Rechtsprechung
   BFH, 22.07.2011 - V B 88/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage

  • openjur.de

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage

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  • IWW
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    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Erbringung von in einem Überlassungsvertrag geregelten Leistungen zur Unterkunft, Verpflegung, Training, Ausbildung und die Turnierteilnahme von Pferden als eine einheitliche Leistung i.S.d. UStG; Prüfung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsache zur Zulassung einer Beschwerde

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 03.04.2012 - V B 130/11  

    Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer Haushaltsaufnahme; Aufnahme zu

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 2011 V B 88/10, BFH/NV 2011, 1919).
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