Rechtsprechung
| BFH, 21.02.1980 - V R 146/73 |
Volltextveröffentlichungen
- Simons & Moll-Simons
UStG 1967 § 14 Abs. 3
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 129, 569
- BStBl II 1980, 283
Wird zitiert von ... (44)
- BFH, 30.01.2003 - V R 98/01
Umsatzsteuer - Haftungsrechtliche Verantwortlichkeit trotz fehlender …
Der Aussteller einer Rechnung schuldet die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG bis zur Berichtigung der Rechnung auch dann, wenn er bei Ausstellung der Rechnung nicht geschäftsfähig war (Änderung der Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1980 V R 146/73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283).Mit der Revision rügt der Kläger Abweichung vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Februar 1980 V R 146/73 (BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283).
Hiervon ging im Ergebnis auch der BFH in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283 aus.
Im Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283 war noch nicht berücksichtigt, dass diese Möglichkeit auch bei Ausstellung einer Rechnung mit zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer besteht; denn bei richtlinienkonformer Auslegung des § 14 Abs. 3 UStG kann auch die nach § 14 Abs. 3 UStG zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer berichtigt werden, wenn der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger rückgängig gemacht worden ist (…BFH-Urteile vom 11. April 2002 V R 26/01, BFHE 198, 238, BFH/NV 2002, 1006;… vom 22. März 2001 V R 11/98, BFHE 194, 528, BFH/NV 2001, 1088 im Anschluss an die Entscheidung des EuGH in UVR 2000, 424, UR 2000, 470).
- BFH, 21.05.1987 - V R 129/78
Mißbräuchliche Rechnungsausstellung
a) Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 - 1. Alternative - des Umsatzsteuergesetzes 1967 (UStG 1967) sind erfüllt, wenn ein Abrechnungspapier mit gesondertem Steuerausweis erstellt worden ist, das, nachdem es als Rechnung in den Verkehr gebracht (begeben) ist, geeignet ist, im Rahmen des Vorsteuerabzugs beim Rechnungsempfänger wie eine Rechnung i. S. des § 14 Abs. 1 UStG 1967 verwendet zu werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Februar 1980 V R 146/73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, Abschn. 1a der Urteilsgründe) und der Rechnungsaussteller die in der Rechnung beschriebene Leistung nicht ausführt.Kann der Rechnungsaussteller diesen Nachweis dagegen nicht führen, dann ist der insoweit entscheidende Teil des Tatbestands von § 14 Abs. 3 - 1. Alternative - UStG 1967, Nichterbringung einer Lieferung oder sonstigen Leistungen, erfüllt (Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, Abschn. 1b der Urteilsgründe).
§ 14 Abs. 3 - 1. Alternative - UStG 1967 ist danach mit der oben genannten Einschränkung stets anzuwenden, wenn die in der Rechnung bezeichnete Leistung tatsächlich nicht erbracht wird (vgl. zu den sog. Vorausrechnungen BFH-Urteil vom 20. März 1980 V R 131/74, BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287; zur Frage sachlicher Unbilligkeit bei rechtzeitigen Maßnahmen des Rechnungsausstellers zur Beseitigung der Gefahrenlage siehe Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, Abschn. 4 der Urteilsgründe).
Anhaltspunkte dafür, daß dem Prokuristen, der das Abrechnungspapier ausstellen ließ, die Bedeutung einer Rechnung im Rechtsverkehr nicht bekannt gewesen sei, oder daß er das Abrechnungspapier nicht als Rechnung i. S. des § 14 Abs. 3 UStG 1967 habe begeben wollen (vgl. Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, Abschn. 1a und c), sind nicht ersichtlich.
Diese Argumentation der Revision verkennt zum einen, daß die Anwendung der Vorschrift nicht davon abhängt, daß ein Schaden entsteht; bereits die Begebung der Rechnung begründet die Steuerschuld (Urteile in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, und in BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229).
- BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94
Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit …
Diese Vorschrift soll der Möglichkeit entgegenwirken, daß eine von einem Nichtunternehmer ausgestellte Rechnung vom Rechnungsempfänger - mißbräuchlich - verwendet wird, um einen Vorsteuerabzug zu erreichen (BFHE 129, 569, 572; BFH BStBl. 1980, 287, 288; BFH BStBl. 1981, 547, 549 m.w.N.); in ihrer Ausgestaltung geht sie allerdings insoweit darüber hinaus, als sie nicht selbst auf subjektive Elemente oder gar Vorwerfbarkeit abstellt (vgl. BFHE 155, 193, 195; BFHE 171, 125, 127 f; BFH BStBl. II 1987, 652; NV 1993, 443 f); auch setzt die Vorschrift nicht voraus, daß dem Steuerfiskus tatsächlich ein Schaden entstanden ist (BFH BStBl. 1982, 229, 230).Deshalb ist eine auf Nichterhebung der Steuern gerichtete Billigkeitsmaßnahme geboten, wenn der Aussteller den Gefährdungstatbestand rechtzeitig und vollständig beseitigt (BFHE 129, 569, 575 f).
Der Bundesfinanzhof hat bisher die Frage offengelassen, ob Billigkeitsmaßnahmen auch dann noch möglich sind, wenn der Rechnungsempfänger die ihm ausgestellte Rechnung mißbräuchlich zur Erlangung von Vorsteuerbeträgen verwendet hat, aber die dem Fiskus entstandenen Schäden durch Zurückholen der Vorsteuerbeträge beseitigt werden könnten (BFHE 129, 569, 576).
- EuGH, 19.09.2000 - C-454/98
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die …
28 Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Februar 1980 (BStBl II 1980 S. 283) sei eine Billigkeitsmaßnahme in den Fällen geboten, in denen der Rechnungsaussteller die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt habe. - BGH, 02.11.2001 - V ZR 224/00
Umsatzsteuer - Rechtsmissbräuchlicher Verzicht auf Steuerbefreiung
Dies kann jedoch genauso dahin stehen wie die Frage, ob bei zweifelhafter Steuerrechtslage eine Verpflichtung zur Rechnungserteilung trotz der bei § 14 Abs. 2 UStG gesetzlich uneingeschränkt vorgesehenen und für die Fälle des § 14 Abs. 3 UStG inzwischen durch die Rechtsprechung erweiterten Möglichkeit zur Korrektur eines unrichtigen Steuerausweises bzw. der hiermit verbundenen Folgen (vgl. EuGHE 89, 4227, 4247; EuGH UR 2000, 470 ff;… BGH, Urt. v. 23. November 1995, IX ZR 225/94, NJW 1996, 842, 843 f; BFHE 129, 569, 575 ff;… vgl. auch Radeisen in Vogel/Reinisch/Hoffmann, UStG, 2001, § 14 Rdn. 337; Bohnert/Kostrzewa, DB 2001, 667 ff) nach wie vor in aller Regel als unzumutbar anzusehen ist (kritisch insoweit Weiss, UR 1889, 105 ff; Klein, BB 1996, 135, 138 f). - BFH, 09.09.1993 - V R 45/91
Billigkeitserlaß für nichtleistenden Rechnungsaussteller bei Steuerentrichtung …
Die nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG 1980 gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte Umsatzsteuer ist nicht allein deshalb gemäß § 227 AO 1977 zu erlassen, weil der Unternehmer, der die im Abrechnungspapier ausgewiesene Leistung anstelle des Ausstellers erbracht hat, die Umsatzsteuer anmeldet und abführt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 21. Februar 1980 V R 146/73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283).Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Februar 1980 V R 146/73 (BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, unter 4. der Gründe) eine Billigkeitsmaßnahme für geboten erachtet, wenn der Rechnungsaussteller die Gefährdung des Steueraufkommens durch eigene Maßnahmen rechtzeitig und vollständig beseitigt und es ihm gelingt, das von ihm ausgestellte Abrechnungspapier vor Verwendung durch den Rechnungsadressaten wieder in die Hand zu bekommen.
- BFH, 29.06.1988 - V B 144/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87
Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer
Zwar wird die Befugnis der Finanzbehörden, den Leistenden nach § 14 Abs. 3 UStG zur Umsatzsteuer heranzuziehen, neuerdings für den - auch hier in Betracht kommenden - Fall in Zweifel gezogen, daß dieser die Rechnung nicht freiwillig, sondern gezwungenermaßen aufgrund einer entsprechenden Verurteilung erteilt hat (Weiß aaO. S. 1435 in Fußn. 15 unter Hinweis auf das allerdings in anderem Zusammenhang ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs BFHE 129, 569 = BStBl II 1980, 283 ). - BFH, 15.10.1998 - V R 38/97
Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis
Dazu macht sie geltend: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Februar 1980 V R 146/73 (BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283) sei es i.S. von § 227 AO 1977 sachlich unbillig, eine nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldete Steuer zu erheben, wenn es dem Rechnungsaussteller gelinge, das von ihm ausgestellte Abrechnungspapier vor Verwendung durch den Rechnungsadressaten wieder in die Hand zu bekommen (und zu vernichten).cc) Die zuletzt angesprochenen Billigkeitsmaßnahmen (auf Nichterhebung der Steuer gerichtet) sind nach dem BFH-Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283 in Fällen geboten, in denen der Rechnungsaussteller den Gefährdungstatbestand rechtzeitig und vollständig beseitigt hat.
