Rechtsprechung
| BFH, 19.09.1996 - V R 41/94 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Simons & Moll-Simons
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Inländische Anwaltssozietät - Beratung ausländischer Mandanten - Berichtigung des Umsatzsteuerbetrags in Rechnungen - Keine Vorlage der Originalrechnung bei Auslandssachverhalten - Kein Nachweis, daß ausländischer Mandant Vorsteuerabzug nicht geltend macht
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Umsatzsteuer: Rechnungsberichtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechnungsberichtigung ohne Originalrechnung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine erhöhten Anforderungen an die Berichtigung der Rechnung bei ausländischem Leistungsempfänger
- Betriebs-Berater
Rechnungsberichtigung (Beseitigung des Vorsteuerausweises wegen Nichtsteuerbarkeit) ohne Rückgabe der Originalrechnung möglich
- Betriebs-Berater
Umsatzsteuer: Rechnungsberichtigung
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 08.06.1994 - VI 206/93
- BFH, 19.09.1996 - V R 41/94
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 181, 236
- BB 1997, 141
- BB 1997, 180
- BB 1997, 401
- DB 1997, 208
- BStBl II 1999, 249
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 11.10.2007 - V R 27/05
Formanforderungen an die Berichtigung einer Rechnung - Vertrauensschutz nach § …
Außerdem habe der BFH im Urteil vom 19. September 1996 V R 41/94 (BFHE 181, 236, BStBl II 1999, 249) ausgeführt, dass die Berichtigung weder von der Rückgabe der Originalrechnung noch von der Durchsetzbarkeit gegenüber dem Leistungsempfänger abhänge und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Finanzverwaltung das Risiko eines Steuerausfalles trage.(4) Die zivilrechtliche Befugnis zur Rechnungsberichtigung ist umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich nicht zu prüfen (BFH-Urteile in BFHE 181, 236, BStBl II 1999, 249; in BFHE 171, 373, BStBl II 1993, 643; in BFHE 170, 475, BStBl II 1993, 383).
Für diese Einschränkung ergibt sich kein Anhaltspunkt im Gesetz (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 236, BStBl II 1999, 249; in BFHE 171, 373, BStBl II 1993, 643;… Widmann in Plückebaum/Malitzky, UStG, 10. Aufl. § 14c Rz 26/1; Reiss in Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 170, 172;… Ruppe, UStG, 3. Aufl., zu § 11 des österreichischen UStG Rz 137; Valentin in EFG 2005, 988;… a.A. Stadie in Rau/ Dürrwächter, UStG, 8. Aufl., § 14c Rz 152 ff.; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 2000 14 K 185/99, EFG 2001, 597 für den hier allerdings nicht vorliegenden Fall, dass ein Grund für die Berichtigung nicht ersichtlich war).
- BFH, 22.03.2001 - V R 11/98
Umsatzsteuer - Nachweispflicht bei zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer
Sie brauche dafür nicht nachzuweisen, dass der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug in Anspruch genommen habe (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. September 1996 V R 41/94, BFHE 181, 236, BStBl II 1999, 249).Zwar hat sich das FG dafür auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil in BFHE 181, 236, BStBl II 1999, 249) berufen.
- BFH, 13.11.2003 - V R 79/01
Rechnungsausstellung nach Ablauf der Festsetzungsfrist - Gestaltungsmodell …
a) § 14 Abs. 2 (und nicht Abs. 3) UStG gilt für Unternehmer, die persönlich zum gesonderten Steuerausweis berechtigt sind und für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen Steuerbetrag in der Rechnung gesondert ausgewiesen haben, obwohl sie für diesen Umsatz eine niedrigere Steuer oder --mangels Steuerbarkeit oder wegen Steuerfreiheit-- gar keine Steuer schulden (vgl. Senatsurteile vom 7. Mai 1981 V R 126/75, BFHE 133, 127, BStBl II 1981, 547; vom 14. Dezember 1989 V R 125/84, BFHE 159, 277, BStBl II 1990, 401; vom 10. Dezember 1992 V R 73/90, BFHE 170, 475, BStBl II 1993, 383, unter II. 1. a; vom 19. September 1996 V R 41/94, BFHE 181, 236, BStBl II 1999, 249, unter II. 1.; Abschn. 189 Abs. 1 Satz 1 der Umsatzsteuer-Richtlinien --UStR--).
