Rechtsprechung
| BFH, 18.08.2011 - VII B 9/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Keine Bindung des FA an die in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge - Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - Änderung des Lohnsteuerabzugs
- Bundesfinanzhof
Keine Bindung des FA an die in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge - Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - Änderung des Lohnsteuerabzugs
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klärungsbedürftigkeit einer Frage im Zusammenhang mit der Bindungswirkung einer Lohnsteuerbescheinigung i.R.d. Einkommensteuerveranlagung
Verfahrensgang
- FG Saarland, 08.12.2010 - 2 K 1347/08
- BFH, 18.08.2011 - VII B 9/11
Wird zitiert von ... (2)
- FG Münster, 14.12.2011 - 10 K 811/11
Eröffnung des Finanzrechtswegs, Bindung an Verweisungsbeschluss, Örtliche …
Eine abweichende Einkommensteuerveranlagung ist durch eine unrichtige Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgeschlossen, da dieser lediglich eine widerlegbare Beweiswirkung bei der Veranlagung zukommt (BFH-Beschlüsse vom 18.08.2011 VII B 9/11, BFH/NV 2011, 2042 …und vom 07.02.2008 VI B 110/07, BFH/NV 2008, 944); eine Bindungswirkung kommt ihr nicht zu (…BFH-Beschluss vom 30.12.2010 III R 50/09, BFH/NV 2011, 786). - FG Münster, 24.04.2012 - 6 K 1498/11
Finanz- und Abgaberecht
Einigkeit besteht allerdings darin, dass es für die Finanzbehörde im Anrechnungs- und Abrechnungsverfahren keine Bindung an die in einer LSt-Bescheinigung ausgewiesenen Beträge gibt (BFH-Beschluss vom 18.08.2011, VII B 9/11, BFH/NV 2011, 242) - zum Stand der Rechtsprechung der unterschiedlichen Fallgestaltungen mit entsprechend unterschiedlichen Ergebnissen vgl. auch Urteil des FG Hamburg vom 15.06.2011, 3 K 135/10, EFG 2011, 1790; das FG Hamburg meint ein Abrücken des BFH von einer eher formalen Betrachtungsweise des Korrespondenzprinzips feststellen zu können hin zu Ergebnissen, die an einer materiellen Gerechtigkeit orientiert sind.
