Rechtsprechung
| BFH, 23.01.2003 - IV R 75/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gewerbliche Betätigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Abgrenzung zwischen einem Veräußerungsgewinn und einem laufenden Gewinn - Zur Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Abwicklungsstadium - Wann gehören ein Grundstück und ein Erbbaurecht zum Umlaufvermögen? - Rückstellungsbildung für Gewerbesteuer-Abschlusszahlung
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 3, § 34
Zuordnung der Veräußerung von Umlaufvermögen zu Gewerbebetrieb oder Betriebsaufgabe - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Umlauf-vermögens in zeitlichem Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe eines Grundstückshandels
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
- BFH, 23.01.2003 - IV R 75/00
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 201, 278
- BB 2003, 886
- DB 2003, 916
- BStBl II 2003, 467
Wird zitiert von ... (30)
- BFH, 24.06.2009 - X R 36/06
Steuerrecht - Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels
Irrelevant ist sowohl, ob das Grundstück an einen Endkunden, Wiederverkäufer oder Großabnehmer verkauft wird, als auch in welcher Phase des Durchhandelns, der Grundstücksentwicklung, -bebauung, -modernisierung oder -teilung es veräußert wird (vgl. zur näheren Begründung die BFH-Urteile vom 23. Januar 2003 IV R 75/00, BFHE 201, 278, BStBl II 2003, 467; in BFHE 211, 100, BStBl II 2006, 160). - BFH, 05.07.2005 - VIII R 65/02
Steuerrecht - Tarifbegünstigung bei Grundstücksveräußerung
Hieraus folgt aber nicht nur, dass der gewerbliche Grundstückshandel keine bestimmten und damit für die steuerrechtliche Beurteilung signifikanten Handelsstufen kennt, sondern weiterhin auch, dass das typusprägende Händlerbild das Gesamtspektrum des Grundstücksumschlags (Erwerb und Veräußerung) und damit neben dem bloßen Durchhandeln auch sämtliche Phasen der Grundstücksentwicklung, -bebauung oder -modernisierung und Grundstücksteilung sowie die Zwischenschaltung von Großabnehmern umfasst (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 25. Januar 1995 X R 76-77/92, BFHE 76, 426, BStBl II 1995, 388; vom 23. Januar 2003 IV R 75/00, BFHE 201, 278, BStBl II 2003, 467; vom 30. November 2004 VIII R 15/00, juris;… BFH-Beschluss vom 15. Februar 2002 XI B 19/01, BFH/NV 2002, 783).Abgesehen davon, dass das Urteil vom BFH nicht mehr bestätigt, sondern durchgängig als besonders gelagerter "atypischer" Fall eingestuft worden ist (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1993, 225; in BFHE 76, 426, BStBl II 1995, 388; in BFHE 201, 278, BStBl II 2003, 467; vom 30. November 2004 VIII R 15/00, juris;… BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 1999 IV B 44/98, BFH/NV 1999, 1110;… vom 26. April 2000 III B 47/99, BFH/NV 2000, 1451;… in BFH/NV 2002, 783; vgl. auch FG München, Urteil vom 6. Dezember 2002 5 K 4177/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 703, rkr.) und der im anhängigen Verfahren zu beurteilende Sachverhalt keine signifikanten Parallelen zu den Verhältnissen des Verfahrens VIII R 19/85 aufweist (keine Beschränkung des Gesellschaftszwecks, keine beginnende Geschäftstätigkeit, keine Beschränkung der gewerblichen Tätigkeit auf ein einziges Grundstück), ist die Entscheidung durch die zu Abschn. II.2.a der Gründe wiedergegebene Folgerechtsprechung, der der erkennende Senat nicht nur - wie ausgeführt - angesichts der sie tragenden sachlichen Erwägungen, sondern auch aus Gründen der objektiven Nachprüfbarkeit und damit im Interesse der Rechtsvereinfachung und Normanwendungsgleichheit, ausdrücklich zustimmt, überholt.
