Rechtsprechung
   BFH, 23.02.2012 - V R 59/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO - Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG - Beschäftigung von Behinderten zur Abschöpfung und Weitergabe steuerlicher Vorteile an eine nicht gemeinnützige Körperschaft

  • Bundesfinanzhof

    Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO - Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG - Beschäftigung von Behinderten zur Abschöpfung und Weitergabe steuerlicher Vorteile an eine nicht gemeinnützige Körperschaft

  • IWW
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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zugunsten einer nicht gemeinnützigen Körperschaft durch die Beschäftigung Behinderter im Rahmen eines Integrationsprojekts

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschäftigung Behinderter zur Weitergabe von Steuervorteilen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Ausschließlich gemeinnützige Zwecke einer Körperschaft

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 2005 § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, AO § 68 Nr 3 Buchst c, AO § 65, SGB IX § 132 Abs 1
    Behinderter; Behinderung; Ermäßigter Steuersatz; gemeinnützige Zwecke; Gemeinnützigkeit; Zweckbetrieb

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Kann das bloße Nützen eines gesetzlich gewährten Steuervorteils gemeinnützigkeitsschädlich sein? - Anmerkungen zum Urteil des BFH vom 23. 2. 2012, V R 59/09" von RA/Priv.-Doz. Dr. Walter Georg Leisner, original erschienen in: DStR 2012, 1123 - 1124.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2012, 1308



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Wird zitiert von ...  

  • FG Niedersachsen, 14.06.2012 - 5 K 117/11  

    Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a

    Dementsprechend sind Tatbestandsmerkmale, die zu dieser Ausnahme führen, eng auszulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 18.01.2001 Rs. C-83/99, "Kommission/Spanien", BFH/NV Beilage 2001, 124; BFH-Urteil vom 23.02.2012 V R 59/09, DB 2012, 1308).
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