Rechtsprechung
| BFH, 22.02.1994 - IX R 141/90 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Einheitliche und gesonderte Feststellung im Falle eines Quotennießbrauchs (§ 21 EStG )
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 19.09.2012 - IX B 65/12
Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG als gesondert und einheitlich …
Ein derart vorgreifliches Rechtsverhältnis liegt in der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der Objektgesellschaft (s. dazu das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Februar 1994 IX R 141/90, BFH/NV 1994, 866). - BFH, 26.04.2006 - IX R 22/04
Obligatorisches Nutzungsrecht; Eintritt in Mietvertrag
Unabhängig davon, ob man bei einem dinglichen Nießbrauch steuerrechtlich zusätzlich noch ein Auftreten als Vermieter für geboten erachtet (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Februar 1994 IX R 141/90, BFH/NV 1994, 866), ist dies jedoch zivilrechtlich und wirtschaftlich für den obligatorischen Nießbraucher erforderlich, damit dieser in die --eine Zurechnung von Einkünften nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bedingende-- Vermieterstellung eintritt. - FG Köln, 01.10.2002 - 5 K 665/02
Keine einheitliche und gesonderte Feststellung bei geringer Bedeutung des Falles
- zwischen den Beteiligten streitig sei, ob die Einkünfte teilweise einem Nießbraucher zuzurechnen seien (BFH-Urteil IX R 141/90 v. 22.2.94, BFH/NV 1994, 866 = StRK AO 1977 § 180 R. 96) oder.
- FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08
Zurechnung von Vermietungseinkünften bei tatsächlicher Durchführung eines …
Unabhängig davon, ob man bei einem dinglichen Nießbrauch steuerrechtlich zusätzlich noch ein Auftreten als Vermieter für geboten erachtet (vgl. dazu das Urteil des BFH vom 22. Februar 1994 IX R 141/90, BFH/NV 1994, 866), ist dies jedoch zivilrechtlich und wirtschaftlich für den obligatorischen Nießbraucher erforderlich, damit dieser in die Vermieterstellung eintritt. - BFH, 30.08.1994 - IX R 73/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG München, 22.01.2002 - 6 K 4391/99
Berechtigung zum Abzug von Sonderabschreibungen nach § 4 FördG in 1997 für von …
Zwischen den Beteiligten streitige Sachumstände/Rechtsfragen hindern die Annahme "geringer Bedeutung" (vgl. Urteil des BFH vom 22. Februar 1994 IX R 141/90, BFH/NV 1994, 866). - FG Köln, 29.03.2007 - 10 K 3338/06 Unabhängig davon, ob man bei einem dinglichen Nießbrauch steuerrechtlich zusätzlich noch ein Auftreten als Vermieter für geboten erachtet (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Februar 1994 IX R 141/90, BFH/NV 1994, 866), ist dies jedoch zivilrechtlich und wirtschaftlich für den obligatorischen Nießbraucher erforderlich, damit dieser in die - eine Zurechnung von Einkünften nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bedingende - Vermieterstellung eintritt.
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