Rechtsprechung
   BFH, 20.12.2005 - V R 30/02   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kreuzfahrt mit Beginn und Ende in deutschen Häfen - Aufenthalte in Drittlandstaaten - Verkäufe in der Boutique der Schiffe während der Fahrt steuerbar - Verkäufe bei Aufenthalt und Verlassen des Schiffs in Drittlandstaaten nicht steuerbar

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ort der Lieferung bei Umsätzen aus einer auf einem Kreuzfahrtschiff betriebenen Boutique

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ort der Lieferung bei Umsätzen aus einer auf einem Kreuzfahrtschiff betriebenen Boutique

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuer auf der Kreuzfahrt

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Zur Umsatzsteuerbarkeit von Lieferungen während einer Kreuzfahrt an Bord eines Schiffes

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Geschäfte an "fremdem" Land sind von Kreuzer-Boutique nicht zu melden

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Zur Umsatzsteuerbarkeit von Lieferungen während einer Kreuzfahrt an Bord eines Schiffes

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Umsatzbesteuerung bei innergemeinschaftlicher Schiffs-, Bahn- oder Flugreise

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 3 Abs 9, UStG § 3a Abs 1, UStG § 3e Abs 2, EWGRL 388/77 Art 9 Abs 1, Richtlinie 77/388/EWG Art 9 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 8 Abs 1, Richtlinie 77/388/EWG Art 8 Abs 1, AO § 12
    Betriebsstätte; Friseursalon; Kreuzfahrtschiff; Ort der sonstigen Leistung; Zwischenaufenthalt

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2006, 483
  • DB 2006, 430
  • BStBl II 2007, 139



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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 02.02.2010 - XI B 36/09  

    Ort der Lieferung bei Umsätzen an Bord eines Schiffes

    Danach sind Lieferungen von Gegenständen während einer Kreuzfahrt an Bord eines Schiffes grundsätzlich steuerbar, wenn die Kreuzfahrt in Deutschland beginnt und dort oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet endet (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 2005 V R 30/02, BFHE 212, 180, BStBl II 2007, 139).
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