Rechtsprechung
| BFH, 22.07.2011 - V B 88/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage
- openjur.de
Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage
- Bundesfinanzhof
Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Erbringung von in einem Überlassungsvertrag geregelten Leistungen zur Unterkunft, Verpflegung, Training, Ausbildung und die Turnierteilnahme von Pferden als eine einheitliche Leistung i.S.d. UStG; Prüfung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsache zur Zulassung einer Beschwerde
Verfahrensgang
- FG Münster, 02.09.2010 - 5 K 882/08
- BFH, 22.07.2011 - V B 88/10
Wird zitiert von ...
- BFH, 03.04.2012 - V B 130/11
Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer Haushaltsaufnahme; Aufnahme zu …
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 2011 V B 88/10, BFH/NV 2011, 1919).
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