Rechtsprechung
| BFH, 18.06.2008 - I B 152/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Grundsätzliche Bedeutung: Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich nach den Feststellungen des FG nicht stellt; Besteuerungsrecht der Bundesrepublik für Abfindungszahlung bei Tätigkeit im Inland und Ausland
- Bundesfinanzhof
Grundsätzliche Bedeutung: Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich nach den Feststellungen des FG nicht stellt - Besteuerungsrecht der Bundesrepublik für Abfindungszahlung bei Tätigkeit im Inland und Ausland
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 21.03.2007 - 9 K 2030/03
- BFH, 18.06.2008 - I B 152/07
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 25.11.2008 - I B 99/08
Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung und eines schweren Rechtsfehlers
Auf einen vom FG nicht festgestellten Sachverhalt kann eine Zulassung der Revision indessen nicht gestützt werden (…BFH-Beschlüsse vom 7. August 2007 IV B 140/06, BFH/NV 2008, 73; vom 18. Juni 2008 I B 152/07, BFH/NV 2008, 1688). - FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 1500/09
Besteuerung einer Abfindung aus Frankreich
Nach der Rechtsprechung des BFH gilt bei den dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen das für die Besteuerung von Arbeitslöhnen geltende abkommensrechtliche Arbeitsortprinzip nicht für Abfindungen, die anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Juni 2008 - I B 152/07, BFH/NV 2008, 1688 ). - FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2012 - 3 K 1500/09
Anwendung des DBA-Frankreich bei einer Abfindung
Nach der Rechtsprechung des BFH gilt bei den dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen das für die Besteuerung von Arbeitslöhnen geltende abkommensrechtliche Arbeitsortprinzip nicht für Abfindungen, die anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Juni 2008 - I B 152/07, BFH/NV 2008, 1688).
