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   BFH, 19.03.1991 - IX R 247/87   

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Wird zitiert von ... (17)  

  • BFH, 25.11.1992 - X R 148/90  
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  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/95  

    Phasengleiche Aktivierung von Dividenden-Ansprüchen

    Wie schon aus dem Wortlaut der genannten Vorschrift ("Bei der Aufhebung oder Änderung ...") hervorgeht, greift diese nämlich nur dann ein, wenn sich die Rechtsprechung in der Zeit zwischen dem Erlass des ursprünglichen Bescheids und dem Erlass des Änderungsbescheids geändert hat (BFH-Urteile vom 11. Januar 1991 III R 60/89, BFHE 163, 286, BStBl II 1992, 5, 8; vom 2. August 1994 IX R 65/92, BFH/NV 1995, 298, 299; Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 7. Aufl., § 176 Rz. 18); sie erfasst nicht den Fall, in dem zunächst ein Änderungsbescheid ergeht und erst im Anschluss hieran eine Rechtsprechungsänderung erfolgt, durch die der Änderungsbescheid materiell-rechtlich legitimiert wird (BFH-Urteil vom 19. März 1991 IX R 247/87, BFH/NV 1991, 744, 745, sowie zu § 176 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 BFH-Urteil vom 22. Februar 1990 V R 117/84, BFHE 160, 74, BStBl II 1990, 599, 601; übereinstimmend z.B. v. Wedelstädt in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 176 AO Rz. 18).
  • BFH, 16.01.2007 - IX R 69/04  

    Befristung und Fortbestehen eines Nießbrauchs - Arbeitnehmeranteile als

    Bestellen Eltern ihren minderjährigen Kindern einen Nießbrauch (Nutzungsrecht) an einem Grundstück, ist des Weiteren erforderlich, dass dies aufgrund eines zivilrechtlich wirksamen Vertrages erfolgt und die Beteiligten die zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen auch tatsächlich durchführen (z.B. BFH-Urteile vom 19. März 1991 IX R 247/87, BFH/NV 1991, 744; vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319, BStBl II 1992, 506; in BFH/NV 1996, 122).
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