Rechtsprechung
   BFH, 19.01.2010 - VIII R 40/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a
    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen; steuerschädliche Darlehensverwendung

  • openjur.de

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen; Steuerschädliche Darlehensverwendung

  • Bundesfinanzhof

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche Darlehensverwendung

mehr
  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsatz von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen zur Darlehensbesicherung i.R.d. Umschuldung eines früher aufgenommenen Darlehens; Steuerunschädlichkeit des Einsatzes von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag bei der Umfinanzierung eines Darlehens; Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherungen i.R.d. Umschuldung eines alten Darlehens

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zinsen aus Lebensversicherungen bei Altdarlehn

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zur Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Steuerunschädlichkeit eines Altdarlehens zur Finanzierung von Anschaffungskosten kann sich auch auf neues Umschuldungsdarlehen erstrecken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 2 S 2
    Altdarlehen; Lebensversicherung; Umschuldung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 228, 216
  • NJW 2010, 3263 (Ls.)
  • DB 2010, 758



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 12.10.2011 - VIII R 49/09  

    Keine unmittelbare und ausschließliche Verwendung von Policendarlehen zur

    (2) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 19/04 (BFH/NV 2006, 288) entschieden hat, gehören Zinsbegrenzungsprämien wie die hier in Höhe von 7.200 EUR vereinbarte Zinscap-Gebühr nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. des § 255 des Handelsgesetzbuchs (vgl. Schmidt/Glanegger, EStG, 23. Aufl., § 6 Rz 140, Stichwort "Finanzierungskosten"; Schmidt/Heinicke, a. a. O., § 10 Rz 190; Kleindiek in GroßkommHGB, 4. Aufl. 2002, § 255 Rz 10; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 255 Rz 3) und damit nicht zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG (zum Sonderfall der Anschlussfinanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten durch Neudarlehen mit Disagiovereinbarung s. Senatsurteil vom 19. Januar 2010 VIII R 40/06, BFHE 228, 216, BStBl II 2011, 254).
  • FG Düsseldorf, 20.01.2011 - 14 K 2239/09  
    Der für den Werbungskostenabzug erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang bleibt in diesen Fällen bestehen, weil der Ersatz des alten Darlehens in erster Linie der (weiteren) Finanzierung der ursprünglichen einkunftsrelevanten Aufwendungen dient (vgl. BFH-Urteil vom 19.01.2010 VIII R 40/06, BFHE 228, 216, DB 2010, 758).
  • FG Sachsen, 22.07.2010 - 6 K 1443/09  

    Steuerpflicht der Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung wegen fehlendem

    Das Darlehen muss also lediglich der Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts dienen, nicht aber unmittelbar der Anschaffung selbst (BFH, DStR 2010, 694).
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