Rechtsprechung
| BFH, 20.01.2005 - IV R 35/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
EStG § 16 Abs. 3
Zwangsbetriebsaufgabe bzw. Zwangsentnahme bei dauerhafter Umgestaltung von Stallgebäuden eines landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs ohne Viehhaltung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LuF: Umbau und Vermietung von Stallgebäuden - keine Betriebsaufgabe
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 07.05.2003 - 1 K 4448/01
- BFH, 20.01.2005 - IV R 35/03
Wird zitiert von ... (11)
- BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe
Nach ständiger Rechtsprechung führt aus vergleichbaren Gründen auch der Tod des Betriebsinhabers nicht zu einer Betriebsaufgabe (z.B. BFH-Urteile vom 20. Januar 2005 IV R 35/03, BFH/NV 2005, 1046, unter 1.b der Gründe, und vom 12. März 1992 IV R 29/91, BFHE 168, 405, BStBl II 1993, 36, unter A.II.1. der Gründe).aa) Die Betriebsverpachtungsgrundsätze gelten für Land- und Forstwirte auch dann, wenn nicht der gesamte Betrieb, sondern nur dessen wesentliche Betriebsgrundlagen --ggf. auch parzelliert und ohne Hofstelle-- verpachtet werden (Senatsurteil in BFH/NV 2005, 1046, unter 1.a der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 26.09.2006 - X R 3/05
Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten als …
Weder die Verzichtsleistung auf mögliche Gewinnausschüttungen und Liquidationsraten noch der damit verbundene Erwerb des Anwartschaftsrechts auf eine Altersversorgung stellen aber selbst Vorsorgeaufwendungen dar, die nach § 2 Abs. 4 EStG als Sonderausgaben zu berücksichtigen wären (vgl. Ahmann, HFR 2005, 959). - BFH, 08.02.2007 - IV R 65/01
Klarstellung eines mehrdeutigen Verwaltungsaktes durch Auslegung - …
Dementsprechend hat der Senat angenommen, dass der Umbau und die Vermietung von Stallgebäuden zu Zwecken einer Schreinerei jedenfalls dann keine zu einer Betriebsaufgabe zwingende Umgestaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen eines verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist, wenn die Viehhaltung mit der Verpachtung aufgegeben wurde (Senatsurteil vom 20. Januar 2005 IV R 35/03, BFH/NV 2005, 1046).
- BFH, 06.03.2006 - IV B 82/04
NZB: Beginn einer Ap, Zwangsbetriebsaufgabe
Auch Umbauten, die zu einer dauerhaften Umgestaltung der Stallgebäude geführt haben, sind nach der Rechtsprechung des Senats nicht anders zu beurteilen als etwa eine Bebauung landwirtschaftlicher Flächen mit Wohngebäuden zum Zwecke der Vermietung und führen weder zu einer Betriebsaufgabe noch zur Zwangsentnahme (vgl. Senatsurteile vom 20. Januar 2005 IV R 35/03, BFH/NV 2005, 1046, …und vom 25. November 2004 IV R 51/03, BFH/NV 2005, 547).Der Hinweis auf angeblich abweichende FG-Entscheidungen zur Zwangsbetriebsaufgabe von Gewerbebetrieben genügt schon deshalb nicht, weil der Kläger sich nicht mit der Frage auseinander gesetzt hat, ob der Stall vorliegend im Zeitpunkt des Umbaus noch wesentliche Betriebsgrundlage des landwirtschaftlichen Betriebes war (vgl. dazu Senatsurteil in BFH/NV 2005, 1046).
- BFH, 06.09.2005 - IV B 95/04
LuF-Betrieb - Betriebsverpachtung/Betriebsaufgabe
Die vom Kläger gewünschte Betriebsaufgabe durch einen "tatsächlichen Vorgang" würde zu einer Zwangsbetriebsaufgabe führen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Grundsatz her abgelehnt hat (vgl. aus jüngster Zeit Senatsurteil vom 20. Januar 2005 IV R 35/03, BFH/NV 2005, 1046, m.w.N.).Denn nach der Rechtsprechung des Senats entfällt das Verpächterwahlrecht, wenn anlässlich oder während der Verpachtung die wesentlichen Betriebsgrundlagen so umgestaltet werden, dass sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können (s. nur Senatsurteil in BFH/NV 2005, 1046, m.w.N.).
- BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
Verpächterwahlrecht
Dass die Hofstelle bei der Verpachtung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen ebenso wie bei der parzellenweisen Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen zurückbehalten wird, ist für die Anwendung der Betriebsverpachtungsgrundsätze jedoch unschädlich (Senatsurteile vom 18. Mai 2000 IV R 84/99, BFHE 191, 547, BStBl II 2000, 470, unter 1. der Entscheidungsgründe;… vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433, und vom 20. Januar 2005 IV R 35/03, BFH/NV 2005, 1046, m.w.N.). - BFH, 03.05.2007 - IV B 79/06
Keine Zwangsentnahme bei Verpachtung von Betriebsflächen eines land- und …
Im Übrigen zwingt selbst die parzellenweise Verpachtung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht zu einer Betriebsaufgabe und damit einer Totalentnahme, wie höchstrichterlich geklärt ist (Senatsurteile vom 20. Januar 2005 IV R 35/03, BFH/NV 2005, 1046, unter 1. a der Entscheidungsgründe, und in BFHE 170, 141, BStBl II 1993, 342, unter 2. der Entscheidungsgründe). - FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1411/01
Auflösung der klagenden Personengesellschaft während des Klageverfahrens - …
Der Pächter setzt den übernommenen Betrieb nicht fort, sondern er eröffnet einen anderen (z.B. BFH-Urteile vom 19.1.1983 I R 84/79, BStBl II 1983, 412, vom 15.10.1987 IV R 91/85, BStBl II 1988, 257, vom 18.9.2002 X R 28/00, BStBl II 2003, 133, vom 20.1.2005 IV R 35/03, BFH/NV 2005, 1046, in BFH/NV 2007, 1004). - FG Köln, 20.05.2008 - 15 K 4227/06
Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen für …
(Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.10.2002, XI R 25/01, BStBl II 2004, 546 unter II.1.; kritisch dazu insbesondere Briese, DStR 2005, 1087 ; dagegen Ahmann, HFR 2005, 959). - FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 3 K 293/01
Abgrenzung Betriebsaufgabe - ruhender Betrieb im Bereich der Landwirtschaft und …
Der Landwirt darf nicht nur seinen aktiv bewirtschafteten, er darf auch seinen ruhenden Betrieb ohne die mit einer Zwangsbetriebsaufgabe verbundenen Folgen umstrukturieren (vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 35/03, BFH/NV 2005, 1046; dazu auch Frhr. von Schönberg in einer Urteilsanmerkung in HFR 2005, 959). - FG München, 24.07.2009 - 1 K 949/06
Landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Verpächterwahlrecht - …
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