Rechtsprechung
| BFH, 21.01.2004 - VIII R 2/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 10d, § 17 Abs. 2 und 4, § 20 Abs. 1 Nr. 1
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 10d, § 17 Abs. 2 und 4, § 20 Abs. 1 Nr. 1
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Einkünfte aus Kapitalvermögen - Ansatz von Refinanzierungskosten zum Erwerb einer Beteiligung als Werbungskosten bei Dividendeneinkünften - Abzug auch noch nach Eintritt der Vermögenslosigkeit der Kapitalgesellschaft möglich - Inanspruchnahme als Bürge - Verlustabzug nach § 10d EStG
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbH-Gesellschafter: Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts als Schuldzinsen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Die Überschuldung einer GmbH steht dem Abzug der Schuldzinsen für einen Kredit zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung nicht entgegen
Kurzfassungen/Presse (2)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 10.12.2001 - 13 K 4481/98
- BFH, 21.01.2004 - VIII R 2/02
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 205, 117
- BB 2005, 197
- DB 2004, 1237
- BStBl II 2004, 551
Wird zitiert von ... (41)
- BFH, 19.04.2005 - VIII R 45/04
Wesentliche Beteiligung: Werbungskostenabzug für Schuldzinsen
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 21. Januar 2004 VIII R 2/02 (BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551) entschieden, dass die Zinsen, die ein Steuerpflichtiger zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG aufwendet, regelmäßig bis zur Veräußerung der Beteiligung oder bis zum Eintritt der Vermögenslosigkeit bzw. bis zur Löschung der Kapitalgesellschaft im Handelsregister als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden können (…zur Abgrenzung vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 2004 VIII R 64/02, BFH/NV 2005, 54).Nicht zu diesen Voraussetzungen gehören die Einstellung des Gewerbebetriebs der GmbH und ihre Überschuldung; der Senat verweist insoweit auf seine Ausführungen im Urteil in BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551 (dort unter II.3.c bb cc der Gründe).
Sie war es weder im Sinne des Konkursrechts (dazu BFH-Urteil in BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551, unter II.3.c cc der Gründe, m.w.N.), weil nach dem vom Konkursverwalter erstellten Status davon auszugehen war, dass die ihr zustehende Forderung jedenfalls in der geschätzten Höhe von 75 000 DM als Aktivvermögen anzusetzen war.
Und sie war es auch nicht im Sinne der Rechtsprechung zu § 17 Abs. 4 EStG, weil nicht hinreichend objektivierbar feststand, ob und in welcher Höhe die in der Jahresbilanz der GmbH ausgewiesene Forderung in Höhe von 1 108 064, 24 DM noch beitreibbar war (zum Erfordernis der Objektivierbarkeit anhand einer Rechnungslegung des Konkursverwalters vgl. ebenfalls BFH-Urteil in BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551, unter II.3.cc dd der Gründe, sowie BFH-Beschlüsse vom 1. April 2004 VIII B 172/03, juris, und vom 5. Januar 2005 VIII B 57/03, juris).
- BFH, 22.07.2008 - IX R 74/06
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf - Gesetzmäßigkeit der …
Denn über die Höhe eines Verlustrücktrags ist grundsätzlich bei der Einkommensteuerveranlagung des Abzugsjahres zu entscheiden (BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 VIII R 2/02, BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551, unter II.4.b). - BFH, 27.03.2007 - VIII R 25/05
Einschränkende Auslegung hinsichtlich der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens …
Danach ist eine Kapitalgesellschaft bereits dann vermögenslos, wenn die Aktiva zwar für eine Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger, nicht aber auch für eine Verteilung unter den Gesellschaftern ausreichen (…BFH-Urteile vom 21. Januar 2004 VIII R 8/02, BFH/NV 2004, 947; VIII R 2/02, BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 646, m.w.N.).
