Rechtsprechung
   BFH, 22.01.2004 - III R 19/02   

Volltextveröffentlichungen (10)

mehr
  • rws-verlag.de

    Keine Tarifermäßigung für Teilbetriebsveräußerungsgewinn der Organgesellschaft bei natürlicher Person als Organträger

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Veräußerung eines Teilbetriebs durch Organträger - Natürliche Person - Kein ermäßigter Steuersatz bei Organgesellschaft

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Veräußerung eines Teilbetriebs der Organgesellschaft: Keine Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte und Gewerbesteuerpflicht

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Tarifermäßigung für Teilbetriebsveräußerungsgewinn der Organgesellschaft bei natürlicher Person als Organträger

Kurzfassungen/Presse

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Organschaftsverhältnis: Teilbetriebsveräußerung steuerbegünstigt?

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34, EStG § 16, KStG § 14, KStG § 19, GewStG § 2 Abs 2
    Organschaft; Steuerermäßigung; Veräußerung

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Teilbetriebsveräußerung durch Organgesellschaften" von RA Dieter Carlé, FAStR und RA Thomas Carlé, FAStR, original erschienen in: NZG 2004, 650 - 651.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 205, 140
  • ZIP 2005, 31
  • BB 2004, 1432
  • DB 2004, 964
  • BStBl II 2004, 515



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)  

  • BFH, 22.09.2011 - IV R 3/10  

    Einbeziehung anteiliger Gewerbesteuer-Messbeträge nach § 35 Abs. 3 Satz 4

    Denn nach der sog. Zurechnungstheorie (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 III R 19/02, BFHE 205, 140, BStBl II 2004, 515, dort für die körperschaftsteuerliche Organschaft i. S. der §§ 14, 17 KStG, an die heute auch in § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG für die gewerbesteuerliche Organschaft angeknüpft wird) bleiben Organgesellschaft und Organträger zivil- und steuerrechtlich verschiedene Rechtsträger und ermitteln selbständig ihr jeweiliges Einkommen; dem Organträger wird nur das Einkommen der Organgesellschaft zugerechnet (§ 14 KStG), ohne dass die steuerliche Rechtsstellung des Organs insgesamt auf den Organträger übergeht.
  • BFH, 18.10.2005 - I B 226/04  

    NZB - grundsätzliche Bedeutung; Abwicklung KapG; Betriebsaufgabegewinn

    Nach dem Ergehen der Entscheidung, die langjähriger Verwaltungspraxis entspricht (zuletzt Abschn. 40 Abs. 2 der Gewerbesteuer-Richtlinien 1998), haben andere Senate des BFH diese Linie ebenfalls fortgesetzt (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 23/01, BFHE 197, 425, BStBl II 2004, 474; BFH-Beschluss vom 14. Januar 2002 VIII B 95/01, BFH/NV 2002, 811; BFH-Urteile vom 22. Januar 2004 III R 19/02, BFHE 205, 140, BStBl II 2004, 515; vom 15. Juni 2004 VIII R 7/01, BFHE 205, 307, BStBl II 2004, 754), auch das FG Münster hat sich angeschlossen (Urteil vom 26. November 2001 9 K 2871/99 K, G, F, juris, vom Senat aus anderen Gründen teilweise aufgehoben durch Senatsurteil vom 15. September 2004 I R 7/02, BFHE 207, 429).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 6 K 6038/06  

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei

    Die Klägerin verweist auf die ständige Rechtsprechung des BFH zu § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG (BFH, Urteile vom 18. September 1996 I R 44/95, BStBI. II 1997, 181; vom 22. April 1998 I R 109/97, BStBI. II 1998, 748; vom 04. Juni 2003 I R 100/01, BFH/NV 2003, 1661 ; vom 22. Januar 2004 III R 19/02, BStBI. II 2004, 515), wonach die eingegliederten Kapitalgesellschaften (Organgesellschaften) und das andere Unternehmen (Organträger) kein einheitliches Unternehmen bildeten, sondern vielmehr selbständige Gewerbebetriebe blieben, die einzeln für sich bilanzieren und deren Gewerbeerträge getrennt zu ermitteln seien (sog. gebrochene oder eingeschränkte Einheitstheorie).

    Denn trotz ihrer organschaftlichen Stellung bleibt die jeweilige Organgesellschaft nach der sog. "gebrochenen Einheitstheorie" selbständiges Subjekt der Ermittlung des Gewinns und des Gewerbeertrags (BFH, Urteile vom 06. November 1985 I R 56/82, BStBl. II 1986, 73; vom 22. Januar 2004 III R 19/02, BStBl. II 2004, 515).

mehr
  • FG Hamburg, 30.08.2004 - I 293/01  

    Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflichtigkeit der Veräußerungsgewinne aus der

