Rechtsprechung
| BFH, 21.11.2008 - IV B 150/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zum Verhältnis der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur gesonderten Feststellung; Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts; Hinweispflicht des Gerichts; rechtliches Gehör
- Bundesfinanzhof
Zum Verhältnis der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur gesonderten Feststellung - Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts - Hinweispflicht des Gerichts - rechtliches Gehör
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Vorliegen von unterschiedlichen Verfahrensarten mit eigenen Tatbestandsvoraussetzungen und unterschiedlichen Rechtsfolgen bei der Gewinnfeststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Abgabenordnung ( AO ) und der Gewinnfeststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO; Anforderungen an den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 22.11.2007 - 2 K 301/06
- BFH, 21.11.2008 - IV B 150/07
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11
Inrechnungstellung einer Schadensersatzforderung unter gesondertem Steuerausweis …
Eine Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 21. November 2008 IV B 150/07, BFH/NV 2009, 358, unter II. 4. b, m. w. N.).Die Klägerin hat außerdem nicht dargetan, was sie - wenn der geltend gemachte Gehörsverstoß wie im Streitfall nur einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte betrifft - bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte und inwiefern durch ihr unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 358, unter II. 4. b, m. w. N.).
- BFH, 25.11.2010 - II B 3/10
Nachweis eines geringeren gemeinen Werts - Verfahrensfehler
Die schlüssige Rüge eines solchen Verfahrensmangels erfordert u. a. die Darlegung, welches Ergebnis die zusätzliche Erhebung von Beweisen aller Voraussicht nach gehabt hätte und inwieweit die unterlassene Beweiserhebung oder Ermittlungsmaßnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 24. Februar 1988 I R 143/84, BFHE 152, 500, BStBl II 1988, 819, unter II. 1. der Gründe; vom 21. November 2008 IV B 150/07, BFH/ NV 2009, 358;… Gräber/ Ruban, a. a. O., § 120 Rz 70, m. w. N.). - BFH, 23.02.2012 - X B 91/11
Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und …
a) Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung - auch ohne entsprechenden Beweisantritt seitens des Beschwerdeführers - verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer weiteren Sachverhaltsaufklärung oder einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die unterlassene Ermittlungsmaßnahme oder Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921;… vom 10. April 2006 X B 209/05, BFH/NV 2006, 1461, und vom 21. November 2008 IV B 150/07, BFH/NV 2009, 358;… Gräber/Ruban, a. a. O., § 120 Rz 69, 70, m. w. N.). - BFH, 04.07.2012 - III B 174/11
Kindergeldberechtigung in Entführungsfällen - Keine Fiktion einer …
b) Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung - auch ohne entsprechenden Beweisantritt seitens des Beschwerdeführers - verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer weiteren Sachverhaltsaufklärung oder einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die unterlassene Ermittlungsmaßnahme oder Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921;… vom 10. April 2006 X B 209/05, BFH/NV 2006, 1461, und vom 21. November 2008 IV B 150/07, BFH/NV 2009, 358;… Gräber/Ruban, a. a. O., § 120 Rz 69, 70, m. w. N.).
