Rechtsprechung
   BFH, 18.10.2007 - VI R 43/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 9 Abs. 1, § 12 Nr. 1
    Bewirtungskosten und Präsente als Werbungskosten; berufliche Veranlassung der Aufwendungen eines Lehrers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gymnasiallehrerin; Werbungskostenabzug

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten: Die Aufnahme eines "Gastlehrers" kann Steuern sparen helfen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Austauschlehrer; Berufliche Veranlassung; Bewirtung; Lehrer; Unterkunft

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 19.06.2008 - VI R 33/07  

    Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Arbeitnehmers für Arbeitskollegen und

    Ein gewichtiges Indiz für die Zuordnung von Aufwendungen zum beruflichen Bereich kann auch der Umstand bilden, dass der Steuerpflichtige variable, vom Erfolg seiner Arbeit abhängige Entlohnung erhält (vgl. BFH-Urteile vom 18. Oktober 2007 VI R 43/04, BFH/NV 2008, 357, und in BFHE 218, 177, BStBl II 2007, 721).
  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 14 K 218/02  

    Aufwendungen für die Aufnahme einer Gastlehrerin aus Anlass eines

    Im Hinblick auf das seinerzeit beim Bundesfinanzhof (BFH) zu einem ähnlichen Fall anhängige Revisionsverfahren VI R 43/04 beantragten die Beteiligten des vorliegenden Verfahrens in der mündlichen Verhandlung das Ruhen des Verfahrens.

    Nachdem das genannte Revisionsverfahren durch Urteil des BFH vom 18. Oktober 2007 (Gerichtsakte Blatt 59 bis 63 - veröffentlicht in Sammlung amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen des BFH - BFH/NV 2008, 357 und Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2008, 332) abgeschlossen war, verzichteten die Beteiligten mit Schreiben vom 02. Februar 2008 und 14. Februar 2008 auf eine weitere mündliche Verhandlung.

    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung erbracht werden (vgl. das o.a. Urteil des BFH vom 18. Oktober 2007, VI R 43/04 m.w.N.).

  • BFH, 19.06.2008 - VI R 12/07  

    Sinngemäße Anwendung der Abzugsbeschränkung des § 4 EStG auf Werbungskosten

    Ein gewichtiges Indiz für die Zuordnung von Aufwendungen zum beruflichen Bereich kann auch der Umstand bilden, dass der Steuerpflichtige variable, vom Erfolg seiner Arbeit abhängige Entlohnung erhält (vgl. BFH-Urteile vom 18. Oktober 2007 VI R 43/04, BFH/NV 2008, 357, und in BFHE 218, 177, BStBl II 2007, 721).
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