Rechtsprechung
   BFH, 20.12.1984 - V R 25/76   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Grundsatzurteil zur sogenannten Sphärentheorie - Nebeneinander von unternehmerischem und nichtunternehmerischem Bereich

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 142, 524
  • BB 1985, 447
  • BStBl II 1985, 173
  • BStBl II 1985, 176



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Wird zitiert von ... (58)  

  • BFH, 21.05.1987 - V R 109/77  

    Jagdgesellschaft mit unternehmerischer und nichtunternehmerischer Sphäre

    Selbst wenn man vorstehenden Ausführungen nicht folge, führe das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Dezember 1984 V R 25/76 (BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176 - Sphärenurteil -) zur Aufhebung des angefochtenen FG-Urteils.

    Im letzteren Fall kann sie neben ihrem unternehmerischen Bereich auch einen nichtunternehmerischen Bereich haben (vgl. BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176).

    § 15 Abs. 1 UStG 1967 geht davon aus, daß Leistungen grundsätzlich nur insgesamt für das Unternehmen oder insgesamt nicht für das Unternehmen angeschafft oder in Anspruch genommen werden, auch wenn sie für eine sog. gemischte Verwendung sowohl im unternehmerischen als auch im nichtunternehmerischen Bereich vorgesehen sind (vgl. dazu BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, und in BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176).

    Dieser Aufteilungsmaßstab bei sog. gemischter Verwendung nach Abschn. C 2. des Urteils in BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176 betrifft nicht die einheitlichen, nur insgesamt einer Sphäre zuzuordnenden Leistungsgegenstände, sondern nur den Bezug von teilbaren Leistungen oder von sog. vertretbaren Sachen sowohl für den unternehmerischen als auch für den nichtunternehmerischen Bereich.

  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96  

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Eine Verwendung des bezogenen Gegenstandes in der jeweiligen Sphäre muss objektiv möglich und auch durchführbar sein (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176, und vom 27. Oktober 1993 XI R 86/90, BFHE 172, 549, BStBl II 1994, 274, m.w.N.).
  • BFH, 11.10.2007 - V R 69/06  

    Vorsteuerabzug für Investitionen eines Golfvereins

    Der erkennende Senat hat daher bereits mit Urteil vom 9. August 2007 V R 27/04 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 1719) entschieden, dass er, soweit die bisherige Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176) davon abweicht, daran nicht mehr festhält.
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