Rechtsprechung
| BFH, 22.03.2001 - V R 11/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
UStG 1993 § 14 Abs. 2, 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17, Art. 21 Nr. 1 Buchst. c
- Simons & Moll-Simons
UStG 1993 § 14 Abs. 2, 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17, Art. 21 Nr. 1 Buchst. c
- IWW
- NWB SteuerXpert START
UStG 1993 § 14 Abs. 2, 3 Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berichtigung bei unrichtigem/unberechtigtem Steuerausweis
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Bei Gefährdung des Steueraufkommens keine Berichtigung der ausgewiesenen Umsatzsteuer
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Rechnungsberichtigung wegen Vorsteuerabzugs bei Gefährdung des Steueraufkommens
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer - Nachweispflicht bei zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer
Besprechungen u.ä.
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Umsatzsteuergesetz 1993, § 14 Abs. 2 und 3
Abgaben, Mehrwertsteuer - nwb.de (Verfahrensmitteilung)
UStG § 14 Abs 2 J: 1996, UStG § 14 Abs 3 J: 1996
Scheinrechnung; Scheinvertrag
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 194, 528
- NJW 2001, 3806
- ZIP 2001, 1157
- BB 2001, 1341
- DB 2001, 1397
- BStBl II 2004, 313
- NVwZ 2002, 128 (Ls.)
Wird zitiert von ... (25)
- FG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 14 K 357/08
Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer …
In seiner Entscheidung vom 22. März 2001 V R 11/98, BStBl II 2004, 313 habe der BFH, entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinem Urteil vom 19. September 2000 C-454/98, Umsatzsteuer-Rundschau 2000, 470, die Rechnungsberichtigung bei einer Steuer nach § 14 Abs. 2 UStG ebenso wie bei einer Steuer nach § 14 Abs. 3 UStG davon abhängig gemacht, dass eine Gefährdung des Steueraufkommens nicht eingetreten oder rechtzeitig beseitigt worden sei.Die Entscheidung des BFH vom 22. März 2001 V R 11/98, a.a.O. sei bei Erstellung der berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldungen noch nicht veröffentlicht gewesen.
Das BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98, a.a.O. widerspreche den UStR nicht.
Zum Zeitpunkt des Erlasses der erstmaligen Umsatzsteuerbescheide für 2000 vom 29. Oktober 2002 und für 2001 vom 9. September 2003 sei das BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98, a.a.O. und somit die Änderung der Rechtsprechung bereits bekannt gewesen.
Auch wenn das BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98, a.a.O. erst im Jahre 2004 im BStBl II veröffentlicht worden sei, hätte die Klägerin nicht darauf vertrauen dürfen, dass die Verwaltung das Urteil nicht anwende oder eine Übergangsregelung treffe.
Schließlich wird das Steueraufkommen bei zu Unrecht in Rechnung gestellter Steuer dadurch gefährdet, dass dieser Steuerbetrag als Vorsteuer abgezogen werden könnte (…EuGH-Urteil vom 19. September 2000 C-454/98, a.a.O.; BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98, a. a. O).
Da § 14c UStG mit Wirkung zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist (Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003) und daher nur für solche Rechnungen gilt, die nach diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, gilt für die davor liegende Zeit und damit im Streitfall die im Anschluss an die EuGH-Entscheidung vom 19. September 2000 C-454/98, a.a.O. ergangene BFHRechtsprechung (BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98, a.a.O.).
Das die Rechtsprechung ändernde BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98 war bereits im Augustheft 2001 der BFH/NV unter der Rubrik "Sammlung aller amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH" und im letzten Heft des 1. Halbjahres 2001 des Deutschen Steuerrechts veröffentlicht, daneben bereits in 2001 noch in zahlreichen anderen Fachzeitschriften, sogar in der Neuen Juristischen Wochenschrift 2001, 3806.
In seiner Entscheidung vom 22. März 2001 V R 11/98, a.a.O. kam er dann zu dem Ergebnis, dass sich bei richtlinienkonformer Beurteilung der Voraussetzungen für die Rechnungsberichtigung ergebe, dass sie nur zuzulassen ist, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens nachweislich rechtzeitig und vollständig beseitigt worden ist.
