Rechtsprechung
   BFH, 18.06.2008 - I B 152/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung: Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich nach den Feststellungen des FG nicht stellt; Besteuerungsrecht der Bundesrepublik für Abfindungszahlung bei Tätigkeit im Inland und Ausland

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung: Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich nach den Feststellungen des FG nicht stellt - Besteuerungsrecht der Bundesrepublik für Abfindungszahlung bei Tätigkeit im Inland und Ausland

  • NWB SteuerXpert START
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Verfahrensgang

  • FG Hessen, 21.03.2007 - 9 K 2030/03
  • BFH, 18.06.2008 - I B 152/07



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 25.11.2008 - I B 99/08  

    Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung und eines schweren Rechtsfehlers

    Auf einen vom FG nicht festgestellten Sachverhalt kann eine Zulassung der Revision indessen nicht gestützt werden (BFH-Beschlüsse vom 7. August 2007 IV B 140/06, BFH/NV 2008, 73; vom 18. Juni 2008 I B 152/07, BFH/NV 2008, 1688).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 1500/09  

    Besteuerung einer Abfindung aus Frankreich

    Nach der Rechtsprechung des BFH gilt bei den dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen das für die Besteuerung von Arbeitslöhnen geltende abkommensrechtliche Arbeitsortprinzip nicht für Abfindungen, die anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Juni 2008 - I B 152/07, BFH/NV 2008, 1688 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2012 - 3 K 1500/09  

    Anwendung des DBA-Frankreich bei einer Abfindung

    Nach der Rechtsprechung des BFH gilt bei den dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen das für die Besteuerung von Arbeitslöhnen geltende abkommensrechtliche Arbeitsortprinzip nicht für Abfindungen, die anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Juni 2008 - I B 152/07, BFH/NV 2008, 1688).
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