Rechtsprechung
| BFH, 18.12.2008 - III R 12/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Unterbringungskosten in einem Altenheim als außergewöhnliche Belastung; Verfassungsmäßigkeit des § 33a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG
- Bundesfinanzhof
Unterbringungskosten in einem Altenheim als außergewöhnliche Belastung - Verfassungsmäßigkeit des § 33a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kosten für das Altenheim als außergewöhnliche Belastung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Kosten für das Altenheim als außergewöhnliche Belastung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 27.06.2006 - 2 K 859/03
- BFH, 18.12.2008 - III R 12/07
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 13.10.2010 - VI R 38/09
Heimkosten als außergewöhnliche Belastung
Der Aufenthalt kann auch dann krankheitsbedingt sein, wenn keine zusätzlichen Pflegekosten entstanden sind und kein Merkzeichen "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis festgestellt ist (gegen BFH-Urteil vom 18. Dezember 2008 III R 12/07, BFH/ NV 2009, 1102).Zwar ist der Abzug von Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung vornehmlich bei krankheitsbedingter Pflegebedürftigkeit von Bedeutung (BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 III R 12/07, BFH/ NV 2009, 1102; in BFHE 199, 135, BStBl II 2003, 70).
Soweit der III. Senat des BFH im Urteil in BFH/ NV 2009, 1102 die Auffassung vertreten hat, dass ein ausschließlich krankheitsbedingter Aufenthalt noch nicht gegeben sei, wenn keine zusätzlichen Pflegekosten entstanden seien und kein Merkzeichen "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis nach § 69 Abs. 5 des Sozialgesetzbuchs IX i. V. m. § 1 der Schwerbehindertenausweisverordnung festgestellt sei, folgt dem der erkennende Senat nicht.
- FG Köln, 28.04.2009 - 8 K 1337/08
Ermäßigung der Einkommenssteuer durch Abzug von Kosten der krankheitsbedingten …
Insoweit wird auf das anhängige BFH-Verfahren III R 12/07 verwiesen, in dem höchstrichterlich entschieden werden wird, ob behinderungsbedingte Heimunterbringungskosten auch ohne amtsärztliches Attest als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind.
