Rechtsprechung
| BFH, 18.11.2008 - VIII R 40/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Klagerecht einer zivilrechtlich beendeten Personengesellschaft wegen einer bei der Gesellschaft angeordneten Außenprüfung; Entscheidungsbefugnis über Einspruch gegen Anordnung einer Auftragsprüfung
- Bundesfinanzhof
Klagerecht einer zivilrechtlich beendeten Personengesellschaft wegen einer bei der Gesellschaft angeordneten Außenprüfung - Entscheidungsbefugnis über Einspruch gegen Anordnung einer Auftragsprüfung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Behandlung einer GbR als existent bis zur Abwicklung aller gemeinsamen Rechtsbeziehungen; Das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Finanzamt als gemeinsame Rechtsbeziehung; Pflicht der hiernach existenten Gesellschaft zur Duldung einer Außenprüfung; Zuständigkeit für die vor einer Außenprüfung zu erlassende Prüfungsanordnung i.S.d. § 196 Abgabenordnung ( AO ); Zuständige Behörde für die Entscheidungskompetenz über einen Einspruch gegen eine Außenprüfung bei Erlass der Prüfungsordnung durch die beauftragte Behörde
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2009 - 4 L 207/09
Bestehen einer BGB -Gesellschaft hinsichtlich aller gemeinsamen Rechtsbeziehung …
Zwar ist eine BGB -Gesellschaft im Steuerrecht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, auf die die von der Beklagten zitierten Beschlüsse des VGH Bayern vom 26. Oktober 2007 (- 4 ZB 06.2301 -, zit. nach [...]) und vom 4. Juli 2005 (- 4 ZB 05.184 -, zit. nach [...]) Bezug nehmen, trotz ihrer Auflösung und zivilrechtlich-materiellen Beendigung solange als existent zu behandeln, bis alle gemeinsamen Rechtsbeziehungen, zu denen auch das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Finanzamt gehört, abgewickelt sind (vgl. BFH, Urt. v. 28. November 2008 - VIII R 40/07 -, zit. nach [...] m.w.N.).Davon abzugrenzen sind aber nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes die Fälle - wie hier - eines Erlöschens der Personengesellschaft durch Eintritt einer Gesamtrechtsnachfolge, wie etwa bei Verschmelzung oder beim Ausscheiden eines Gesellschafters und der Anwachsung der Gesamthandsanteile bei nur einem verbleibenden (ehemaligen) Gesellschafter (so BFH, Urt. v. 28. November 2008, a.a.O.).
- FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 616/10
Beauftragung eines anderen Finanzamts mit der Durchführung einer Außenprüfung als …
Die notwendig vor einer Außenprüfung zu erlassende Prüfungsanordnung (§ 196 AO ) kann nach allgemeiner Auffassung der Rechtsprechung, der Literatur wie auch der Verwaltung entweder von der beauftragenden oder aber der beauftragten Finanzbehörde erlassen werden (BFH-Urteil vom 18. November 2008 VIII R 40/07, BFH/NV 2009, 705).Im Falle des Erlasses der Prüfungsanordnung durch das beauftragte Finanzamt, ist dieses zur Entscheidung über den Einspruch berufen (BFH-Urteil vom 18. November 2008 VIII R 40/07, BFH/NV 2009, 705;… BFH-Beschluss vom 17. Februar 2011 VIII B 51/10, BFH/NV 2011, 761;… BFH-Beschluss vom 27. November 2003 I B 119/03, I S 11/03, BFH/NV 2004, 756); es hat hierbei die im Rahmen der Prüfungsbeauftragung nach § 195 Satz 2 AO anzustellenden Ermessenserwägungen - wenn denn nicht schon in der Prüfungsanordnung erfolgt - mitzuteilen und diese ggf. zu ergänzen.
- FG Hamburg, 23.08.2004 - III 383/01
Abgabenordnung/Einkommensteuergesetz: Einheitliche Verlustfeststellung für …
Gemäß dem bei den Kapitaleinkünften (§ 20 EStG ) als Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG ) grundsätzlich geltenden Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG ) sind die auf typisch stille Gesellschafter entfallende Verlustanteile grundsätzlich in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie im Jahresabschluss festgestellt oder vom FA geschätzt worden und von der Kapitaleinlage abgebucht worden sind (…BFH vom 7. September 2000 III R 33/96, BFH/NV 2001, 515 ; vom 7. Oktober 1997 VIII R 40/07, BFH/NV 1998, 958 ; vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BFHE 184, 21 , BStBl II 1997, 755 ) oder aber sonst bereits feststehen (FG Düsseldorf vom 2. April 1993 14 K 82/89 E, EFG 1993, 710, rechtskräftig; Heinicke in Schmidt, EStG , 23. A., § 20 Rd. 143 m.w.N.).
- FG Hamburg, 23.08.2004 - III 471/01
Abgabenordnung/Einkommensteuergesetz: Einheitliche Verlustfeststellung für …
Gemäß dem bei den Kapitaleinkünften (§ 20 EStG ) als Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG ) grundsätzlich geltenden Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG ) sind die auf typisch stille Gesellschafter entfallende Verlustanteile grundsätzlich in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie im Jahresabschluss festgestellt oder vom FA geschätzt worden und von der Kapitaleinlage abgebucht worden sind (…BFH vom 7. September 2000 III R 33/96 , BFH/NV 2001, 515 ; vom 7. Oktober 1997 VIII R 40/07 , BFH/NV 1998, 958 ; vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95 , BFHE 184, 21 , BStBl II 1997, 755 ) oder aber sonst bereits feststehen (FG Düsseldorf vom 2. April 1993 14 K 82/89 E, EFG 1993, 710 , rechtskräftig; Heinicke in Schmidt, EStG , 23. A., § 20 Rd. 143 m.w.N.). - FG Hamburg, 04.11.2010 - 3 K 65/10
Prüfungsanordnung bei vollbeendeter Schifffahrtsgellschaft: Adressierung, …
Die Prüfungsanordnung ist an den Rechtsnachfolger der vollbeendeten Gesellschaft zu richten (BFH vom 18. November 2008 VIII R 40/07, BFH/NV 2009, 705;… vom 25. April 2006 VIII R 46/02, BFH/NV 2006, 2037; vom 13. Oktober 2005 IV R 55/04, BFHE 211, 387, BStBl II 2006, 404). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2011 - 4 L 90/11
Wirksamkeit eines an einen nicht existenten Steuerschuldner gerichteten …
Zu Recht hat das Verwaltungsgericht geprüft, ob die streitbefangenen Gewerbesteuer- und Zinsbescheide unwirksam sind, weil die in Anspruch genommene BGB -Gesellschaft zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Bescheide steuerlich (vgl. dazu BFH, Urt. v. 28. November 2008 - VIII R 40/07 -, zit. nach [...] m.w.N.) nicht (mehr) existiert hat.