- BFH, 11.04.2002 - V R 26/01
Steuerrecht - Vorsteuerabzug bei Teilabzug aus Abschlagsrechnung?
- eine unrichtig oder zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer berichtigt werden kann, wenn der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger rückgängig gemacht worden ist (BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98, BFHE 194, 528, BFH/NV 2001, 1088).*).Auch darf in beiden Fällen die zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer berichtigt werden, wenn der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger rückgängig gemacht worden ist (EuGH-Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98 -Schmeinck & Cofreth/Manfred Strobel--, UVR 2000, 424, UR 2000, 470; BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98, BFHE 194, 528, BFH/NV 2001, 1088).
- BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04
Aufrechnung von Umsatzsteuerforderung aufgrund Rechnungsausweises gegen …
Das ändert indes nichts daran, dass sein Vergütungsanspruch von Anfang an gegeben ist und dieser nicht erst, wenn er ihn geltend macht oder gar wenn er dessen Voraussetzungen (kein Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers, vgl. BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98, BFHE 194, 528, BStBl II 2004, 313) erfolgreich nachgewiesen hat, entsteht und somit das FA erst in diesem Zeitpunkt etwas i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO zur Masse schuldig würde.
- BFH, 30.01.2003 - V R 98/01
Umsatzsteuer - Haftungsrechtliche Verantwortlichkeit trotz fehlender …
Im Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283 war noch nicht berücksichtigt, dass diese Möglichkeit auch bei Ausstellung einer Rechnung mit zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer besteht; denn bei richtlinienkonformer Auslegung des § 14 Abs. 3 UStG kann auch die nach § 14 Abs. 3 UStG zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer berichtigt werden, wenn der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger rückgängig gemacht worden ist (…BFH-Urteile vom 11. April 2002 V R 26/01, BFHE 198, 238, BFH/NV 2002, 1006; vom 22. März 2001 V R 11/98, BFHE 194, 528, BFH/NV 2001, 1088 im Anschluss an die Entscheidung des EuGH in UVR 2000, 424, UR 2000, 470). - BFH, 16.08.2001 - V R 72/00
Erlass von Nachzahlungszinsen; sachliche Unbilligkeit
Zum anderen setzt die Berichtigung der zu Unrecht in Rechnung gestellten Umsatzsteuer nach richtlinienkonformer Beurteilung voraus, dass das Steueraufkommen nicht gefährdet wird, und ist deshalb nur zulässig, wenn der Rechnungsaussteller nachweist, dass der Rechnungsempfänger die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen hat, dass ihm der Vorsteuerabzug versagt worden ist oder dass ein etwaiger Vorsteuerabzug durch Rückzahlung oder Verrechnung der abgezogenen Vorsteuer rückgängig gemacht worden ist (BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98, Betriebs-Berater --BB-- 2001, 1341, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 1068). - BFH, 09.07.2003 - V R 29/02
Rechtsbehelfsfrist: Schriftliche Zustimmung zur Steueranmeldung
Wenn diese Gefährdung nicht im Besteuerungszeitraum der Ausgabe der Rechnungen, sondern erst in einem späteren Besteuerungszeitraum beseitigt wird, entfällt der Steueranspruch nicht rückwirkend, sondern erst in diesem Besteuerungszeitraum (…Urteile des BFH vom 22. Februar 2001 V R 5/99, BFHE 194, 506, BFH/NV 2001, 997;… vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BFH/NV 2001, 998; vom 22. März 2001 V R 11/98, BFH/NV 2001, 1088). - BFH, 18.03.2008 - V B 107/07
Berichtigung von falsch ausgestellten Rechnungen für nicht umsatzsteuerbare …
aa) Das FG hat u.a. ausgeführt, nach der Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98 (BFHE 194, 528, BStBl II 2004, 313) setze die Berichtigung eines unberechtigten oder unrichtig berechtigten Steuerbetrages nach richtlinienkonformer Beurteilung voraus, dass das Steueraufkommen nicht gefährdet werde; ein etwaiger Vorsteuerabzug müsse durch Rückzahlung oder Verrechnung der abgezogenen Vorsteuer rückgängig gemacht worden sein.Dass das FG bei seiner Entscheidung möglicherweise das einschlägige --in dem BFH-Urteil in BFHE 194, 528, BStBl II 2004, 313, unter II.2.b zitierte-- EuGH-Urteil Genius Holding in Slg. I-1989, 4227, UR 1991, 83 heranzog, konnte für die Klägerin nicht überraschend sein.
