Rechtsprechung
   BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97   

Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Alleinstehender; Doppelte Haushaltsführung; Lebensgefährtin; Mittelpunkt der Lebensinteressen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (29)  

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06  

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    b) Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (Urteil in BFH/NV 2001, 1111).

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07  

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Das FG wird dabei zu beachten haben, dass auch nach der Änderung der Rechtsprechung unverändert anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).
  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02  

    Anforderungen an den "eigenen Hausstand"

    Indizien hierfür können sich etwa aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen des Arbeitnehmers sowie aus der Dauer und der Häufigkeit der jeweiligen Aufenthalte ergeben; ausschlaggebend ist dabei die Abwägung und Bewertung der Umstände des Einzelfalles (BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16, sowie zu den Voraussetzungen im Einzelnen vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111).
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  • BFH, 04.11.2003 - VI R 170/99  

    Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand des Arbeitnehmers bei

    Indizien können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben; ausschlaggebend ist die Abwägung und Bewertung der Umstände des Einzelfalls (siehe dazu im Einzelnen BFH-Urteile vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949, und vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111).
  • FG München, 07.12.2005 - 1 K 1447/04  

    doppelter Haushalt

    Indizien hierfür können sich etwa aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen des Arbeitnehmers sowie aus der Dauer und der Häufigkeit der jeweiligen Aufenthalte ergeben; ausschlaggebend ist dabei die Abwägung und Bewertung der Umstände des Einzelfalles (BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16, sowie zu den Voraussetzungen im Einzelnen vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111).

    Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern spricht - je länger die Beschäftigung dauert - vieles dafür, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Beschäftigungsort befindet und die weitere zur Verfügung stehende Wohnung lediglich für Besuchs bzw. Ferienzwecke vorgehalten wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1111).

    Der Vortrag und die Nachweise, die der Kläger auf die Aufklärungsanordnung des Berichterstatters mit Ausschlussfrist beibrachte, reichen auch unter Berücksichtigung des Vortrages der Prozessvertreter in der mündlichen Verhandlung und in Anwendung der Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils in BFH/NV 2001, 1111 nicht aus, um den Senat von einem Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Bosnien zu überzeugen.

  • BFH, 27.04.2001 - VI R 57/98  
    Der eigene Hausstand kann unabhängig vom Vorhandensein einer Zurechnungsperson in der bisherigen Wohnung aufrechterhalten werden, wenn der Steuerpflichtige dort seinen Lebensmittelpunkt beibehält und sich dort regelmäßig aufhält, wenn auch jeweils mit Unterbrechungen durch die berufs- bzw. urlaubsbedingte Abwesenheit (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, und seit dem ständig, zuletzt Urteile vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, und vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV ..., ...).
  • BFH, 30.04.2008 - VI B 131/07  

    Verfahrensmangel durch Übergehen eines Beweisantrags - Doppelte Haushaltsführung

    bb) Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts liegende Wohnung des Arbeitnehmers als dessen Lebensmittelpunkt anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820, jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 24.10.2005 - 3 K 1/04  

    Doppelte Haushaltsführung beim erstmaligen Einrichten einer eigenen Wohnung durch

    Dies ist zudem unabhängig vom Vorhandensein einer Zurechnungsperson in der bisherigen Wohnung möglich, wenn der Steuerpflichtige dort seinen Lebensmittelpunkt beibehält und sich dort regelmäßig aufhält, wenn auch jeweils mit Unterbrechungen durch die berufs- bzw. urlaubsbedingte Abwesenheit (u.a. Urteil des BFH vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, Seite 11; Urteil des BFH vom 27. April 2001 VI R 57/98, BFH/NV 2001, 1385 m.w.N.).

    Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern spricht - je länger die Beschäftigung dauert - vieles dafür, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Beschäftigungsort befindet und die weitere zur Verfügung stehende Wohnung lediglich für Besuchs- bzw. Ferienzwecke vorgehalten wird (Urteil des BFH vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111).

  • FG Köln, 16.10.2008 - 10 K 4005/05  

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung

    Sollte diese Wohnung derjenigen am Heimatort in Größe und Ausstattung entsprechen oder diese gar übertreffen, so ist dies ein Indiz dafür, dass der Mittelpunkt der Lebensführung an den Beschäftigungsort verlegt worden ist und dort der Haupthausstand geführt wird (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 340, BStBl II 1995, 180, vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111).

    Insoweit ist von Belang, wo sich Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend aufhalten (BFH-Urteil vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111).

  • FG München, 29.09.2011 - 5 K 3849/08  

    Doppelte Haushaltsführung: Indizwirkung des Zusammenlebens mit Lebenspartnerin am

    Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 9. Juli 2008 VI B 4/08, BFH/NV 2008, 2000; in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, wo sich die Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend aufhalten; dies gilt auch, soweit ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einer Lebensgefährtin zusammenlebt (BFH-Urteil vom 22.2.2001, VI R 115/96, BFH/NV 2001, 1111; BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2009 VI B 124/08, BFH/NV 2010, 638; und BFH in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 54/05  

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • BFH, 06.06.2007 - VI B 153/06  

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

  • BFH, 02.12.2009 - VI B 124/08  

    Lebensmittelpunkt bei doppelter Haushaltsführung

  • BFH, 27.08.2002 - XI B 209/01  
  • FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1128/07  

    Doppelte Haushaltsführung bei einer Alleinstehenden

  • FG Düsseldorf, 07.05.2008 - 7 K 1976/05  

    Berücksichtigungsfähigkeit von Mehraufwendungen für eine doppelte

  • FG Köln, 11.01.2006 - 13 K 548/05  

    Eigener Hausstand eines alleinstehenden Arbeitnehmers

  • FG Düsseldorf, 17.05.2002 - 18 K 652/00  

    Doppelte Haushaltsführung; Lebensmittelpunkt; Fußballspieler - Doppelte

  • FG München, 04.09.2008 - 15 K 456/08  

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden: Erfordernis der finanziellen

  • FG Hamburg, 12.09.2008 - 5 K 199/07  

    Einkommensteuer: Doppelte Haushaltsführung

  • FG Berlin, 16.12.2002 - 8 K 8353/01  

    Kein Rechtsanspruch auf Anwendung von Pauschsätzen

  • FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07  

    Einkommensteuer: Lebensmittelpunkt am Heimatort eines erwachsenen

  • FG Hamburg, 01.09.2008 - 6 K 58/05  

    Einkommensteuer: Doppelte Haushaltsführung

  • FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07  

    Nichtanerkennung einer doppelten Haushaltsführung eines alleinstehenden

  • FG München, 11.03.2011 - 8 K 340/08  

    Doppelte Haushaltführung

  • FG München, 28.06.2007 - 5 K 3071/05  

    Doppelte Haushaltsführung: Haushalt am Wohnort

  • FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 253/05  

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei Wohnung im Elternhaus und

  • FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10  

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach § 9

  • FG Sachsen, 09.05.2012 - 4 K 2130/07  
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