Rechtsprechung
| BFH, 23.04.2012 - III B 183/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Statthaftigkeit eines Antrags auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung - Zum Begriff der "wesentlichen Nachteile" bei behaupteter Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift - Keine Bindung nach § 31 ABs. 1 BVerfGG
- Bundesfinanzhof
Statthaftigkeit eines Antrags auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung - Zum Begriff der "wesentlichen Nachteile" bei behaupteter Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift - Keine Bindung nach § 31 ABs. 1 BVerfGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftigkeit eines Antrags auf Aufhebung der Vollziehung bei Begehren eines Einkommensteuerbescheids zur gemeinsamen Veranlagung mit dem Lebenspartner
Wird zitiert von ...
- FG Köln, 04.07.2012 - 13 V 1408/12
Keine Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden wegen möglicher …
Nach bisheriger Rechtsprechung des BFH (vgl. aktuell BFH-Beschluss vom 23. April 2012 III B 183/11, BFH/NV 2012, 1173 m. w. N.) setzte eine Aufhebung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 8, 2.
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