Rechtsprechung
| BFH, 20.05.2011 - V S 10/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Anhörungsrüge - Wiedereinsetzung
- openjur.de
Anhörungsrüge; Wiedereinsetzung
- Bundesfinanzhof
Anhörungsrüge - Wiedereinsetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Die Darstellung der für die Wiedereinsetzung wesentlichen Tatsachen muss innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 FGO erfolgen; Begrenzung der Darlegung auf die Ergänzung unklarer und unvollständiger Angaben nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 FGO; Notwendigkeit einer Darstellung der genauen Modalitäten des Postwegs des Wiedereinsetzungsgesuchs
Wird zitiert von ...
- BFH, 15.12.2011 - II R 16/11
Anforderungen an die unverschuldete Fristversäumnis - Ausscheiden eines …
Nach Ablauf der Frist können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben erläutert oder ergänzt werden (BFH-Beschluss vom 20. Mai 2011 V S 10/11, BFH/NV 2011, 1526, m. w. N.).
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