Rechtsprechung
   BFH, 23.02.2012 - X B 91/11   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und kumulativer finanzgerichtlicher Begründung

  • openjur.de

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und kumulativer finanzgerichtlicher Begründung

  • Bundesfinanzhof

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und kumulativer finanzgerichtlicher Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der Voraussetzungen eines Zulassungsgrundes i.S. von § 115 Abs. 2 FGO




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 25.10.2012 - X B 133/11  

    Pflicht zur Aufbewahrung der sog. Schichtzettel im Taxigewerbe; keine

    a) Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, d. h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i. S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (ständige BFH-Rechtsprechung, z. B. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150; vgl. Gräber/Ruban, a. a. O., § 116 Rz 28, m. w. N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 25.07.2012 - X B 11/11  

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Zudem gehört das Übergehen eines Beweisantrags zu den verzichtbaren Mängeln, bei denen das Rügerecht durch das Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge jedenfalls dann regelmäßig verloren geht, wenn der Beteiligte wie hier die Klägerin in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten war (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150).
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