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   BFH, 20.07.1967 - V 240/64   

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Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 89, 466
  • BStBl III 1967, 684



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BFH, 28.11.1973 - I R 129/71  
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  • BFH, 16.03.1982 - VII R 105/79  

    Es liegt keine Übereignung i. S. von § 116 RAO vor, wenn wesentliche

    Die veräußerten Gegenstände müßten beim früheren Geschäftsinhaber die wesentlichen Grundlagen des Betriebes gewesen sein und den Erwerber in die Lage versetzt haben, mit ihnen ohne nennenswerte eigene Investitionen einen gleichartigen Betrieb fortzuführen (BFH-Urteil vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 39, 466, BStBl III 1967, 684).
  • BFH, 27.11.1979 - VII R 12/79  

    Es liegt keine Übereignung i. S. von § 118 AO vor, wenn die wesentlichen

    Es genügt daher, wenn die wesentlichen Grundlagen des Unternehmers bzw. des Betriebes nur im wirtschaftlichen Sinne übereignet werden, wenn also ein eigentümerähnliches Herrschaftsverhältnis an den sachlichen Grundlagen des Unternehmens bzw. des Betriebes auf einen Erwerber übergegangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684).
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