Rechtsprechung
| BFH, 18.11.1954 - IV 353/53 U |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 60, 99
- BStBl III 1955, 39
Wird zitiert von ... (15)
- BFH, 19.12.1956 - VI 85/56 U Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 18.10.1983 - VI R 68/83
Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer
Unter Nutzfläche sei die Gesamtfläche eines Gebäudes einschließlich der Nebenflächen zu verstehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. November 1954 IV 353/53 U, BFHE 60, 99, BStBl III 1955, 39).bb) Die Auffassung des FA läßt sich auch nicht aus dem Urteil in BFHE 60, 99, BStBl III 1955, 39 herleiten.
Das ergibt sich aus folgendem: Die Grundsätze des Urteils in BFHE 60, 99, BStBl III 1955, 39 haben in Abschn. 55 Abs. 1 EStR ihren Niederschlag gefunden.
- BFH, 29.07.1960 - VI 181/59 U Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 08.07.1971 - IV 253/65
EStG § 7b
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.04.1986 - IV R 283/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 03.02.1955 - IV 234/54 U Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 20.12.1957 - III 285/57 S Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 09.09.1980 - VIII R 5/79
EStG § 7b Abs. 1, Abs. 2 Satz 1
Für die Zuordnung nach der Nutzung ist zu unterscheiden zwischen den Wohnzwecken dienenden Räumen, den einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, einem Gewerbebetrieb oder einer selbständigen Arbeit dienenden Räumen und den diesen Zwecken nicht dienenden Räumen (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 1954 IV 353/53 U, BFHE 60, 99 BStBl III 1955, 39).Das trifft nicht nur bei Nebenräumen zu, die zur Befriedigung zeitgemäßer Wohnbedürfnisse erforderlich sind (vgl. BFHE 60, 99, BStBl III 1955, 39), sondern auch bei Räumen, mit denen individuelle Wohnbedürfnisse befriedigt werden wie bei Schwimmbad- und Saunaräumen.
- FG Niedersachsen, 09.02.2006 - 11 K 11002/03
Steuerrecht - Begriff „eigenen Wohnzwecke“ bei denkmalgeschützten Nebengebäuden
Für die Zuordnung nach der Nutzung ist nach der Rechtsprechung zutreffend zu unterscheiden zwischen den Wohnzwecken dienenden Räumen, den einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, einem Gewerbebetrieb oder einer selbstständigen Arbeit dienenden Räumen und den diesen Zwecken nicht dienenden Räumen (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 18. November 1954 IV 353/53 U, BStBl III 1955, 39 ).Das trifft nicht nur bei Nebenräumen zu, die zur Befriedigung zeitgemäßer Wohnbedürfnisse erforderlich sind (BFH in BStBl III 1955, 39), sondern sogar bei Räumen, mit denen individuelle Wohnbedürfnisse befriedigt werden wie z. B. bei Schwimmbad- und Saunaräumen.
- BFH, 27.11.1962 - VI 240/61 S Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 18.02.1966 - VI 87/65
- BFH, 24.04.1959 - VI 246/57 U
- BFH, 22.02.1967 - VI R 49/66
- BFH, 28.07.1955 - IV 298/54 U
- BFH, 21.10.1959 - II 3/58 U
