Rechtsprechung
| BFH, 19.07.1984 - IV R 87/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 §§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, 157 Abs. 2, 179 Abs. 1; EStG 1977 § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 7
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Feststellungszeitraum für gesonderte Feststellung bei Land- und Forstwirten
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
AO § 180 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 142, 6
- BB 1984, 2249
- BStBl II 1985, 148
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 17.01.1985 - IV R 106/81
GmbH & Co. KG mit ausschließlich landund forstwirtschaftlicher Tätigkeit
Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, so sind unter Berücksichtigung des Urteils des Senats vom 19. Juli 1984 IV R 87/82 (BFHE 142, 6) nur Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gesondert festzustellen und den Gesellschaftern, die daran teilhaben, anteilig zuzurechnen. - BFH, 15.03.1990 - IV R 90/88
6c-Rücklage: Zuschlag als Betriebseinnahme
Das Finanzgericht (FG) stellte den Gewinn 1983 auf 18.081 DM fest, wobei es entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Juli 1984 IV R 87/82 (BFHE 142, 6, BStBl II 1985, 148) die Gewinne der Wirtschaftsjahre 1982/83 und 1983/84 je zur Hälfte berücksichtigte. - BFH, 14.10.1987 - I R 381/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Köln, 01.10.2003 - 6 K 928/01
Geltendmachung der tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und …
Nicht zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören die Fahrten, bei denen nicht das Aufsuchen der Arbeitsstätte bzw. die Rückfahrt zur Wohnung im Vordergrund steht, sondern Gründe anderer Art. Wird eine Fahrt zur Arbeitsstätte oder zur Wohnung zur Erledigung einer privaten Angelegenheit mit oder ohne kleinen Umweg kurz unterbrochen, so ändert dies in der Regel nicht den im Vordergrund stehenden eigentlichen Zweck der Fahrt und damit ihren Charakter als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (BFH-Urteil vom 17. Februar 1977 IV R 87/82, BStBl II 1977, 543). - FG Köln, 01.10.2003 - 6 K 1866/03
Werbungskosten und deren Berechnung bei Fahrten zwischen Wohnung und …
Nicht zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören die Fahrten, bei denen nicht das Aufsuchen der Arbeitsstätte bzw. die Rückfahrt zur Wohnung im Vordergrund steht, sondern Gründe anderer Art. Wird eine Fahrt zur Arbeitsstätte oder zur Wohnung zur Erledigung einer privaten Angelegenheit mit oder ohne kleinen Umweg kurz unterbrochen, so ändert dies in der Regel nicht den im Vordergrund stehenden eigentlichen Zweck der Fahrt und damit ihren Charakter als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (BFH-Urteil vom 17. Februar 1977 IV R 87/82, BStBl II 1977, 543). - FG Niedersachsen, 26.09.2007 - 3 K 11559/02
Entstehung eines Rumpfwirtschaftsjahres zum steuerlichen Übertragungsstichtag - …
Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb als unselbständige (und unanfechtbare) Besteuerungsgrundlagen eines Einkommensteuerbescheides nach § 157 Abs. 2 AO und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb als gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO unterscheiden sich nur durch die gesonderte Feststellung, nicht jedoch hinsichtlich des Feststellungszeitraums (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 1984 IV 87/82, BStBl II 1985, 148, für die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft;… Brockmeyer, in: Klein, AO, 9. Aufl., § 180, Rz. 14). - FG Köln, 31.08.2000 - 15 K 6221/95
Festsetzungsverjährung - Reichweite der Ablaufhemmung nach einer Außenprüfung
Das Vorliegen eines abweichenden Wirtschaftsjahres bei Land- und Forstwirten bedingt keine Verschiebung des Veranlagungszeitraums, sondern hat zur Folge, dass der Gewinn des Wirtschaftsjahres gemäß § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG auf zwei Kalenderjahre zu verteilen ist (vergl. dazu und zu den Auswirkungen auf das Feststellungsverfahren: BFH-Urteil vom 19. Juli 1984 IV R 87/82, BStBl II 1985, 148) und die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung sich nach § 149 Abs. 2 Satz 2 AO verlängern. - BFH, 25.04.1985 - IV R 135/84 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 24.10.1985 - IV R 101/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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