Rechtsprechung
| BFH, 23.04.2012 - III B 187/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Keine Aufhebung der Vollziehung bei abgelehnter Zusammenveranlagung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Rechtsschutzgewährende Antragsauslegung - "Wesentliche Nachteile" i. S. des § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO - Keine verfahrensrechtliche Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG
- openjur.de
Keine Aufhebung der Vollziehung bei abgelehnter Zusammenveranlagung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; Rechtsschutzgewährende Antragsauslegung; "Wesentliche Nachteile" i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO; Keine verfahrensrechtliche Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG
- Bundesfinanzhof
Keine Aufhebung der Vollziehung bei abgelehnter Zusammenveranlagung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Rechtsschutzgewährende Antragsauslegung - "Wesentliche Nachteile" i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO - Keine verfahrensrechtliche Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweiliger Rechtschutz gegen den Ausschluss der Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft von der Möglichkeit zur Zusammenveranlagung unter dem Blickwinkel des GG
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnerschaften
Wird zitiert von ...
- BFH, 17.10.2012 - III B 68/12
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem …
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