Rechtsprechung
| BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Aufnahme in eine Einzelpraxis gegen Zuzahlung - Steuerbegünstigung beschränkt auf Veräußerung selbstständiger Vermögensanteile - Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven Voraussetzung - Keine Analogie zur Rechtsprechung über begünstigte Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Entgeltliche Aufnahme eines Sozius in Einzelpraxis keine steuerbegünstigte Veräußerung
- Betriebs-Berater
Entgeltliche Aufnahme eines Sozius in Einzelpraxis keine steuerbegünstigte Veräußerung
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Versteuerung von Ausgleichszahlungen
Sonstiges
Verfahrensgang
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 189, 465
- NJW 2000, 900
- BB 2000, 127
- BB 2000, 85
- DB 2000, 71
- BStBl II 2000, 123
Wird zitiert von ... (94)
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Das setzt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs voraus, dass alle stillen Reserven der wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden; denn eine Zusammenballung liegt nicht vor, wenn dem Veräußerer noch stille Reserven verbleiben, die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (vgl. BFH [GrS], Beschluss vom 18. Oktober 1999 - GrS 2/98 -, BStBl II 2000, S. 123 [126 f.] = BFHE 189, 465 [473]). - BFH, 16.09.2004 - IV R 11/03
Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell
Veräußert ein Steuerpflichtiger den Anteil an einem Mitunternehmeranteil, ist der dabei erzielte Veräußerungsgewinn bis zum In-Kraft-Treten des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom 20. Dezember 2001 steuerbegünstigt (Anschluss an BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 12/94, BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407; BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass --über den Wortlaut des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG a.F. hinaus-- auch die Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil zu einem steuerlich begünstigten Veräußerungsgewinn führt (BFH-Urteile vom 27. Mai 1981 I R 123/77, BFHE 133, 412, BStBl II 1982, 211; vom 14. September 1994 I R 12/94, BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407; Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).
Allerdings hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 auf steuersystematische Bedenken an dieser Rechtsprechung hingewiesen und lediglich aus Gründen der Rechtssicherheit an ihr festgehalten.
Die Gründe hierfür sind im Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 aufgeführt.
Allerdings hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 darauf hingewiesen, dass steuerlich unerwünschte Ergebnisse einer zweistufigen Gesellschaftsgründung unter dem Gesichtspunkt eines Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO 1977 weitgehend ausgeschlossen werden könnten (unter C.V.2.d).
- FG Niedersachsen, 14.03.2007 - 2 K 574/03
Aktivierung bei Einbringung und Zuzahlung ins Privatvermögen des Einbringenden
Im Falle der Einbringung eines Betriebes werden die steuerrechtlichen Tatbestände der Veräußerung und der Einbringung von Betriebsvermögen miteinander verbunden: Der Betrieb wird in die Personengesellschaft durch den bisherigen (Praxis-) Inhaber "teilweise für eigene Rechnung, und teilweise für Rechnung eines Dritten", des künftigen Mitgesellschafters, eingebracht, der dafür dem Einbringenden ein Entgelt zahlt (Zuzahlung); diese "Einbringung" stellt sich als Veräußerungsvorgang dar (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1981 VIII R 138/80, BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, und vom 8. Dezember 1994 IV R 82/92, BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599; Beschluss des Großen Senats des BFH v. 18.10.1999, GrS 2/98, BStBl. 2000 II S. 123).Eine Gewinnentstehung lässt sich auch nicht durch Erstellung einer negativen Ergänzungsbilanz für den durch die Zuzahlung entstehenden Gewinn vermeiden (Beschluss des Großen Senats des BFH v. 18. Oktober 1999, GrS 2/98, BStBl. 2000 II S. 123;… Offerhaus in Gedächtnisschrift für Knobbe/ Keuk, 1997, S. 499, 509, 510;… Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. B 72).
Die Einbringung des Betriebes ist dann in Höhe der Beteiligungsquote des Zuzahlenden eine Einlage für Rechnung des zuzahlenden Gesellschafters (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999, GrS 2/98, BStBl 2000 II S. 123).
Vielmehr ist der Gewinn aus der Veräußerung bei einer Buchwerteinbringung nach den allgemeinen Regeln als laufender Gewinn zu besteuern und kann nicht durch Erstellung einer negativen Ergänzungsbilanz vermieden werden (BFH v. 21. September 2000 IV R 54/99, BStBl. 2001 II S. 178; BFH-Urteil in BFHE 176, 392 , BStBl II 1995, 599, und Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465 , BStBl II 2000, 123 ).
