Rechtsprechung
   BFH, 18.12.2002 - I R 11/02   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zeitpunkt der Aktivierung von Zinsansprüchen aus Genussrechten - Abstellen auf die zivilrechtliche Entstehung und den Zeitraum der Kapitalüberlassung - Keine Anwendung der Rechtsprechung zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen - Keine Anrufung des EuGH erforderlich

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1; KStG § 8 Abs. 1

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktivierung von Zinsansprüchen aus Genussrechten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aktivierung von Zinsansprüchenaus Genussrechten

  • Betriebs-Berater

    Zinsansprüche aus Genussrechten für einen Zeitraum vor dem Bilanzstichtag sind aktivierungspflichtig, wenn sie hinreichend sicher sind

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Aktivierungszeitpunkt von Zinsansprüchen aus Genussrechten

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Aktivierungszeitpunkt von Zinsansprüchen aus Genussrechten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Einkommensteuergesetz, §§ 4 Abs. 1 Satz 1, und 5 Abs. 1 Satz 1 ; Körperschaftsteuergesetz, § 8 Abs. 1
    Abgaben

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5 Abs 1
    Aktivierung; Ausschüttung; Bilanzrichtlinie; EuGH; Gemeinschaftsrecht; Gewinnausschüttung; Phasengleiche Aktivierung; Sparkasse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 201, 228
  • BB 2003, 726
  • BB 2003, 841
  • DB 2003, 694
  • BStBl II 2003, 400



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BFH, 24.10.2006 - I R 2/06  

    Wertberichtigung und Abzinsung von Bankforderungen aus notleidenden

    Soweit schließlich die Klägerin zunächst aktivierte Zinsforderungen wegen Uneinbringlichkeit ausgebucht hat, geht es darum, dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Ansprüche nicht (mehr) werthaltig sind (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. Dezember 2002 I R 11/02, BFHE 201, 228, BStBl II 2003, 400); dagegen bringt die Abzinsung zum Ausdruck, dass die in der Zukunft (durch die fortbestehende Überlassung des Kapitals) zu erwirtschaftenden Zinsansprüche voraussichtlich ebenfalls nicht werthaltig sein werden.
  • BFH, 25.02.2004 - I R 54/02  

    Aktivierung der Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung

    Zu Anschaffungskosten führte auch die rechnungsmäßige Verzinsung dieser Sparbeiträge, die vertraglich garantiert wird und daher entsprechende Zinsansprüche des Versicherungsnehmers begründete (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18. Dezember 2002 I R 11/02, BFHE 201, 228, BStBl II 2003, 400; vgl. Wichmann, Betriebs-Berater --BB-- 1989, 1228, 1231, Der Betrieb --DB-- 1992, 2005 f.).
  • BFH, 17.02.2010 - I R 52/09  

    Nachforderungszinsen: unterschiedlicher Zinslauf bei Vorliegen eines

    Anlass hierzu war das Senatsurteil vom 18. Dezember 2002 I R 11/02 (BFHE 201, 228, BStBl II 2003, 400).

    Diese entsprach zwar nicht den Vorgaben des Senatsurteils in BFHE 201, 228, BStBl II 2003, 400, nach dem Erträge aus Genussrechten, die ein abgelaufenes Jahr betreffen, phasengleich zu aktivieren sind.

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  • BFH, 07.02.2007 - I R 15/06  

    Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen durch beherrschenden

    Aus demselben Grund ist die Rechtsprechung zur Aktivierung von Zinsforderungen im Zusammenhang mit Genussrechten (Senatsurteil vom 18. Dezember 2002 I R 11/02, BFHE 201, 228, BStBl II 2003, 400), auf die sich das FG berufen hat, im Streitfall nicht von Bedeutung.
  • BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08  

    Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn

    Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB entsteht bereits mit Beendigung des Vertragsverhältnisses; er ist deshalb grundsätzlich auch zu diesem Zeitpunkt zu aktivieren (vgl. BFH-Urteile vom 26. März 1969 I R 141/66, BFHE 95, 497, BStBl II 1969, 485; in BFHE 131, 520, BStBl II 1981, 97; in BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218; vom 18. Dezember 2002 I R 11/02, BFHE 201, 228, BStBl II 2003, 400).
  • BFH, 05.10.2011 - I R 94/10  

