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   BFH, 18.11.1958 - I 176/57 U   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 68, 137
  • NJW 1959, 456
  • BStBl III 1959, 52



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Wird zitiert von ... (41)  

  • BFH, 04.08.1961 - VI 269/60 S  

    EStG §§ 7, 9, 10 Abs. 1 Ziff. 1

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  • BFH, 28.09.1961 - IV 5/59 U  
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  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83  

    Änderung eines Steuerbescheids bei Verlustrücktrag

    Denn der Grundsatz von Treu und Glauben, der auch das Verhältnis von Steuerpflichtigem und FA bestimmt, gebietet zwar, daß im rechtsgeschäftlichen Verkehr jeder auf die berechtigten Belange des anderen Rücksicht nimmt und sich mit seinem eigenen früheren Verhalten, auf das der andere vertraut hat, nicht in Widerspruch setzt (Urteil des BFH vom 18. November 1958 I 176/57 U, BFHE 68, 137, BStBl III 1959, 52; Tipke/Kruse, a.a.O., § 4 AO 1977 Rdnr. 57, m. w. N.); er gibt dem Steuerpflichtigen jedoch kein Recht, die Bestandskraft der Steuerfestsetzung und die damit einhergehende Bindung an wirksam vorgenommene Verfahrenshandlungen zu unterlaufen, sofern - wie im Streitfall - nach Ausübung des Wahlrechts weder von seiten des Gesetzgebers noch seitens der Finanzbehörde Umstände geschaffen werden, die geeignet wären, der zunächst getroffenen und dem Steuerpflichtigen günstig erscheinenden Wahlentscheidung die Grundlage zu entziehen (vgl. Urteil des BFH vom 19. Februar 1974 VIII R 118/69, BFHE 111, 494, BStBl II 1974, 336).
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