- BFH, 16.08.2001 - V R 72/00
Erlass von Nachzahlungszinsen; sachliche Unbilligkeit
Ohne Bedeutung für die Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 2 UStG ist, ob der Leistungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer tatsächlich als Vorsteuer abgezogen hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. September 1996 V R 41/94, BFHE 181, 236, BStBl II 1999, 249). - FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2114/08
Vorsteuerabzug bei zutreffendem Ausweis von Umsatzsteuer und späterer …
Der Sachverhalt ist nicht vergleichbar mit den Fällen, die der BFH mit Urteilen vom 19.09.1996 - V R 41/94 und vom 11.10.2007 - V R 27/05 entschieden hat.Das Urteil weicht möglicherweise insoweit ab von der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 19.06.1996 - V R 41/94 und vom 11.10.2007 - V R 27/05), als der BFH zu dem Ergebnis gelangt, dass die zivilrechtliche Befugnis zur Berichtigung einer Rechnung ohne Reduzierung des Gesamtrechnungsbetrages nicht zu prüfen sei.
- FG Hessen, 17.02.2005 - 6 K 1802/01
Rechnung; Berichtigung; Rückforderung; Vorsteuer; Grundstück; Treu und Glauben; …
Diese Voraussetzung liegt nach ständiger Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, jedoch auch dann vor, wenn Umsatzsteuer für eine nicht steuerbare oder eine steuerfreie Leistung in Rechnung gestellt wird (BFH-Urteil vom 19.09.1996 V R 41/94, BStBl II 1999, 249). - FG Düsseldorf, 09.11.2005 - 5 K 4359/02
Änderbarkeit; Geschäftsveräußerung; Erstmalige Gewährung; Vorsteuerabzug; …
Entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin setzt eine wirksame Berichtigung gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG nicht die Rückgabe der Originalrechnung an den Rechnungsaussteller voraus (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 19.09.1996, V R 41/94, BStBl II 1999, 249). - FG Nürnberg, 22.07.2003 - II 491/01
Umsatzsteuer - Zusatzangaben auf der Rechnung im EU-Handel
Die von der Rechtsprechung zu § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG entwikkelten Rechtsgrundsätze zur Berichtigung des Steuerbetrags (BFH-Urteil vom 19.09.1996 V R 41/94, BStBl. II 1999, 249), denen auch die Finanzverwaltung folgt (vgl. Abschnitt 189 Abs. 6 UStR 2000 ), können für den vorliegenden Fall entsprechend angewendet werden. - FG Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 14 K 185/99
Tatsächliche Rückgewähr des Entgelts als Voraussetzung für Entgeltsminderung
Ein höherer Steuerbetrag im Sinne dieser Vorschrift wird auch ausgewiesen, wenn für eine nichtsteuerbare oder eine steuerfreie Leistung Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird (BFH Urteil vom 19. September 1996 V R 41/94, BStBl. II 1999, 249). - FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2002 - 3 K 131/00
Verkauf eines Binnenschiffs keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im …
Ein höherer Steuerbetrag im Sinne des § 14 Abs. 2 liegt auch vor, wenn ein Unternehmer für eine nicht steuerbare Leistung Umsatzsteuer in Rechnung stellt (Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 30. November 2000, 14 K 185/99, EFG 2001, 597; BFH-Urteil vom 19. September 1996, V R 41/94, BStBl. II 1999, 249). - FG Hamburg, 27.04.2006 - 2 V 275/05
Grundstücksbezogene Leistungen
- FG Brandenburg, 19.11.1997 - 1 K 1550/97
Baugewerbe: Steuerausweis bei Abschlags- und Endrechnung
