Rechtsprechung
   BFH, 18.11.2009 - X R 34/07   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG 2005 § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 4a, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 1
    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß - Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags

  • Betriebs-Berater

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß - Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags

  • Betriebs-Berater

    EStG 2005 § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 4a, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i.V. m. ...
    Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

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  • Bundesfinanzhof

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß - Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags - Endgültige Ausgestaltung der Berücksichtigung der Aufwendungen - Prinzip der intertemporalen Korrespondenz - Rechtscharakter der Altervorsorgeaufwendungen - Zuweisung zu den Sonderausgaben - Ausgleichszahlung für Versorgungsausgleich - Höchstbeträge - Einbeziehung der Arbeitgeberanteile - Finanzierbarkeit der Neuregelung - Fehlende Korrespondenz in der Übergangszeit - Belastung bei Rentenbezug ab 2039 - Verbot der Doppelbesteuerung erst bei Rentenbezug rügbar - Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei Mitversicherten - Sozialhilferechtlicher Mindestbedarf als Maßgröße - Orientierung an § 20 Abs. 2 und 3 SGB II - Pauschalierte Berücksichtigung der Wohnkosten im Steuerrecht - Höhe der Mietkosten

  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkte Abziehbarkeit geleisteter Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen als Sonderausgaben im zeitlichen Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG); Rechtmäßigkeit der Eintragung von Altersvorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Einkommensteuer ( EStG ) i.d.F. des AltEinkG als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte; Folgen der steuerlichen Einordnung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben gegenüber einer Behandlung als vorweggenommene Werbungskosten; Ausgestaltung der steuerlichen Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EStG 2005 § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 4a, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i.V. m. ...
    Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen sowie der Grundfreibetrag 2005 verfassungskonform

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    BFH bejaht Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, von sonstigen Vorsorgeaufwendungen sowie die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2005

  • IWW (Kurzinformation)

    Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen

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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bestätigt

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Rentenbeiträge können (noch) nicht unbegrenzt abgezogen werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • faktenundtipps.de (Kurzinformation)

    Rentenbesteuerung verfassungsgemäß

Sonstiges (6)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10, EStG § 22 Nr 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20
    Rentenversicherung; Sonderausgabe; Verfassung; Werbungskosten

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zu den Urteilen des BFH vom 18.11.2009, Az.: X R 34/07, X R 6/08 und vom 09.12.2009, Az.: X R 28/07 ("Vorsorgeaufwendungen sind als Sonderausgaben nur beschränkt abziehbar")" von RA/StB Ulrich Derlien, original erschienen in: BB 2010, 551 - 553.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Der Grundfreibetrag zusammenveranlagter Ehegatten ist verfassungsgemäß" von RiinBFH Silvia Schuster, original erschienen in: NWB 2010, 422 - 424.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Praxishinweis zur Entscheidung des BFH vom 18.11.2009; Az.: X R 34/07 (Grundfreibetrag im Jahr 2005 bei Zusammenveranlagung: verfassungsgemäß)" von RD/Dipl.-Fw. Wilfried Apitz, original erschienen in: EStB 2010, 51 - 52.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Vorsorgeaufwendungen auf dem Prüfstand des BFH - Anmerkungen zu den BFH-Urteilen v. 18.11.2009 und 9.12.2009" von RiBFH Peter Manz, original erschienen in: NWB 2010, 492 - 500.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und übrigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß" von Dipl.-Fw. Anne Risthaus, original erschienen in: DB 2010, 137 - 139.

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 227, 99
  • BB 2010, 551
  • BStBl II 2010, 414



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08  

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    Die in dem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 nicht zu entscheidende Frage, ob die Begrenzung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 20 000/40 000 EUR in § 10 Abs. 3 EStG im Rahmen der endgültigen Regelung verfassungsrechtlich zulässig ist, hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 18. November 2009 X R 9/07, X R 34/07, X R 45/07 und X R 6/08 sowie im Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 28/07 (www. bundesfinanzhof. de, unter Entscheidungen) dahingehend beantwortet, dass die Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen sowohl unter Berücksichtigung des objektiven als auch des subjektiven Nettoprinzips verfassungskonform ist.