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 64/05
Einkünfte aus Kapitalvermögen: kein Abzug von Finanzierungskosten als …
Der Abzug von Zinsen aus Refinanzierungsdarlehen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung ist dabei allerdings nach der Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der Gesellschaft als sog. nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen aus rechtssystematischen Gründen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Zeit vor der Veräußerung oder Auflösung entfallen (vgl. zuletzt m.w.N. die BFH-Urteile vom 21. Januar 2004 VIII R 2/02, BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551, und in BFH/NV 2005, 54, sowie die BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2005 VIII B 141/04, BFH/NV 2005, 1783, und vom 1. Dezember 2006 VIII B 147/05, juris). - BFH, 04.07.2007 - VIII R 46/06
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche …
Denn Finanzierungskosten zur Anschaffung oder Erhöhung von GmbH-Anteilen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) unabhängig davon, ob die Fremdfinanzierung erforderlich oder die Eigenfinanzierung möglich war, Schuldzinsen, die dem Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG unterliegen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 1981 VIII R 128/76, BFHE 134, 119, BStBl II 1982, 36; vom 9. August 1983 VIII R 276/82, BFHE 139, 257, BStBl II 1984, 29; für Zinsen zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 VIII R 2/02, BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551; zum Schuldzinsenabzug für Gesellschafterdarlehen zur Erhöhung des Stammkapitals BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 54/95, BFHE 183, 6, BStBl II 1997, 647, m.w.N.). - BFH, 27.03.2007 - VIII R 28/04
Finanzierungskosten einer wesentlichen Beteiligung - nachträgliche Werbungskosten …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist der Abzug von Zinsen aus Refinanzierungsdarlehen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung nach der Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der Gesellschaft als sog. nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen aus rechtssystematischen Gründen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Zeit vor der Veräußerung oder Auflösung entfallen (vgl. zuletzt m.w.N. die BFH-Urteile vom 21. Januar 2004 VIII R 2/02, BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551, und in BFH/NV 2005, 54, sowie die BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2005 VIII B 141/04, BFH/NV 2005, 1783, sowie vom 1. Dezember 2006 VIII B 147/05, juris). - BFH, 27.03.2007 - VIII R 60/05
Kein Halbeinkünfteverfahren auf ohne Liquidation im Veranlagungszeitraum 2001 …
a) Im Streitfall fehlen zwar ausdrückliche Feststellungen des FG, jedoch ist in Verbindung mit dem Inhalt der beigezogenen Akten davon auszugehen, dass die GmbH erst im Zeitpunkt der Eintragung der Löschung im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit nach § 141a des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) aufgelöst (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--), und damit zugleich --liquidationslos-- vollbeendet worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 21. Januar 2004 VIII R 2/02, BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551; vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348).Findet indes eine Liquidation mangels Masse nicht statt, so ist der Auflösungsverlust bereits im Zeitpunkt der Auflösung in Form der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister endgültig entstanden (BFH-Urteile vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162; in BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551).
- BFH, 22.11.2005 - VIII B 308/04
Auflösungsverlust i. S. von § 17 Abs. 4 EStG
Die Rechtsprechung des BFH stellt dabei maßgeblich darauf ab, dass das Fehlen von Aktiva, die auch für eine Verteilung unter den Gesellschaftern ausreichen würden, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen muss (BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 VIII R 2/02, BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551, unter II.3.c dd der Gründe).Erforderlich hierfür sind unstreitige greifbare Anhaltspunkte für eine etwaige Vermögenslosigkeit (BFH-Urteil in BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551).
Auch eine Divergenz des finanzgerichtlichen Urteils zum Urteil des BFH in BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551 liegt nicht vor.
- BFH, 12.09.2007 - VIII R 38/04
Kein Abzug von Zinsen für ein Refinanzierungsdarlehen nach Veräußerung der im …
Der Abzug von Zinsen aus Refinanzierungsdarlehen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung ist allerdings nach der Veräußerung der Beteiligung --als deren entgeltlicher Übertragung (…vgl. BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 95/85, BFH/NV 1986, 731)-- oder der Auflösung der Gesellschaft als sog. nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen aus rechtssystematischen Gründen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Zeit vor der Veräußerung oder Auflösung entfallen (…vgl. zuletzt BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 54, und vom 21. Januar 2004 VIII R 2/02, BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551, sowie BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 2006 VIII B 147/05, juris;… vom 18. Mai 2005 VIII B 141/04, BFH/NV 2005, 1783).Auch eine "Umqualifizierung" der als Werbungskosten nicht mehr berücksichtigungsfähigen Zinsaufwendungen in nachträgliche Anschaffungskosten mit dem Ziel, die Zinsen als "Beteiligungsaufwendungen" im Rahmen des § 17 EStG abzugsfähig zu machen, ist nach der Rechtsprechung aus rechtssystematischen Gründen ausgeschlossen (BFH-Urteil in BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551, unter II.3.b der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 01.12.2006 - VIII B 147/05
Nachträgliche Werbungskosten nach Veräußerung einer Kapitalanlage
Das FG bezieht sich in der Sache auf das Senatsurteil vom 21. Januar 2004 VIII R 2/02 (BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551) wonach Zinsen, die ein Steuerpflichtiger zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG aufwendet, nur bis zu dem Zeitpunkt als Werbungskosten berücksichtigt werden, zu dem auch der Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG anzusetzen ist.Der Bundesfinanzhof (BFH) habe über die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt Zinsen für den Erwerb einer wesentlichen Beteiligung oder für ein Darlehen des Gesellschafters an einer GmbH als Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften abzugsfähig seien, mit Urteilen in BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551 und vom 5. Oktober 2004 VIII R 64/02 (…BFH/NV 2005, 54) entschieden.
