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   BFH, 21.11.1995 - VII R 30/95   

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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 08.06.2010 - VII R 39/09  

    Durch Telefax übersandte Abtretungsanzeige ist formwirksam. - Zum Aufrechnungs-

    Allerdings hat die höchstrichterliche Rechtsprechung an die Form der Aufrechnungserklärung keine strengen Anforderungen gestellt; sie hat sogar schlüssige Handlungen genügen lassen, wenn der Wille zur Tilgung und Verrechnung klar und unzweideutig erkennbar war (BFH-Urteil vom 21. November 1995 VII R 30/95, BFH/ NV 1996, 387).
  • BFH, 15.02.2005 - IX R 51/03  

    Veräußerungspreis i. S. des § 23 Abs. 3 EStG - Erstattung von

    Diese Bindungswirkung gilt auch für solche tatsächlichen Feststellungen, die wie hier im Rahmen einer Hilfsbegründung getroffen wurden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 1995 VII R 30/95, BFH/NV 1996, 387, unter 3.b).
  • BFH, 07.01.2003 - VII B 186/02  

    Aufrechnung, abgetretene Forderung

    Mangels vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalts liegt schließlich auch keine Abweichung des FG-Urteils von den BFH-Urteilen vom 6. Februar 1990 VII R 86/88 (BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523) und vom 21. November 1995 VII R 30/95 (BFH/NV 1996, 387) vor.
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  • FG Brandenburg, 26.10.2004 - 3 K 1661/02  

    Kein Verlust des Rechts zur Aufrechnung bei monatelangem Stillschweigen zu einer

    Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Frage, ob eine maschinell erstellte Umbuchungsmitteilung mit dem vorliegenden Inhalt eine wirksame Aufrechnungserklärung darstellt, noch nicht höchstrichterlich entschieden ist (vgl. auch BFH, Urteil vom 21.11.1995 - VII R 30/95, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1996, 387).
  • FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03  

    Umfang der Prozessvollmacht nach § 81 ZPO

    Das gilt auch für die hier streitige Aufrechnung durch das FA mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, die die rechtsgeschäftliche Ausübung eines Gestaltungsrechts und nicht einen Verwaltungsakt darstellt (BFH-Urteil vom 21. November 1995 VII R 30/95, BFH/NV 1996, 387 m.w.N.).
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