Rechtsprechung
| BFH, 22.04.1998 - X R 163/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Eigenheimzulage: Steuerbegünstigung auch bei Verlobten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- financialmind.de (Kurzinformation)
Eigenheimzulage: Finanzamt zahlt auch bei Kauf von der Verlobten
- aerzteblatt.de (Pressemeldung)
Kauf von der Verlobten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 11.08.1994 - 5 K 5669/93
- BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
Zeitschriftenfundstellen
- NZM 1999, 922
Wird zitiert von ... (28)
- BFH, 04.06.2003 - X R 49/01
Steuerrecht - Wann ist ein Grundstück "angeschafft" iSv § 10e Abs. 1 EStG?
Die spätere Heirat von Veräußerer und Erwerber ist deshalb ebenso wenig von Bedeutung wie eine spätere Scheidung oder der spätere Eintritt oder Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung (Senatsentscheidung vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).Diese Grundsätze kommen auch im Rahmen des § 10e Abs. 1 Satz 8 EStG zur Anwendung (vgl. Senatsentscheidung in BFH/NV 1999, 24).
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen
Demgemäß ist zwar sowohl bei festverzinslichen als auch bei partiarischen Darlehen die Fremdüblichkeit anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens, der regelmäßigen Entrichtung der Zinsen (Gewinnanteile) sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (BFH-Urteile vom 15. April 1999 IV R 60/98, BFHE 188, 556, BStBl II 1999, 524; vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468; vom 7. November 1990 X R 126/87, BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291); jedoch kann im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung --in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34)-- einzelnen dieser Beweisanzeichen ein unterschiedliches Gewicht beizumessen sein (BFH-Urteile vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24;… vom 10. November 1998 VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616). - BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen
Die Grundsätze des Fremdvergleichs gelten nicht nur für die Abgrenzung des privaten vom betrieblichen/beruflichen Bereich (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468;… vom 28. Januar 1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590) bzw. vom Bereich der Einkunftserzielung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106), sondern auch, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich begünstigt sind (Senatsurteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).
- BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97
Mietvertrag mit Angehörigen
Danach sind Verträge unter nahen Angehörigen der Besteuerung nur dann zugrunde zu legen, wenn sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. BFH-Urteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24, zu II. 2. b, m.w.N.).Nicht jede Abweichung vom Üblichen hat bereits diese Konsequenz (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 24, zu II. 2. b).
- FG Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 10 K 23/05
Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung
Es soll derjenige Steuerpflichtige gefördert werden, der durch Aufwendungen belastet ist, die für die Erlangung des Wohneigentums erforderlich waren (vgl. hierzu und zur Auslegung des Begriffs "Anschaffung" BFH…, Beschluss vom 7. Oktober 2003 III B 5/03, BFH/NV 2004, 164; Urteil vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; Urteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24;… Urteil vom 1. Juli 2004 IX R 69/03, BFH/NV 2005, 27; FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juni 1998 3 K 2082/94 E, EFG 1998, 1512).Die von der Mutter an die Klägerin rücküberwiesenen Geldbeträge in Höhe von insgesamt 180.000 DM sind daher - auch - als rückgewährter Kaufpreis anzusehen, der zu einer Minderung der Anschaffungskosten auf 0 DM und deshalb zur Nichtgewährung der Eigenheimzulage führt (vgl. insoweit auch FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juni 1998 3 K 2082/94 E, EFG 1998, 1512; Niedersächsisches FG…, Urteil vom 18. Februar 2003, a.a.O.; FG München, Urteil vom 13. Juli 2000 10 K 2973/94, juris; BFH, Urteil v. 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).
Da es nach den obigen Darlegungen an einer Anschaffung i. S. d. § 2 und § 8 EigZulG fehlt, hat der Beklagte zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen die Gewährung der Vorkostenpauschale nach § 10i EStG durch den auf der Rechtsgrundlage des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Einkommensteuerbescheid vom 16. September 2003 versagt (vgl. - neben den vom Beklagten aufgeführten Rechtsprechungsnachweisen - auch BFH, Urteil v. 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24; Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BStBl II 1999, 128); das Gericht verweist insoweit auf die Darlegungen in der Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 20. Dezember 2004 (§ 105 Abs. 5 FGO).
- BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten
Allerdings werden Ehegatten durch diese Vorschrift formal gegenüber unverheirateten Paaren schlechter gestellt, weil § 10e Abs. 1 Satz 8 EStG auf nichteheliche Lebensgemeinschaften weder direkt noch entsprechend anwendbar ist (Senatsurteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).Denn nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil in BFH/NV 1999, 24) sind Eigentumsübertragungen zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unter dem Gesichtspunkt eines Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO 1977) und im Hinblick auf die besonderen Voraussetzungen für die ertragsteuerrechtliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahe stehenden Personen zu prüfen.
- BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97 Danach sind Verträge unter nahen Angehörigen der Besteuerung nur dann zugrunde zu legen, wenn sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24, zu II. 2. b, m.w.N.).
Nicht jede Abweichung vom Üblichen hat bereits diese Konsequenz (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 24, zu II. 2. b).
- BFH, 22.02.2005 - X B 164/04
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
Insoweit wäre es für den Kläger --woran es mangelt-- geboten gewesen, sich mit der zu diesem Problem vorhandenen umfänglichen BFH-Rechtsprechung (…vgl. nur BFH-Urteile vom 20. Dezember 1990 XI R 4/86, BFH/NV 1991, 384;… vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453;… vom 26. Juni 1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) auseinander zu setzen und (schlüssig) aufzuzeigen, warum trotz der dort entwickelten Rechtsgrundsätze ein weiterer Klärungsbedarf bestehe.Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 1999, 24 unter Bezugnahme auf die BFH-Entscheidung in BFHE 166, 136, BStBl II 1992, 239 ausgeführt, dass Anschaffungskosten nicht vorliegen, soweit der Veräußerer dem Erwerber die zur Tilgung des Kaufpreises erforderlichen Mittel schenkt und beachtliche Gründe außer dem Ziel der Steuerminderung nicht erkennbar sind.
- BFH, 28.10.1999 - VIII R 42/98
Darlehenszinsen als Sonderbetriebsausgaben
Werden Darlehensschulden durch die Übernahme von Verbindlichkeiten des Kreditgebers oder aufgrund einer Erfüllungsübernahme (§ 415 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) getilgt, so entstehen dem Kreditschuldner durch die Begleichung der übernommenen Verbindlichkeiten Aufwendungen, die wirtschaftlich dem mit der Aufnahme eines (neuen) Umschuldungskredits verbundenen Tilgungs- und Zinsaufwand entsprechen (vgl. BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; Urteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24). - BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Arbeitsvertrag zwischen getrennt lebenden Ehegatten
Sie kommen jedenfalls dann zur Anwendung, wenn Anhaltspunkte für das Fehlen gegenläufiger Interessen zwischen den (getrennt lebenden) Eheleuten vorliegen (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24;… auch BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617). - FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05
Die von § 2 EigZulG geforderte Entgeltlichkeit des Erwerbs muss zum …
- BFH, 20.11.2002 - X B 6/02
Verträge zwischen nahen Angehörigen - geschiedene Ehegatten
- BFH, 18.03.2005 - IX B 193/04
NZB: grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05
NZB: EigZulG , Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
- BFH, 14.05.2003 - X R 35/99
Wohneigentumsförderung; Anschaffung vom Alleineigentümer-Ehegatten; …
- BFH, 21.12.2001 - IX B 91/01
- BFH, 16.11.2005 - IX B 159/05
Fremdvergleich
- FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
- FG Münster, 05.07.2004 - 1 K 956/03
Keine tatsächliche Durchführung eines Kaufvertrages bei späterer zinsloser …
- BFH, 21.12.2001 - IX B 138/01
- FG Schleswig-Holstein, 09.09.2002 - 3 K 102/01
Eigenheimzulage: Anschaffungskosten bei fremdfinanziertem Grundstückserwerb, wenn …
- FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 7 K 620/03
Eigenheimzulage: Erfordernis des Fremdvergleichs bei Verträgen unter Angehörigen
- FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 189/99
Vermietung der Einliegerwohnung eines Zweifamilienhauses an die Eltern des …
- FG München, 10.05.2004 - 15 K 5086/01
Eigenheimzulage - Bemessungsgrundlage bei vorweggenommener Erbfolge
- FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Gewährung von Eigenheimzulage mit …
- FG Sachsen, 23.09.1999 - 4 K 210/98
Anerkennung eines Darlehens zwischen von einander wirtschaftlich unabhängigen …
- FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 67/99
Gewinnschätzung aufgrund einer Geldverkehrsrechnung (§ 162 AO)
- FG Baden-Württemberg, 25.02.2000 - 14 K 313/94
Nicht fremdüblicher Betriebsverpachtungsvertrag zwischen nahen Angehörigen wegen …