    Da die steuerliche Situation der Arbeitnehmer, Selbständigen und Beamten im Bereich der Altersvorsorge und der Alterseinkünfte bis zur Neuregelung im Jahr 2005 vollkommen unterschiedlich war, ist es zwangsläufig, dass unterschiedliche Zwischenschritte notwendig sind, um zu der angestrebten Neuregelung zu gelangen, in der die Besteuerung aller bestehenden Altersversorgungssysteme aufeinander abgestimmt ist (Senatsurteile vom 18. November 2009 X R 9/07, X R 34/07, X R 45/07 und X R 6/08, und vom 9. Dezember 2009 X R 28/07, a. a. O.).

  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08  

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

    Die in diesem Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 nicht zu entscheidende Frage, ob die Begrenzung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR/ 40.000 EUR in § 10 Abs. 3 EStG im Rahmen der endgültigen Regelung verfassungsrechtlich zulässig ist, hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 18. November 2009 X R 9/07 (BFH/ NV 2010, 412), X R 34/07 (BFHE 227, 99), X R 6/08 (BFHE 227, 137), X R 45/07 (BFH/ NV 2010, 421) sowie im Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 28/07 (BFHE 227, 165) dahingehend beantwortet, dass die Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen sowohl unter Berücksichtigung des objektiven als auch des subjektiven Nettoprinzips verfassungskonform ist.

    Da die steuerliche Situation der Arbeitnehmer, Selbständigen und Beamten im Bereich der Altersvorsorge und der Alterseinkünfte bis zur Neuregelung im Jahr 2005 vollkommen unterschiedlich war, ist es zwangsläufig, dass unterschiedliche Zwischenschritte notwendig sind, um zu der angestrebten Neuregelung zu gelangen, in der die Besteuerung aller bestehenden Altersversorgungssysteme aufeinander abgestimmt ist (Senatsurteile in BFHE 227, 99; in BFHE 227, 137; in BFH/ NV 2010, 412; in BFH/ NV 2010, 421, und in BFHE 227, 165).

    Nach Ansicht des erkennenden Senats ist dieses gesetzgeberische Vorgehen vor dem Hintergrund der oben dargestellten besonderen Komplexität des AltEinkG sowie aus Gründen der Praktikabilität einer Übergangsregelung verfassungsrechtlich noch gerechtfertigt (zur Vermeidung von Wiederholungen wird dazu z. B. auf das Senatsurteil in BFHE 227, 99, unter B. I. 3. e aa ddd verwiesen).

  • BFH, 04.02.2010 - X R 10/08  

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

    Prinzipiell sind nach der Struktur der Einkommensteuer als "Nettosteuer" alle Aufwendungen, die durch die Einnahmeerzielung veranlasst sind, als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar; die Einkommensteuer erfasst das Nettoeinkommen; dementsprechend definiert § 2 Abs. 2 EStG (nur) den Gewinn bzw. den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben als zu erfassende Einkünfte (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2010, 101, unter C.III.1.b; Senatsurteil vom 18. November 2009 X R 34/07, DStR 2010, 85, unter B.I.2.c aa; Kirchhof, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, a.a.O., § 2 Rz A 127 ff.; Tipke/Lang, Steuerrecht, 20. Aufl., § 9 Rz 54 f.; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 2 Rz 10; Birk, a.a.O., Rz 542 f.).
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  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08  

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

    Die in diesem Senatsurteil (in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) nicht zu entscheidende Frage, ob die Begrenzung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR/ 40.000 EUR in § 10 Abs. 3 EStG im Rahmen der endgültigen Regelung verfassungsrechtlich zulässig ist, hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 18. November 2009 X R 9/07 (BFH/ NV 2010, 412), X R 34/07 (BFHE 227, 99), X R 6/08 (BFHE 227, 137), X R 45/07 (BFH/ NV 2010, 421) sowie im Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 28/07 (BFHE 227, 165) dahingehend beantwortet, dass die Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen sowohl unter Berücksichtigung des objektiven als auch des subjektiven Nettoprinzips verfassungskonform ist.

