Rechtsprechung
   BFH, 19.07.2000 - I B 42/00; I B S 4/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    Zulässigkeit einer NZB; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09  

    Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung der

    Der Senat sieht davon ab, die Verfahren betreffend die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision einerseits und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) andererseits zu trennen und entscheidet gemeinsam darüber (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Juli 2000 I B 42/00, S 4/00, BFH/ NV 2000, 1494).

    Der Antrag auf AdV war abzulehnen, da die angefochtenen Bescheide nicht mehr überprüft werden können (u. a. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 1999 XI S 13/99, BFH/ NV 2000, 481; in BFH/ NV 2000, 1494).

  • BFH, 21.06.2001 - XI S 21/01  
    Mit Verwerfung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (Abdruck des Beschlusses ist beigefügt) ist das Urteil des FG rechtskräftig geworden, eine Überprüfung der angefochtenen Bescheide damit nicht mehr möglich (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 2000 I B 42, S 4/00, BFH/NV 2000, 1494, m.w.N.).
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