Ginge im Falle einer Buchwertfortführung nämlich die Einbringung der Zuzahlung voraus, wäre es konsequent, die Veräußerung - entgegen der durch den Großen Senat vertretenen Auffassung (GrS vom 18. Oktober 1999, a.a.O.) als - nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG begünstigte - Übertragung eines Mitunternehmeranteils werten (…vgl. Widmann in Widmann/Mayer, UmwStG, § 24 Rz. 211.1).
Dieses Ergebnis ist indes nicht zutreffend (GrS vom 18. Oktober 1999, a.a.O.).
Diese - für den Fall der Einbringung zu Teilwerten getroffene - Aussage könnte im Fall des Buchwertansatzes der Entscheidung des Großen Senats vom 18.10.1999 (a.a.O.) widersprechen und zur - nach Auffassung des Senats nicht zutreffenden - Annahme verleiten, dass im Falle einer Zuzahlung ins Privatvermögen bei Buchwertfortführung ein Veräußerungsgeschäft und spiegelbildlich ein Anschaffungsgeschäft auf Ebene der Gesellschaft vorliegt.
- BFH, 16.12.2004 - III R 38/00
Berliner Testament - Einbringung eines Einzelunternehmens und die Abgeltung von …
Der Tatbestand der Einbringung von Betriebsvermögen gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten ist demnach nur insoweit erfüllt, als der Einbringende durch die Einbringung die Rechtsstellung eines Gesellschafters und Mitunternehmers der neu entstandenen Personengesellschaft erlangt (BFH-Urteil in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, m.w.N., und BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.).d) Der Gewinn, der durch eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden entsteht, kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch nicht durch Erstellung einer negativen Ergänzungsbilanz vermieden werden (BFH-Urteil in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, m.w.N., und BFH-Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.).
Diese Auffassung liegt auch der Entscheidung des Großen Senats im Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 zugrunde, nach der die Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen nicht als tarifbegünstigte Veräußerung zu beurteilen ist, weil zum Zeitpunkt der Veräußerung noch kein veräußerbarer Mitunternehmeranteil bestanden habe.
Der vom Kläger erzielte Veräußerungsgewinn ist ein laufender Gewinn (BFH-Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).
- BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00
Betriebsveräußerung - Sonderbetriebsvermögen kann zur Steuerfalle werden
Der Sinn und Zweck dieser Regelungen besteht darin, die zusammengeballte Realisierung stiller Reserven nicht dem progressiven Einkommensteuertarif zu unterwerfen (vgl. BFH, Beschluss des Großen Senats vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, zu Abschn. C. V. 1. c der Gründe, m.w.N.).Werden wesentliche Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens hingegen im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung zu Buchwerten in ein anderes Betriebsvermögen überführt, ist der Gewinn aus der Anteilsveräußerung nicht tarifprivilegiert, weil nicht die gesamten stillen Reserven des veräußerten Mitunternehmeranteils aufgedeckt wurden (Urteil in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635; Beschluss in BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890; bestätigt durch Beschluss des Großen Senats in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, zu Abschn. C. V. 1. c der Gründe; ebenso zur Übertragung von Gesamthandsvermögen auf Schwesterpersonengesellschaften Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2000, 2123).
c) Mit Urteil in BFH/NV 2000, 1554 hat der IV. Senat im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 zu der bis dahin umstrittenen Frage Stellung genommen, ob die vorstehend für den Fall der Übertragung des gesamten Gesellschaftsanteils dargelegten Grundsätze auch dann zum Tragen kommen, wenn der Mitunternehmer nur einen Bruchteil seines Gesellschaftsanteils veräußert.
- BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
Unternehmensnachfolge - MU-Anteil nicht ohne anteiliges Sonderbetriebsvermögen …
Sie setzt demnach voraus, dass alle stillen Reserven der wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden; denn eine Zusammenballung liegt nicht vor, wenn dem Veräußerer noch stille Reserven verbleiben, die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter V. 1. c).Sie kann allein auf Gründe der Rechtssicherheit gestützt werden, nach denen eine von der Finanzverwaltung gebilligte langjährige Rechtsprechung trotz nicht auszuräumender steuersystematischer Bedenken nicht aufgegeben werden soll (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter V. 2. c, letzter Absatz).