    Da die steuerliche Situation der Arbeitnehmer, Selbständigen und Beamten im Bereich der Altersvorsorge und der Alterseinkünfte bis zur Neuregelung im Jahr 2005 vollkommen unterschiedlich war, ist es zwangsläufig, dass unterschiedliche Zwischenschritte notwendig sind, um zu der angestrebten Neuregelung zu gelangen, in der die Besteuerung aller bestehenden Altersversorgungssysteme aufeinander abgestimmt ist (Senatsurteile in BFHE 227, 99; in BFHE 227, 137; in BFH/ NV 2010, 412; in BFH/ NV 2010, 421, und in BFHE 227, 165).

  • BFH, 16.11.2011 - X R 15/09  

    Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung;

    Das dadurch quantifizierte Existenzminimum wird einkommensteuerrechtlich indes - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (Senatsurteil vom 18. November 2009 X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414, unter B. III.) - durch den Grundfreibetrag steuerfrei gestellt.

    Mit dem Argument, der Senat weiche von der Rechtsprechung des IX. Senats zu Versorgungsausgleichszahlungen zwischen Ehegatten ab (z. B. BFH-Urteil vom 8. März 2006 IX R 107/00, BFHE 212, 511, BStBl II 2006, 446), hat sich der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414 (unter B. I. 2. b bb ddd) auseinandergesetzt.

  • BFH, 18.01.2011 - X R 63/08  

    Kein Abzug der nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen

    Da die vom FG festgestellten tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs durch die Änderung der angefochtenen Verwaltungsakte unberührt geblieben sind, bedarf es keiner Zurückverweisung der Sache gemäß § 127 FGO (vgl. Senatsurteil vom 18. November 2009 X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414).

    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden daher nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats (Senatsurteil in BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414).

  • BFH, 19.05.2011 - X R 30/10  

    Erwerb der Versorgungszusage des Gesellschaftergeschäftsführers zu Lasten seiner

    Da die vom FG festgestellten tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs durch die Änderung der angefochtenen Verwaltungsakte unberührt geblieben sind, bedarf es keiner Zurückverweisung der Sache gemäß § 127 FGO (vgl. Senatsurteile vom 18. November 2009 X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414, und vom 18. Januar 2011 X R 63/08, BFHE 232, 441).

    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden daher nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats (vgl. Senatsurteil in BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414).

  • BFH, 18.04.2012 - X R 62/09  

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen

    Der erkennende Senat hat aber in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass der Gesetzgeber diese Vorsorgeaufwendungen trotz ihrer Rechtsnatur konstitutiv den Sonderausgaben und nicht den Werbungskosten zuweisen konnte (vgl. u. a. Senatsurteile vom 18. November 2009 X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414, X R 45/07, BFH/NV 2010, 421, unter II. 2. b bb, X R 9/07, BFH/NV 2010, 412; X R 6/08, BFHE 227, 137, BStBl II 2010, 282, und vom 9. Dezember 2009 X R 28/07, BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348).
  • BFH, 07.12.2011 - X B 116/11  

    Keine Abziehbarkeit von vor 2005 geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen als

    Dem steht die Aussage des Senats in seinem Urteil vom 18. November 2009 X R 34/07 (BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414) nicht entgegen.

    Aus dem Verbot der doppelten Besteuerung lässt sich nämlich kein Anspruch auf eine bestimmte Abziehbarkeit der Beiträge in der Aufbauphase ableiten (Senatsbeschluss vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420, und Senatsurteil in BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 424).

  • BFH, 16.02.2011 - X R 10/10  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 02. 2010 X R 10/08 - Kein

    Für die Bemessung des existenznotwendigen Aufwands ist auf das sozialhilferechtlich gewährleistete Leistungsniveau als eine das Existenzminimum quantifizierende Vergleichsebene abzustellen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125, unter D. II. 3.; Senatsurteil vom 18. November 2009 X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414; unter B. I. 3. e cc).
  • BFH, 17.06.2010 - X B 218/09  

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von

  • BFH, 07.09.2011 - I R 12/11  

    Abzug von Bewirtungsaufwendungen bei Hotelbetrieb mit Restaurant - Anwendung,

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