Rechtsprechung
| BFH, 18.11.2008 - VIII R 41/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Klagerecht einer zivilrechtlich beendeten Personengesellschaft wegen einer bei der Gesellschaft angeordneten Außenprüfung; Entscheidungsbefugnis über Einspruch gegen Anordnung einer Auftragsprüfung
- Bundesfinanzhof
Klagerecht einer zivilrechtlich beendeten Personengesellschaft wegen einer bei der Gesellschaft angeordneten Außenprüfung - Entscheidungsbefugnis über Einspruch gegen Anordnung einer Auftragsprüfung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Behandlung einer GbR als existent bis zur Abwicklung aller gemeinsamen Rechtsbeziehungen; Das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Finanzamt als gemeinsame Rechtsbeziehung; Pflicht der hiernach existenten Gesellschaft zur Duldung einer Außenprüfung; Zuständigkeit für die vor einer Außenprüfung zu erlassende Prüfungsanordnung i.S.d. § 196 Abgabenordnung ( AO ); Zuständige Behörde für die Entscheidungskompetenz über einen Einspruch gegen eine Außenprüfung bei Erlass der Prüfungsordnung durch die beauftragte Behörde
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2008 - 6 V 6027/08
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Einspruch gegen eine …
Nach Auffassung des FG München (rkr. Urteil vom 30. November 2004 2 K 1749/01, EFG 2005, 579, m.w.N.), des FG Düsseldorf (Urteil vom 13. Dezember 2006 13 K 5642/02 AO, EFG 2007, 982, Revisionsverfahren VIII R 41/07 beim Bundesfinanzhof - BFH - anhängig) und der mittlerweile herrschenden Meinung im Schrifttum (…vgl. Eckhoff und Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp /Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 195 Rz. 37 bzw. § 367 AO Rz. 43;… Tipke, in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 367 AO Rz. 9;… Höft, in: Pump/Lohmeyer, AO, § 367 Rz. 12;… Pahlke, in: Pahlke/Koenig, AO, § 367 Rz. 63;… a. A. Brockmeyer, in: Klein, AO, 9. Aufl., § 367 Rz. 18), der sich der Senat anschließt, hat bei einer Übertragung der Außenprüfungszuständigkeit nach § 195 Satz 2 gemäß § 367 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 das örtlich zuständige Finanzamt über den Einspruch gegen die vom beauftragten Finanzamt erlassene Prüfungsanordnung zu entscheiden. - FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 616/10
Beauftragung eines anderen Finanzamts mit der Durchführung einer Außenprüfung als …
Schließlich wies der Prozessbevollmächtigte unter Angabe des BFH-Urteils vom 18. November 2008 VIII R 41/07 darauf hin, dass § 367 Abs. 3 AO zur Anwendung komme.