Eine zusammengeballte Realisierung der stillen Reserven liegt nicht vor, wenn sie erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (so bereits BFH-Urteil vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270; Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter V. 1. c).
- BFH, 21.09.2000 - IV R 54/99
Einbringung - Tarifvergünstigung für den Einbringungsgewinn in eine Sozietät
Es gelte vielmehr der Grundsatz, dass realisierte Gewinne in dem Zeitpunkt zu versteuern sind, in dem es zu der Realisierung gekommen ist (ebenso Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).Er kann nicht durch Erstellung einer negativen Ergänzungsbilanz vermieden werden (vgl. das Senatsurteil in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, und den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).
- FG Münster, 19.12.2002 - 1 K 1213/01
Begünstigung aus Gründen der Rechtssicherheit, Gestaltungsmißbrauch beim …
Der Bundesfinanzhof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil u.a. im Fall der Änderung der Beteiligungsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern zur Anwendung der Steuervergünstigung führt (BFH, Beschluss vom 18. Oktober 1999, GrS 2/98, BFHE 189, 465 , BStBl II 2000, 123 ; Urteil vom 14. September 1994 I R 12/94, BFHE 176, 520 , BStBl II 1995, 407 ; Urteil vom 27. Mai 1981 I R 123/77, BFHE 133, 412 , BStBl II 1982, 211 zu § 16 EStG ).Der Zweck der Tarifvergünstigung nach §§ 18 Abs. 3, 16, 34 EStG besteht darin, bei zusammengeballter Realisierung der während vieler Jahre entstandenen stillen Reserven die Progression zu mildern (BFH, Urteil vom 26. Januar 1994 III R 39/91, BFHE 173, 338 , BStBl II 1994, 458; Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BStBl II 2000, 123 ).
Allerdings steht die Anerkennung der zweistufigen Gesellschaftsgründung im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Prüfung nach den Maßstäben des § 42 AO (Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten; BFH, Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BStBl II 2000, 123).
Es handelt sich nicht um die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, weil erst mit der Einbringung einer Einzelpraxis in die Personengesellschaft im Wege der "Abspaltung" aus dem bisher einheitlichen Betriebsvermögen selbständige Anteile an dem Vermögen (Mitunternehmeranteile) entstehen (BFH, Beschluss vom 18. Oktober 1999, GrS 2/98, BStBl II 2000, 123 ).
Der GrS des BFH hat mit Beschluss vom 18.10.1999 (BStBl II 2000, 123 ) entschieden, dass die steuerliche Begünstigung der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils zwar rechtssystematisch nicht zu begründen sei, jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit bis zu einer Gesetzesänderung beibehalten werden müsse; eine steuerbegünstigte Veräußerung bei entgeltlicher Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis hat er abgelehnt.
- BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05
Steuerrecht - Grundstückshandelsgesellschaft und Gewerbesteuer
Auch die --nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98 (BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123) nur aus Gründen der Rechtskontinuität-- bis zum Inkrafttreten des § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG gewährte einkommensteuerliche Tarifbegünstigung ändert nichts daran, dass der Veräußerungsgewinn hier zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört. - BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10
Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des …
Die Tarifvergünstigung setzt demnach voraus, dass alle stillen Reserven der wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden; denn eine Zusammenballung liegt nicht vor, wenn dem Veräußerer oder Aufgebenden noch stille Reserven verbleiben, die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m. w. N.). - BFH, 13.09.2001 - IV R 13/01
Umwandlung - Aufnahme eines Nachfolgers nach § 24 UmwStG
- BFH, 07.04.2010 - I R 96/08
Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei …
- BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99
Buchwertübertragung von wesentlichen Grundlagen vor Anteilsveräußerung
- BFH, 05.06.2003 - IV R 18/02
Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb
- BFH, 16.12.2009 - I R 97/08
Namens-/Zeichenrecht als wesentliche Betriebsgrundlage - Auswirkungen einer …
- BFH, 07.03.2003 - IV B 163/02
Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung; Billigkeitsmaßnahme; …
- BFH, 14.11.2007 - XI R 32/06
Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei einer Praxiseinbringung nach § …
- BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05
Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein …
- BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05
Wegfall des anteiligen Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung
- BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
Steuerrecht - Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb
- BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07
AfA-Berechtigung bei der Aufnahme eines Gesellschafters in eine freiberufliche …
- BFH, 12.10.2005 - X R 35/04
Personengesellschaft zwischen nahen Angehörigen; Einbringung Einzelunternehmen
- BFH, 12.04.2000 - XI R 35/99
Veräußerung eines Teils einer Mitunternehmerbeteiligung
- FG München, 13.09.2007 - 15 K 2426/04
Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns als laufenden Gewerbeertrag bei der …
- FG Münster, 19.12.2002 - 1K 1213/01
- BFH, 18.12.2003 - III R 31/03
Kfz-Kosten bei geringer Jahresfahrleistung
- OLG Karlsruhe, 02.07.2003 - 1 U 233/01
Steuerberaterhaftung: Beratung über die Vertragsgestaltung zur Gründung einer …
- BFH, 28.06.2006 - IV B 93/05
Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör; rückwirkende Anwendung einer …
- BFH, 14.04.2005 - XI R 82/03
Abgrenzung "Bürogemeinschaft - Mitunternehmerschaft"
- FG Niedersachsen, 09.04.2008 - 2 K 441/04
Keine Tarifvergünstigung gem. § 34 EStG bei Teilanteilsveräußerung eines …
- FG Köln, 18.03.2009 - 4 K 2555/06
Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns; …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
§ 42 AO bei Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit Ehepartner und …
- BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung
- BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99
Veräußerungsfreibetrag bei Aufgabe eines Restbetriebs
- FG Schleswig-Holstein, 24.06.2004 - 3 K 229/00
Unentgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen zur …
- FG München, 12.08.2008 - 13 K 540/05
Tarifbegünstigung eines in der Zeit vom 1.1. bis 26.7.2002 erzielten Gewinns aus …
- BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09
"Selbständiger Teil des Vermögens" i. S. des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG eines …
- BFH, 12.04.2000 - XI R 96/96
Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teiles einer Einzelpraxis
- BFH, 27.10.2004 - XI B 216/02
Einzelpraxis: Einbringung in GbR
- BFH, 21.10.2005 - XI B 5/05
NZB: Abgrenzung Verfahrensmangel/Sachverhaltsrüge
- BFH, 18.12.2002 - XI B 131/00
Einzelunternehmen, entgeltliche Aufnahme eines neues Gesellschafters
- BFH, 19.02.2004 - III R 1/03
Abgrenzung Betriebsaufgabe - Fortführung
- BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung …
- FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6926/01
Zur Mitunternehmerschaft bei Zusammenschluss von Steuerberatern und …
- BFH, 30.08.2007 - IV R 22/06
Veräußerung eines Teilanteils an einer Personengesellschaft
- BFH, 19.11.2009 - IV R 89/06
Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides - Unanfechtbarkeit i. S. d. § 171 …
- FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03
Gestaltungsmissbrauch bei Aufstockung eines Mitunternehmeranteils im …
- BGH, 07.12.2006 - IX ZR 71/03
Steuerliche Berater - Aufklärung über ungewisse Gestaltungsmöglichkeiten
- FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 14 K 229/07
Besteuerung eines aus dem Verkauf eines Teilkommanditanteils erzielten …
- BFH, 15.03.2007 - III R 53/06
Rechtsprechung - Eisdiele als Teilbetrieb
- BFH, 10.10.2001 - XI R 7/01
- FG Hessen, 23.11.2001 - 2 V 5039/00
Praxis; Beteiligung; Sozius; Anteilserwerb; abgestuft; Veräußerungsgewinn; …
- FG Niedersachsen, 31.07.2002 - 2 K 352/00
Zur Veräußerung eines Praxisanteils gegen Zahlung in das Privatvermögen des …
- FG Münster, 16.05.2003 - 11 K 5305/00
Gestaltungsmissbrauch bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen
- FG Saarland, 10.04.2003 - 1 V 61/03
Zwei-Stufen-Modell als Gestaltungsmissbrauch
- FG Hamburg, 23.03.2006 - II 295/04
Zur Rechtsmissbräuchlichkeit des sog. Zwei-Stufen-Modells
- FG Hamburg, 25.11.2009 - 5 K 102/07
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach dem sog. Zwei-Stufen-Modell
- FG München, 08.10.2003 - 10 K 3692/01
Missbräuchliche Gestaltung durch das Zwei-Stufen-Modell
- FG Köln, 22.03.2012 - 10 K 2089/09
Zuordnung von Verbindlichkeiten zum Zwecke der Wertanpassung nach Einbringung …
- BFH, 18.03.2005 - XI B 158/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes Recht
- BFH, 30.10.2008 - VIII B 172/07
Voraussetzungen für die Annahme einer tarifbegünstigten Veräußerung einer …
- BFH, 30.03.2009 - VIII B 172/08
Teilanteilsveräußerung bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit - Keine …
- BFH, 28.06.2000 - IV B 35/00
Fortführung der Tätigkeit nach Praxisveräußerung
- BFH, 27.10.2000 - XI B 25/00
Betriebsveräußerung nur bei Einstellung der Tätigkeit
- FG Düsseldorf, 28.06.2005 - 17 K 794/03
Freiberufliche GbR; Steuerberatungspraxis; Tarifbegünstigung; …
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 467/04
Keine Entnahme bei Überführung eines Wirtschaftsguts in einen Betrieb der seinen …
- BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04
Nämlichkeit der Wohnung für die Anwendung der Übergangsregelung des § 52 …
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 362/04
Keine Entnahme, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut in einen Betrieb …
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 64/03
Keine Entnahme, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut in einen Betrieb …
- FG Münster, 14.12.2007 - 12 K 4369/04
Abgrenzung laufender Gewinn - Aufgabegewinn
- BFH, 21.08.2000 - IV B 40/00
- FG Niedersachsen, 18.12.2001 - 14 K 275/98
Kein begünstigter Veräußerungsgewinn bei Zurückbehaltung wesentlicher …
- FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96
Überführung einer als Einzelunternehmen betriebenen Zahnarztpraxis unter …
- FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
Tätigkeit als Tanzlehrer und Tanzsporttrainer als unterschiedliche Berufe
- FG Bremen, 18.12.2003 - 1 K 643/02
Keine Sonderabschreibung gemäß § 82f EStDV nach Gesellschafterwechsel bei …
- FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 472/04
Steuerbegünstigung auf den Gewinn aus der Veräußerung eines anteiligen …
- FG Münster, 26.08.2008 - 9 K 1660/05
Keine Rückstellung für Sanierungsgelder an eine Versorgungseinrichtung
- FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
Verlustvortrag im Zusammenhang mit einem Umwandlungsvorgang der Abspaltung - …
- FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
Abgabenordnung/Einkommensteuer: Zum bestimmten Sachverhalt i. S. des § 174 …
- FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 105/03
Kein Gestaltungsmissbrauch bei zweistufiger Gründung einer Sozietät bei …
- FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns eines Grundstückshändlers aus der Veräußerung …
- FG Bremen, 27.03.2003 - 1 K 588/02
In einer Versicherungsbörse belegene, von einem Gesellschafter angemietete …
- FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 3773/08
Teilbetriebseigenschaft eines fremdvermieteten Grundstücks
- FG Rheinland-Pfalz, 22.02.2000 - 2 K 3523/97
Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils: Tarifbegünstigung
- FG Baden-Württemberg, 25.05.2000 - 10 K 193/97
Anwendbarkeit der Realteilungsgrundsätze auf eine anlässlich der Ehescheidung …
- FG Saarland, 05.10.2001 - 1 V 166/01
Gründung einer Praxisgemeinschaft keine Praxisveräußerung
- FG München, 25.03.2003 - 13 K 1914/99
Teilbetrieb bei einem Taxiunternehmen; gesonderter Feststellung der Einkünfte aus …
- FG Thüringen, 23.11.2004 - III 1084/02
Veräußerung eines Teils des Mandantenstamms einer Arztpraxis keine …
- FG München, 10.03.2005 - 15 K 4947/02
Praxisveräußerung; Zweistufenmodell; Einkommensteuer 1998
- FG Niedersachsen, 25.10.2011 - 15 K 10217/09
Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1997
- FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
Gewinnrealisierung bei Grundstücksübertragung aus BV der Mitunternehmerschaft in …
- FG Köln, 17.03.2010 - 12 K 4494/07
Zulässige Buchwertfortführung bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine GbR aus …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - 1 K 1370/07
Gewinn aus der Auflösung einer Ansparrücklage bei Teilanteilsabtretung einer …
- FG Hessen, 13.04.2011 - 12 K 1395/07
Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe …
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