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   BFH, 22.02.1994 - IX R 141/90   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einheitliche und gesonderte Feststellung im Falle eines Quotennießbrauchs (§ 21 EStG )




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Wird zitiert von ... (7)  

  • BFH, 19.09.2012 - IX B 65/12  

    Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG als gesondert und einheitlich

    Ein derart vorgreifliches Rechtsverhältnis liegt in der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der Objektgesellschaft (s. dazu das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Februar 1994 IX R 141/90, BFH/NV 1994, 866).
  • BFH, 26.04.2006 - IX R 22/04  

    Obligatorisches Nutzungsrecht; Eintritt in Mietvertrag

    Unabhängig davon, ob man bei einem dinglichen Nießbrauch steuerrechtlich zusätzlich noch ein Auftreten als Vermieter für geboten erachtet (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Februar 1994 IX R 141/90, BFH/NV 1994, 866), ist dies jedoch zivilrechtlich und wirtschaftlich für den obligatorischen Nießbraucher erforderlich, damit dieser in die --eine Zurechnung von Einkünften nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bedingende-- Vermieterstellung eintritt.
  • FG Köln, 01.10.2002 - 5 K 665/02  

    Keine einheitliche und gesonderte Feststellung bei geringer Bedeutung des Falles

    - zwischen den Beteiligten streitig sei, ob die Einkünfte teilweise einem Nießbraucher zuzurechnen seien (BFH-Urteil IX R 141/90 v. 22.2.94, BFH/NV 1994, 866 = StRK AO 1977 § 180 R. 96) oder.
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  • FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08  

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei tatsächlicher Durchführung eines

    Unabhängig davon, ob man bei einem dinglichen Nießbrauch steuerrechtlich zusätzlich noch ein Auftreten als Vermieter für geboten erachtet (vgl. dazu das Urteil des BFH vom 22. Februar 1994 IX R 141/90, BFH/NV 1994, 866), ist dies jedoch zivilrechtlich und wirtschaftlich für den obligatorischen Nießbraucher erforderlich, damit dieser in die Vermieterstellung eintritt.
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 73/93  
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  • FG München, 22.01.2002 - 6 K 4391/99  

    Berechtigung zum Abzug von Sonderabschreibungen nach § 4 FördG in 1997 für von

    Zwischen den Beteiligten streitige Sachumstände/Rechtsfragen hindern die Annahme "geringer Bedeutung" (vgl. Urteil des BFH vom 22. Februar 1994 IX R 141/90, BFH/NV 1994, 866).
  • FG Köln, 29.03.2007 - 10 K 3338/06  
    Unabhängig davon, ob man bei einem dinglichen Nießbrauch steuerrechtlich zusätzlich noch ein Auftreten als Vermieter für geboten erachtet (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Februar 1994 IX R 141/90, BFH/NV 1994, 866), ist dies jedoch zivilrechtlich und wirtschaftlich für den obligatorischen Nießbraucher erforderlich, damit dieser in die - eine Zurechnung von Einkünften nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bedingende - Vermieterstellung eintritt.
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