Rechtsprechung
   BFH, 19.04.2012 - III R 85/09   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert - Prüfung der Ermessensausübung bei behaupteter Unterhaltspflichtverletzung des Kindergeldberechtigten - Aufhebung der Vorentscheidung

  • openjur.de

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert; Prüfung der Ermessensausübung bei behaupteter Unterhaltspflichtverletzung des Kindergeldberechtigten; Aufhebung der Vorentscheidu

  • Bundesfinanzhof

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert - Prüfung der Ermessensausübung bei behaupteter Unterhaltspflichtverletzung des Kindergeldberechtigten - Aufhebung der Vorentscheidung

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Abzweigung oder Erstattung durch Ermittlung in Form der Auslegung bei Auszahlungsbegehren eines Sozialleistungsträgers von zugunsten eines Berechtigten festgesetztem Kindergeld

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 74 Abs 1, BSHG § 91 Abs 2, SGB XII § 94 Abs 2
    Abzweigung; Erstattung; Kindergeld

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 2384
  • DB 2012, 2084



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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 26.07.2012 - III R 28/10  

    Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers bei nachträglicher

    Außerdem muss zwischen ihnen ein Verhältnis von vorrangiger und nachrangiger Verpflichtung zur Leistung bestehen (Senatsurteil vom 19. April 2012 III R 85/09, BFH/NV 2012, 1369, zur Veröffentlichung bestimmt).
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