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist

    Selbst wenn dieser Anspruch zivilrechtlich erst in der Folgezeit entstehen sollte, ist seine Entstehung zumindest hinreichend sicher und - durch die voraufgegangenen Einzahlungen - in der Vergangenheit wirtschaftlich verursacht, was für seine Aktivierung im Grundsatz genügt (Senatsurteil vom 18. Dezember 2002 I R 11/02, BFHE 201, 228, 231, BStBl II 2003, 400, 401, m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2004 - I R 8/03  

    Bilanzierung von Ansprüchen aus der Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen

    Zu Anschaffungskosten führt auch die rechnungsmäßige Verzinsung dieser Sparbeiträge, die vertraglich garantiert wurde und daher entsprechende Zinsansprüche des Versicherungsnehmers begründete (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18. Dezember 2002 I R 11/02, BFHE 201, 228, BStBl II 2003, 400; vgl. Wichmann, Betriebs-Berater --BB-- 1989, 1228, 1231, Der Betrieb --DB-- 1992, 2005 f.).
  • BFH, 12.01.2012 - IV R 4/09  

    Rücklage für Ersatzbeschaffung: Reinvestitionsfrist und Anforderungen an

    Aus den allgemeinen Regeln zur Gewinnrealisierung folgt insoweit, dass eine Forderung nur zu aktivieren ist, wenn sie wirtschaftlich in der Vergangenheit verursacht und am Bilanzstichtag (noch) hinreichend sicher ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2002 I R 11/02, BFHE 201, 228, BStBl II 2003, 400; Blümich/Buciek, § 5 EStG Rz 480).
  • BFH, 27.03.2012 - I R 62/08  

    Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an

    Soweit er hierbei davon ausgeht, dass der Gewinnanspruch des Stillen mit Ablauf des Geschäftsjahres und nicht erst im Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz entsteht, kann dies vorliegend offenbleiben, da in der für das Ertragsteuerrecht maßgeblichen Steuerbilanz auch ein rechtlich noch nicht entstandener, aber wirtschaftlich in der Vergangenheit verursachter und am Bilanzstichtag hinreichend sicherer künftiger Anspruch aktiviert werden muss (Senatsurteil vom 18. Dezember 2002 I R 11/02, BFHE 201, 228, BStBl II 2003, 400, m. w. N.).
  • FG Münster, 11.11.2005 - 9 K 6277/03  

    Voraussetzungen der phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Sofern ein derartiger fester Gesellschafterentschluss objektiv dokumentiert vorliegt, wäre das Verbot einer phasengleichen Aktivierung unter Hinweis auf Bilanzierungswahlrechte auch deshalb nicht überzeugend, weil die Aktivierung anderweitiger gewinnabhängiger Vergütungen (Tantiemen, Rückvergütungen, Zinsen auf Genussrechte) auch dann verlangt wird, wenn Bilanzierungswahlrechte bestehen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.12.2002 I R 11/02, BFHE 201, 228, BStBl II 2003, 700).
  • FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 6449/03  

    Bilanzierung von Aufwendungen auf fremde Grundstücke

  • BFH, 08.09.2011 - I R 78/10  

    Kein RAP für ratenweise erbrachten Schadensersatz; Schadensersatzleistungen nicht

  • LG Frankfurt/Main, 05.02.2011 - 5 O 100/10  

    Ansprüche eines Genussscheininhabers: Auslegung eines Beherrschungs- und

  • FG Köln, 16.11.2005 - 13 K 3009/04  

    Anwartschaftswerte einer Hinterbliebenenversicherung Gewinn erhöhend zu

  • FG Hamburg, 19.11.2008 - 6 K 173/07  

    Körperschaftsteuer; Abgabenordnung: Zinsberechnung bei Zuführung zur Rückstellung

  • LG Köln, 19.03.2010 - 87 O 159/08  
  • LG Frankfurt/Main, 15.02.2011 - 5 O 100/10  
  • LG München I, 16.06.2011 - 5 HKO 20632/10  

    Genussscheinbedingungen eines Kreditinstituts: Inhaltskontrolle; überraschende

  • FG Sachsen, 16.11.2010 - 8 K 943/07  

    VGA bei Veräußerung von Aktien an den Gesellschafter-Geschäftsführer und späterem

  • FG Münster, 06.04.2011 - 9 K 1046/09  
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