- BFH, 23.09.2004 - V R 58/03
Erlass von USt
Die Revision stützt sich insoweit auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in den Rechtssachen Schmeinck & Cofreth und Manfred Strobel (Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 470) und Genius Holding B.V. (Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87, UR 1991, 83) sowie auf mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- (…Urteile vom 22. Februar 2001 V R 5/99, BFH/NV 2001, 997; vom 22. März 2001 V R 11/98, BFH/NV 2001, 1088;… vom 24. November 1988 V R 186/83, BFH/NV 1989, 419). - FG Sachsen, 08.10.2009 - 2 K 1757/08
Bei einem "Sale and-lease-back"-Geschäft unter Beteiligung von Organträger und …
Über eine Leistung darf nur einmal, und zwar mit der wirklich vereinbarten Bemessungsgrundlage, abgerechnet werden (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22. März 2001 - V R 11/98, BStBl II 2004, 313 ).Diese Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22. März 2001, a.a.O.) ist für das Streitjahr anzuwenden, auch wenn der Gesetzgeber in § 14c Abs. 1 UStG wiederum die Gefährdung des Steueraufkommens nicht als Voraussetzung für die Rechnungsberichtigung geregelt hat.
- BFH, 10.06.2002 - V B 41/02
Rechnungsberichtigung
Der Kläger hat einen Rechtsanspruch auf Erlass der Umsatzsteuer, die er für einen nicht von ihm ausgeführten Umsatz gesondert berechnet hat, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens nachweislich beseitigt worden ist (…vgl. Urteile des BFH vom 22. Februar 2001 V R 5/99, BFHE 194, 506, BFH/NV 2001, 997;… vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BFH/NV 2001, 998; vom 22. März 2001 V R 11/98, BFH/NV 2001, 1088). - BFH, 25.04.2002 - V B 174/01
Verfahrensmangel; Ablehnung des Antrags auf Terminsverlegung; …
- BFH, 08.06.2005 - V B 216/03
Verfahren bei zu Unrecht gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer
- BFH, 13.11.2003 - V B 140/02
Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises
- FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2004 - 3 V 1560/03
Zuordnung eines vom Gesellschaftergeschäftsführer privat genutzten Pkw zum …
- FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 535/96
Qualifizierung einer Informations- und Bevorzugungsleistung; Ausstellen …
- BFH, 28.07.2011 - V B 115/10
Rechnungskorrekturen bei Geschäftsveräußerung im Ganzen - Erlass aus …
- KG, 28.05.2008 - 1 Ss 375/06
Vorteilsgewährung: Zahlungsangebot im Hinblick auf eine wegen verfehlter …
- FG Baden-Württemberg, 15.09.2010 - 14 K 5903/08
Steuerhinterziehung und Zurechnung von Goldgeschäften bei einer auf Anweisung …
- FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 85/02
Erlass von Einfuhrumsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Einfuhr …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 6 K 1655/06
Änderung einer ursprünglichen Umsatzsteuerfestsetzung; Voraussetzungen für einen …
- FG Köln, 22.08.2001 - 2 K 6183/96
Änderung der Bemessungsgrundlage bei Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts
- FG Berlin, 30.08.2002 - 9 K 2456/00
Inanspruchnahme des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH …
- FG Hessen, 27.02.2006 - 6 K 756/00
Umsatzsteuer; Pachtzuschuss; Rückbeziehung; Optionsrücknahme; Grundstück; …
- FG Sachsen-Anhalt, 25.07.2002 - 3 V 211/02
Berichtigungfähigkeit einer zu Unrecht Umsatzsteuer ausweisenden Rechnung; Antrag …
- FG Sachsen, 25.07.2002 - 3 V 211/02
