Rechtsprechung
| BFH, 21.10.2009 - V R 8/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Umsätze als Trauerredner: Keine Umsatzsteuerermäßigung wegen Urheberrechtsübertragung; Voraussetzungen einer Gesamtleistung; Unerheblichkeit der Beurteilung eines Trauerredners als Publizist durch das Bundessozialgericht für das Umsatzsteuerrecht; Keine Vergleichbarkeit der Leistungen eines Tra
- Bundesfinanzhof
Umsätze als Trauerredner: Keine Umsatzsteuerermäßigung wegen Urheberrechtsübertragung - Voraussetzungen einer Gesamtleistung - Unerheblichkeit der Beurteilung eines Trauerredners als Publizist durch das Bundessozialgericht für das Umsatzsteuerrecht - Keine Vergleichbarkeit der Leistungen eines Trauerredners mit den Leseveranstaltungen eines Kinderbuchautors oder der Tätigkeit der Kirche bei Trauerfeiern
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einräumung oder Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte als Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung für eine Steuerermäßigung; Selbstständiger Leistungscharakter im Hinblick auf die Einräumung der Verwertungsrechte aus einer Rede nach Abschluss der Trauerfeierlichkeiten
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Selbstständiger Trauerredner kann keine Umsatzsteuerermäßigung wegen Übertragung von Urheberrechten an der Rede beanspruchen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 12.12.2007 - 4 K 103/06
- BFH, 21.10.2009 - V R 8/08
Wird zitiert von ... (4)
- FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11
Antragsgegner im AdV-Verfahren nach Änderung der Verwaltungszuständigkeit …
Deshalb reicht es nicht aus, wenn im Rahmen eines Umsatzes auch Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz übertragen werden, wenn dies nicht der Schwerpunkt des umsatzsteuerbaren Vorgangs ist (BFH, Urteile vom 27.09.2001 V R 14/01, BFHE 196, 357, BStBl. II 2001, 114; vom 25.11.2004 V R 4/04, BFHE 208, 470, BStBl. II 2005, 415; vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010 476).Das gleiche gilt, wenn der Steuerpflichtige für den Verbraucher zwei oder mehr Handlungen vornimmt oder Elemente liefert, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (BFH, Urteile vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010, 476; vom 02.03.2011 XI R 25/09, Der Betrieb - DB - 2011, 1556 m. w. N.).
- FG Köln, 30.08.2012 - 12 K 1967/11
Autorenlesung unterliegt dem ermäßigten Steuersatz
Die sonstige Leistung, die die Klägerin gegenüber ihren Zuhörern erbringe, bestehe nicht in der Einräumung von Urheberrechten (Hinweis auf BFH-Urteil vom 21.10.2009, V R 8/08, BFH/NV 2010, 476; UST-AE, Abschn. 12.7 Abs. 6). - BFH, 29.09.2011 - V B 23/10
Einheitliche Leistung im Umsatzsteuerrecht bei Leistungsbündel - Ort einer …
b) Unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05 (…BFH/NV 2008, 1712), vom 15. Januar 2009 V R 9/06 (BFHE 224, 166, BStBl II 2010, 433) und vom 21. Oktober 2009 V R 8/08 (BFH/NV 2010, 476) hat die Klägerin zwar den abstrakten Rechtssatz angeführt, dass nach der Rechtsprechung des BFH eine Leistung dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen ist, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen. - FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11
Lieferung der Holzsärge und der Schmuckelemente eines Bestattungsunternehmners …
Das gleiche gilt, wenn der Steuerpflichtige für den Verbraucher zwei oder mehr Handlungen vornimmt oder Elemente liefert, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (BFH, Urteile vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010, 476; vom 02.03.2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl. II 2011, 737 jeweils m. w. N.).
