Rechtsprechung
   BFH, 19.06.2006 - I B 142/05   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    NZB: Divergenz, ausgelaufenes Recht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zulassung der Revision nicht zwingend bei Abweichung von höchster Rechtsprechung

Verfahrensgang

  • FG Köln, 30.08.2005 - 5 K 5311/01
  • BFH, 19.06.2006 - I B 142/05



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 30.08.2007 - II B 91/06  

    Schlüssige Rüge der Sachverhaltsaufklärung; Darlegung der grundsätzlichen

    Fragen zu einer durch den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung gesetzlicher Vorschriften überholten Rechtslage führen in der Regel nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts (vgl. zu auslaufendem oder bereits ausgelaufenem Recht BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692; vom 8. Februar 2007 IX B 107/06 und IX B 117/06, jeweils BFH/NV 2007, 1098, und vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473).

    c) Die Revisionszulassung wegen Divergenz scheidet zudem regelmäßig aus, wenn es wie hier um eine überholte Rechtslage geht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1692, und vom 30. Januar 2007 IV B 111/05, BFH/NV 2007, 1146).

  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10  

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Die Frage, ob eine Revisionszulassung wegen Divergenz auch daran scheitert, dass die von der Klägerin angesprochenen Fragen ausgelaufenes Recht betreffen (s. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/ NV 2006, 1692), braucht nicht erörtert zu werden.
  • BFH, 11.04.2012 - X B 56/11  

    Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs; Verletzung

    Hiervon ist zwar bei einer vorliegenden Divergenz regelmäßig auszugehen (BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692).
mehr
  • BFH, 08.08.2007 - X B 26/07  

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anforderungen an die

    Ein Allgemeininteresse an einer Entscheidung des Revisionsgerichts wird aber nicht kraft Gesetzes unwiderlegbar vermutet; eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn die entschiedene Rechtsfrage nur noch für sehr wenige Fälle von Bedeutung ist, weil sie ausgelaufenes Recht betrifft (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692; vgl. ferner auch Senatsbeschlüsse X B 174/03, und vom 29. November 2005 X B 74/05, juris).
  • BFH, 29.05.2007 - III B 201/06  

    Änderung eines Kindergeldbescheids nach § 70 Abs. 4 EStG; keine

    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert jedenfalls keine Entscheidung des BFH, da die vom FG entschiedene Rechtsfrage nur noch für sehr wenige Fälle von Bedeutung ist, weil sie ausgelaufenes Recht betrifft (BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692, m.w.N.).
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