Rechtsprechung
| BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung
- openjur.de
Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten; Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung
- Bundesfinanzhof
Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensmangel wegen einer unterlassenen Beteiligtenvernehmung des Gerichts
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1059/07
- BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 28.03.2011 - III B 144/09
Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG - Erforderlichkeit …
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z. B. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/ NV 2011, 282). - BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind …
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z. B. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/NV 2011, 282). - BFH, 12.10.2011 - III B 56/11
Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren …
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z. B. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/NV 2011, 282).
- BFH, 02.03.2011 - III B 106/10
Fahrtkosten bei vorübergehender Auswärtstätigkeit
Das angefochtene FG-Urteil und die (vorgebliche) Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z. B. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/ NV 2011, 282). - BFH, 27.06.2011 - III B 91/10
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und höhere Gewalt i. S. des § …
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z. B. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/ NV 2011, 282). - BFH, 30.01.2012 - III B 153/11
Änderungen von Kindergeldbescheiden wegen Überschreitung des Grenzbetrags nach § …
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z. B. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/NV 2011, 282).