- FG Sachsen, 22.11.2005 - 2 K 2853/03
Gewinn aus der Veräußerung von Rechten und Pflichten aus Anmietungs- und …
Gewinne aus Geschäftsvorfällen, die auf der im Wesentlichen unveränderten Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit beruhen, sind im Regelfall nicht tarifbegünstigt; der Bundesfinanzhof hat das aus dem Sinn und Zweck der Steuerbegünstigung des § 16 Abs. 4 EStG hergeleitet (vgl. BFH, BStBl. II 2003, 467; BFH, BStBl. II 1994, 105, jeweils m.w.N.;… Hermann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG , Stand Juli 2003, § 16 Rdnr. 340).Dementsprechend sind Gewinne aus der Veräußerung von zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern während oder nach einer Betriebsaufgabe als laufender Gewinn zu behandeln, wenn sie sich als Fortsetzung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit darstellen (vgl. BFH, BStBl. II 2003, 467; BFH, BStBl. II 2001, 809).
Eine Personengesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte, wenn die Gesellschafter in ihrer Verbundenheit als Personengesellschaft ein gewerbliches Unternehmen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ) betreiben; dies ist der Fall, wenn ihre Tätigkeit die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG erfüllt und sich nach den Umständen des Einzelfalles nicht als private Vermögensverwaltung darstellt (vgl. BFH, BStBl. II 2003, 467; BStBl. II 1995, 617).
Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (vgl. BFH, BStBl. II 2003, 467; BFH, BStBl. II 2002, 291).
- BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05
Steuerrecht - Grundstückshandelsgesellschaft und Gewerbesteuer
Hieraus folgt aber nicht nur, dass der gewerbliche Grundstückshandel keine bestimmten und damit für die steuerrechtliche Beurteilung signifikanten Handelsstufen kennt, sondern weiterhin auch, dass das typusprägende Händlerbild das Gesamtspektrum des Grundstücksumschlags (Erwerb und Veräußerung) und damit neben dem bloßen Durchhandeln auch sämtliche Phasen der Grundstücksentwicklung, -bebauung oder -modernisierung und Grundstücksteilung sowie die Zwischenschaltung von Großabnehmern umfasst (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 25. Januar 1995 X R 76-77/92, BFHE 176, 426, BStBl II 1995, 388; vom 23. Januar 2003 IV R 75/00, BFHE 201, 278, BStBl II 2003, 467, und vom 30. November 2004 VIII R 15/00, juris;… auch BFH-Beschluss vom 15. Februar 2002 XI B 19/01, BFH/NV 2002, 783). - BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe
Sie endet mit der Veräußerung des letzten zur Veräußerung bestimmten bzw. geeigneten Wirtschaftsguts, das zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehört (…Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 195; siehe auch BFH-Urteil vom 23. Januar 2003 IV R 75/00, BFHE 201, 278, BStBl II 2003, 467, unter 1.b der Gründe). - BFH, 10.11.2004 - XI R 69/03
Ansparabschreibung - Auflösung bei Betriebsaufgabe oder -veräußerung
Es besteht ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang mit der Einbringung (vgl. ähnlich z.B. BFH-Urteile vom 15. März 2000 VIII R 51/98, BFHE 191, 385, BStBl II 2000, 316, unter II.2.b; vom 23. Januar 2003 IV R 75/00, BFHE 201, 278, BStBl II 2003, 467). - BFH, 15.09.2010 - X R 13/09
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Notwendigkeit schriftlicher …
Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn die Auslegung des FG anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt (BFH-Urteil vom 23. Januar 2003 IV R 75/00, BFHE 201, 278, BStBl II 2003, 467, m. w. N.). - BFH, 03.03.2004 - X R 12/02
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn die Auslegung des FG anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt (BFH-Urteil vom 23. Januar 2003 IV R 75/00, BFHE 201, 278, BStBl II 2003, 467, m.w.N.). - BFH, 30.11.2004 - VIII R 15/00
Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH findet die Veräußerung von Grundstücken durch einen gewerblichen Grundstückshändler nicht "im Rahmen" der Betriebsaufgabe statt; vielmehr wird der Gewinn als laufender Gewinn erfasst (vgl. u.a. BFH-Urteile in BFHE 176, 426, BStBl II 1995, 388;… vom 18. August 1992 VIII R 22/91, BFH/NV 1993, 225;… in BFH/NV 1999, 1067, unter II.4.c der Gründe, und in BFH/NV 2000, 1451, unter 2.a der Gründe, m.w.N.; vom 23. Januar 2003 IV R 75/00, BFHE 201, 278, BStBl II 2003, 467; für die Veräußerung eines Warenlagers als wesentlicher Betriebsgrundlage BFH-Urteile vom 29. November 1988 VIII R 316/82, BFHE 156, 408, BStBl II 1989, 602; vom 7. April 1989 III R 9/87, BFHE 157, 355, BStBl II 1989, 874, a.E.). - BFH, 14.12.2004 - XI R 36/02
Betriebsaufgabe - steuerbegünstigter Aufgabegewinn
Gewinne aus Geschäftsvorfällen, die auf der im Wesentlichen unveränderten Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit beruhen, sind im Regelfall nicht tarifbegünstigt; der BFH hat das aus dem Sinn und Zweck der Steuerbegünstigung des § 16 Abs. 4 EStG hergeleitet (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 2003 IV R 75/00, BFHE 201, 278, BStBl II 2003, 467; in BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, und in BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105, jeweils m.w.N.).Dementsprechend sind Gewinne aus der Veräußerung von zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern während oder nach einer Betriebsaufgabe als laufender Gewinn zu behandeln, wenn sie sich als Fortsetzung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit darstellt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 201, 278, BStBl II 2003, 467; in BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809; vom 25. Januar 1995 X R 76-77/92, BFHE 176, 426, BStBl II 1995, 388, …und vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373).
- BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07
Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem …
- FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 237/03
Beginn eines Gewerbebetriebs
- BFH, 14.12.2006 - IV R 35/05
Anteile an Grundstückshandelsgesellschaft; Veräußerungsgewinn
- FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 234/03
Beginn eines Gewerbebetriebs
- BFH, 31.03.2004 - X R 3/01
Dauernde Last - Versorgungsleistungen
- BFH, 10.01.2007 - X B 51/06
Keine Korrespondenz zwischen dauernder Last und wiederkehrenden Bezügen; …
- BFH, 31.03.2004 - X R 11/03
Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen
- BFH, 24.03.2006 - III R 57/00
Kinderfreibetrag - "Freikaufen" von der Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kind
- BFH, 22.06.2010 - II R 24/09
Kein weiterer Erwerbsvorgang durch Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages
- BFH, 31.01.2008 - IV B 152/06
Zivilrechtliche und gewerbesteuerrechtlich Folge des Ausscheiden des vorletzten …
- BFH, 31.01.2008 - IV B 153/06
Gewerblicher Grundstückshandel: Zuordnung des Grundstücks zum Umlaufvermögen, …
- BFH, 31.01.2008 - IV B 151/06
Einspruchsbefugnis, Klagebefugnis und Beschwerdebefugnis der Gesellschafter einer …
- FG Düsseldorf, 28.02.2006 - 3 K 2610/01
Objekt-GmbH & Co KG; Mietvertrag mit Kaufoption; Bürogebäude; …
- FG Münster, 04.11.2005 - 4 K 2284/01
Besondere Umstände, die auf eine Veräußerungsabsicht schließen lassen
- FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
Gesonderte Feststellung der Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger aus einer …
- FG München, 30.04.2009 - 5 K 1657/07
Gewinn aus Veräußerung eines Grundstücks als einzigem wesentlichem Wirtschaftsgut …
- FG München, 30.04.2009 - 5 K 1656/07
Veräußerung eines Grundstücks als einzigem Gegenstand des Betriebsvermögens 9 …
- FG Hessen, 26.07.2010 - 8 V 938/10
Gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortrag: Ernstliche Zweifel an der …
- FG München, 23.01.2009 - 1 K 2390/07
Produktion urheberrechtlich geschützter Bühnenwerke als Gewerbebetrieb
- FG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 11 K 4251/08
Vergütung für Einräumung eines Nutzungsrechts an einer eingetragenen Marke kein …
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