Rechtsprechung
   BFH, 23.04.2012 - III B 187/11   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Keine Aufhebung der Vollziehung bei abgelehnter Zusammenveranlagung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Rechtsschutzgewährende Antragsauslegung - "Wesentliche Nachteile" i. S. des § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO - Keine verfahrensrechtliche Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG

  • openjur.de

    Keine Aufhebung der Vollziehung bei abgelehnter Zusammenveranlagung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; Rechtsschutzgewährende Antragsauslegung; "Wesentliche Nachteile" i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO; Keine verfahrensrechtliche Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG

  • Bundesfinanzhof

    Keine Aufhebung der Vollziehung bei abgelehnter Zusammenveranlagung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Rechtsschutzgewährende Antragsauslegung - "Wesentliche Nachteile" i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO - Keine verfahrensrechtliche Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen den Ausschluss der Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft von der Möglichkeit zur Zusammenveranlagung unter dem Blickwinkel des GG

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnerschaften




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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 17.10.2012 - III B 68/12  

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem

    Der Begriff der wesentlichen Nachteile i. S. von § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO ist im Sinne der Rechtsprechung zu § 114 FGO zu verstehen (z. B. BFH-Beschluss vom 23. April 2012 III B 187/11, BFH/NV 2012, 1328, m. w. N.).
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