    Zwar muss der nach den Vorschriften des EStG oder des KStG ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb nach herrschender Meinung um solche Bestandteile bereinigt werden, die nicht mit dem Wesen der Gewerbesteuer als eine auf den tätigen Betrieb bezogenen Sachsteuer übereinstimmen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH vom 17.02.1994, VIII R 13/94, BStBl II 94, 809 m.w.N.; BFH vom 22. Januar 2004, III R 19/02, zitiert nach juris; ebenso R 39 Abs. 1 Nr. 1 Gewerbesteuerrichtlinien und das überwiegende Schrifttum; vgl. Lenski-Steinberg § 7 GewStG Rdnr. 26; Glanegger/Güroff § 7 GewStG Rdnr. 13 ff.).
  • FG Hamburg, 26.08.2009 - 6 K 65/09  

    Einspruchsbefugnis einer zivilrechtlich vollbeendeten Personengesellschaft im

    Entsprechend habe der BFH auch mit Urteil vom 22.01.2004 (III R 19/02, BStBl II 2004, 515) zu § 34 EStG entschieden, dass die Veräußerung eines Teilbetriebs einer Organgesellschaft mit einer natürlichen Person als Organträger nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 34 EStG unterfalle.
  • FG Hamburg, 27.10.2004 - VII 265/02  
    Der nach den Vorschriften des EStG oder des KStG ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb musste nach herrschender Meinung um solche Bestandteile bereinigt werden, die nicht mit dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Betrieb bezogenen Sachsteuer übereinstimmen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH, VIII R 13/94 vom 17.02.1994, BStBl II 94, 809 m.w.N.; BFH vom 22. Januar 2004, III R 19/02, DStRE 2004, 724 , BStBl 2004 11, 515; ebenso R 39 Abs. 1 Nr. 1 Gewerbesteuerrichtlinien und das überwiegende Schrifttum; vgl. Lenski/Steinberg § 7 GewStG Rdnr. 11ff, 26; Glanegger/Güroff § 7 GewStG Rdnr. 13 ff.).
  • FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 123/06  

    Gewerbesteuer: Gewerbeertrag bei der Tonnagebesteuerung

    Zwar stellte die Gewerbesteuer zumindest bis zur Änderung des § 7 GewStG zum 01.01.2002 eine auf den tätigen Betrieb bezogene und auch hierauf beschränkte Sachsteuer dar, so dass der nach den Vorschriften des EStG oder des KStG ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb nach herrschender Meinung um solche Bestandteile bereinigt werden musste, die nicht mit dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Betrieb bezogenen Sachsteuer übereinstimmen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH VIII R 13/94 vom 17.02.1994, BStBl II 1994, 809 m.w.N.; BFH vom 22. Januar 2004 III R 19/02, DStRE 2004, 724, BStBl 2004 11, 515; ebenso R 39 Abs. 1 Nr. 1 Gewerbesteuerrichtlinien und das überwiegende Schrifttum; vgl. Lenski/Steinberg § 7 GewStG Rdnr. 11ff, 26; Glanegger/Güroff § 7 GewStG Rdnr. 13 ff.).
  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 192/08  

    Gewerbesteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des einzigen

    Der nach den Vorschriften des EStG oder des KStG ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb musste nach herrschender Meinung um solche Bestandteile bereinigt werden, die nicht mit dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Betrieb bezogenen Sachsteuer übereinstimmen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH VIII R 13/94 vom 17.02.1994, BStBl II 94, 809 m.w.N.; BFH vom 22. Januar 2004 III R 19/02, DStRE 2004, 724, BStBl 2004 11, 515; ebenso R 39 Abs. 1 Nr. 1 Gewerbesteuerrichtlinien und das überwiegende Schrifttum; vgl. Lenski/Steinberg § 7 GewStG Rdnr. 11 ff., 26; Glanegger/Güroff § 7 GewStG Rdnr. 13 ff.).
  • FG Düsseldorf, 29.10.2009 - 16 K 1567/09  

    Feststellung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der

    Hieran anknüpfend habe der BFH in seinem Urteil vom 22. Januar 2004 III R 19/02 (BStBl II 2004, 515) entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung von Teilbetrieben einer Organgesellschaft beim Organträger nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 34 EStG zu unterwerfen seien und damit auch der Gewerbesteuer unterlägen.
  • FG München, 30.04.2009 - 5 K 1656/07  

    Veräußerung eines Grundstücks als einzigem Gegenstand des Betriebsvermögens 9

    Der nach den Vorschriften des EStG oder des KStG ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb musste nach herrschender Meinung um solche Bestandteile bereinigt werden, die nicht mit dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Betrieb bezogenen Sachsteuer übereinstimmen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, Bundessteuerblatt -BStBl- II 94, 809, mit weiteren Nachweisen -m.w.N.- ; BFH-Urteil vom 22. Januar 2004, III R 19/02 BStBl 2004 11, 515; ebenso R 39 Abs. 1 Nr. 1 Gewerbesteuerrichtlinien und das überwiegende Schrifttum; vgl. Lenski/Steinberg § 7 GewStG Rdnr. 11 ff., 26; Glanegger/Güroff § 7 GewStG Rdnr. 13 ff.).
  • FG München, 30.04.2009 - 5 K 1657/07  

    Gewinn aus Veräußerung eines Grundstücks als einzigem wesentlichem Wirtschaftsgut

  • FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1039/09  

    Korrektur der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG im

  • FG Hamburg, 14.06.2006 - 1 V 77/06  

    Einbeziehung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von Umlaufvermögen in

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht