile vom 16. August 1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771; vom 26. Februar 1982 VI R 123/78, BFHE 135, 211, BStBl II 1982, 403). - BFH, 01.04.1999 - VII R 51/98
Lohnsteueranrechnung bei verdecktem Arbeitsverhältnis
Im Umkehrschluß folgt aus dieser Vorschrift, daß der Arbeitnehmer dann nicht --auch nicht durch Versagung der Anrechnung im Erhebungsverfahren nach einer durchgeführten Einkommensteuerveranlagung (BFH-Urteil vom 18. Mai 1972 IV R 168/68, BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816, zu dem bis 1974 geltenden § 38 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 EStG)-- in Anspruch genommen werden kann, wenn er nicht weiß, daß der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig angemeldet hat.
- BFH, 08.11.1985 - VI R 238/80
Nichtabführung einbehaltener Lohnsteuer durch den Arbeitgeber bei …
Im Umkehrschluß folgt aus dieser Vorschrift, daß der Arbeitnehmer dann nicht - auch nicht im Erhebungsverfahren nach einer durchgeführten Einkommensteuerveranlagung (BFH-Urteil vom 18. Mai 1972 IV R 168/68, BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816, zu dem bis 1974 geltenden § 38 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 EStG) - in Anspruch genommen werden kann, wenn er nicht weiß, daß der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig angemeldet hat. - BFH, 12.12.1979 - VI R 118/76
Bei Nettolohnzahlung ist die Kürzung der einbehaltenen Lohnsteuer um die …
Gerade bei Nettolohnvereinbarungen trifft vielmehr, da es sich hierbei um Ausnahmeregelungen handelt, denjenigen, der sich darauf beruft, eine erhöhte Nachweispflicht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 18. Mai 1972 IV R 168/68, BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816, mit weiteren Nachweisen). - BFH, 09.03.1979 - VI R 185/76
Anrufungsauskunft; Bindung auch im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren und im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 29.01.1985 - VII R 67/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 21.08.1985 - VI R 102/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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