- BFH, 16.03.1993 - XI R 103/90
Besteuerung aufgrund einer Urkunde nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG
Hat der Aussteller eine Abrechnung mit den Merkmalen einer Rechnung im Entwurf angefertigt, ohne entschlossen zu sein, die Lieferung oder Leistung zu erbringen, und gerät das Papier ohne Begebung in die Hand des in ihm genannten Adressaten, so steht das Wissen um diesen Sachverhalt und die Inkaufnahme einer etwaigen Verwendung als Rechnung einer Begebung gleich (BFH-Urteil vom 21. Februar 1980 V R 146/73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283). - BFH, 31.01.1985 - V B 80/84
- BFH, 04.05.1995 - V R 29/94
Unzutreffende Angaben in Abrechnungspapier mit Umsatzsteuerausweis
- BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92
Haftungsbegründende Pflichtverletzung eines Konkursverwalters
- BFH, 05.02.1998 - V R 65/97
Steuerausweis bei nicht ausgeführter Lieferung
- BFH, 13.09.1984 - V B 53/83
Unberechtigte Rechnungserteilung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis
- BFH, 20.03.1980 - V R 131/74
Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG bei Erteilung von Rechnungen über …
- BFH, 07.05.1981 - V R 126/75
Die Rechtsfolgen des § 14 Abs. 3 - zweite Alternative - UStG treffen nur …
- BFH, 27.10.1993 - XI R 99/90
In den Verkehr bringen einer Rechnung
- BFH, 09.12.1987 - X R 35/82
- BFH, 17.02.1994 - VII B 168/93
- BFH, 10.12.1981 - V R 3/75
§ 63 Nr. 3 KO schließt die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 14 Abs. 3 …
- BFH, 28.12.2004 - V B 154/04
Blanko-Rechnung; Steuerschuld
- BFH, 25.06.1987 - V R 121/86
Aufteilung der Vorsteuern bei Nebeneinander von gewerblichem und …
- FG Hessen, 11.05.1998 - 6 K 4534/91
Unberechtigter Steuerausweis bei Vorausrechnung
- BFH, 04.05.1995 - V R 83/93
Erlaß der Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG
- FG Baden-Württemberg, 09.07.1997 - 12 K 155/96
- BFH, 15.03.2000 - VI B 119/98
Verfahrensmängel i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO
- FG Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 1 K 250/06
Erstattung zu Unrecht abgeführter Umsatzsteuer - kein Erlass aus sachlichen …
- BFH, 16.03.1988 - X R 7/80
- BFH, 20.08.1997 - V B 114/96
- BFH, 26.02.1987 - V S 4/86
- BFH, 04.04.1995 - V R 29/94
AO (1977) § 163, § 227; UStG (1980) § 13 Abs. 1 Nr. 4, § …
- BFH, 29.01.1987 - V R 7/78
- BFH, 28.12.2004 - V S 19/04
- FG Niedersachsen, 30.07.2010 - 16 K 55/10
Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG
- BFH, 28.12.2004 - V B 156/04
- BFH, 28.12.2004 - V B 155/04
- OLG Hamburg, 22.06.1987 - 2 Ss 141/86
UStG
- FG Nürnberg, 23.04.2001 - II 538/00
Erlaß der entstandenen Umsatzsteuer bei unberechtigtem Steuerausweis gem. § …
- FG Düsseldorf, 25.04.2001 - 5 K 8819/97
- FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 306/00
Erlass von Umsatzsteuerschulden nach § 14 Abs. 3 UStG aus sachlichen …
- FG Niedersachsen, 15.03.2012 - 6 K 43/10
Körperschaftsteuer 2002
- BFH, 29.08.1985 - V B 21/85
- FG Hessen, 05.08.1997 - 6 K 1470/96