Die Rechtsfrage, ob nach Veräußerung einer Kapitalanlage, deren Anschaffungskosten der Steuerpflichtige mit Kredit finanziert hat, weiterhin anfallende Kreditzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden können, hat der Senat --wie auch der Kläger einräumt-- in ständiger Rechtsprechung verneint (zuletzt in seinen Urteilen in BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551, und in BFH/NV 2005, 54).
- FG Köln, 25.06.2009 - 10 K 456/06
Anforderungen an die Hinzuziehbarkeit des Rückkaufwertes von zur Sicherung der …
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
- FG Münster, 04.10.2012 - 9 K 3060/10
Finanz- und Abgaberecht
- FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 13 K 6500/04
Berücksichtigung eines Verlustes gemäß § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) …
- BFH, 04.08.2005 - VIII B 218/04
- FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 3084/00
Zur Berechnung eines Auflösungsverlustes bei wesentlicher Beteiligung an einer …
- FG Baden-Württemberg, 29.02.2008 - 3 K 92/06
Änderung des Einkommensteuerbescheids wegen Verlustrücktrags oder Erlass eines …
- FG Nürnberg, 23.11.2011 - 3 K 1176/09
Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …
- FG Düsseldorf, 20.10.2005 - 15 K 5087/03
Finanzierungskosten im Zusammenhang mit einer wesentlichen Beteiligung als …
- BFH, 01.04.2008 - IX B 257/07
Keine Anwendung von § 11 EStG im Rahmen des § 17 EStG; Verlustabzug …
- BFH, 17.11.2004 - VIII B 129/04
Wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG : Wesentlichkeitsgrenze
- FG München, 21.04.2009 - 13 K 1756/07
Zurechnung von Gesellschaftsanteilen beim Treugeber - Zeitpunkt der …
- FG Berlin, 01.07.2004 - 1 K 1192/01
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns- oder verlustes
- FG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 K 217/01
Verlustabzug nach § 17 EStG nur bei …
- BFH, 23.02.2007 - VIII B 106/06
NZB: keine Beschwer, ESt-Festsetzung auf Null DM
- BFH, 27.03.2007 - VIII S 23/06
Lebensversicherung - Steuerpflicht einer als Sicherheit für Darlehen eingesetzten …
- FG München, 23.02.2010 - 13 K 4373/07
Entstehung des Auflösungsverlusts - Vermögenslosigkeit - Pensionsrückstellungen …
- BFH, 07.12.2007 - VIII B 112/07
Kumulative Begründung - Ergebnisrichtigkeit - Keine objektive Klagebefugnis …
- BFH, 07.12.2007 - VIII S 15/07
Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfe-Antrages bei kumulativer Begründung - …
- BFH, 06.06.2005 - VI B 70/04
NZB: kumulative Urteilsbegründung
- FG Hamburg, 18.08.2005 - III 422/03
Einkommensteuerrecht: Schuldzinsen als Werbungskosten
- FG München, 23.02.2010 - 13 K 1694/07
Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei einer Anfechtungsklage gegen einen …
- BFH, 21.12.2011 - IV B 101/10
Notwendige Beiladung bei Streit um Gewinnfeststellung bei atypisch stiller …
- FG Münster, 29.08.2012 - 8 K 4732/10
Finanz- und Abgaberecht
- FG München, 08.12.2004 - 15 K 5261/04
Refinanzierungsdarlehen; nachträgliche Werbungskosten; wesentliche Beteiligung; …
- FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
Vorliegen eines Veräußerungsgeschäftes bei Austritt eines Gesellschafters aus …
- FG Nürnberg, 30.09.2009 - III 184/06
Kein Werbungskostenabzug für Bürgschaftsaufwendungen des an der GmbH wesentlich …
- FG Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 10 K 3934/10
Nachträgliche Zinsaufwendungen
- FG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 6 K 6307/10
Anwendung von § 8 Abs. 4 KStG in der Fassung durch das Gesetz zur …
- FG Niedersachsen, 18.05.2011 - 9 K 307/07
Realisierung eines Auflösungsverlusts
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2011 - 3 K 2171/08
Nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 EStG
