Rechtsprechung
| BFH, 23.06.2008 - IV B 106/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtmäßige Festsetzung eines Verspätungszuschlags
- Bundesfinanzhof
Rechtmäßige Festsetzung eines Verspätungszuschlags
- NWB SteuerXpert START
AO § 152
Festsetzung eines Verspätungszuschlags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 24.07.2007 - 12 K 78/05
- BFH, 23.06.2008 - IV B 106/07
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 23.09.2009 - XI R 56/07
Keine Rücknahme eines Verspätungszuschlags wegen Eintritts einer …
Dabei kann aber ein Merkmal nach den Umständen des Einzelfalls ausnahmsweise letztlich auch ganz ohne Auswirkung auf die Bemessung des Verspätungszuschlags bleiben (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 12 K 249/08
Gesonderte Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer
Ausnahmsweise kann nach den Umständen des Einzelfalles ein Merkmal letztlich auch ganz ohne Auswirkung auf die Bemessung des Verspätungszuschlags bleiben (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH/NV 2009, 116 sowie vom 23. Juni 2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642 jeweils m.w.N.).Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH/NV 2009, 116 unter II. 2. der Entscheidungsgründe sowie BFH-Beschluss vom 23. Juni 2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642 unter 1.a der Gründe), dass die Finanzbehörde das Verhalten des Steuerpflichtigen in den Vorjahren bei ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung, in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll, berücksichtigen darf.
- FG München, 21.05.2010 - 14 K 1392/08
Verspätungszuschlag wegen wiederholter verspäteter Abgabe der …
Hierbei kann im Ergebnis, je nach den Umständen des Einzelfalls, ein Merkmal stärker als ein anderes hervortreten oder schließlich auch ganz ohne Auswirkung auf die Bemessung bleiben (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, BFH-Beschluss vom 23.06.2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642).19 Da die wiederholten Verspätungen bei der Abgabe der Steuererklärungen für die Pflichtvergessenheit des Klägers sprechen, das Verschulden aber zu den vom Finanzamt nach § 152 Abs. 2 Satz 2 AO bei der Ausübung des Ermessens zu berücksichtigenden Kriterien gehört und mit dem Grad des Verschuldens auch der von der Finanzverwaltung durch die Höhe des Verspätungszuschlags entgegenzusetzende Druck wachsen darf (vgl. BFH in BFH/NV 2008, 1642), konnte das Finanzamt diesem Umstand eine wesentlich höhere Bedeutung zumessen als den übrigen nach § 152 Abs. 2 Satz 2 AO zu berücksichtigenden Kriterien.
- BFH, 16.10.2008 - III B 160/07
Bemessung eines Verspätungszuschlags
Sie übersehen zudem, dass wiederholte Verspätungen bei der Abgabe der Steuererklärungen für die Pflichtvergessenheit der Steuerpflichtigen sprechen, das Verschulden zu den von der Finanzbehörde nach § 152 Abs. 2 Satz 2 AO bei der Ausübung des Ermessens zu berücksichtigenden Kriterien gehört und mit dem Grad des Verschuldens auch der von der Finanzverwaltung durch die Höhe des Verspätungszuschlags entgegenzusetzende Druck wachsen darf (BFH-Beschluss vom 23. Juni 2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 152 AO Rz 27). - FG Köln, 30.05.2012 - 7 K 3652/11 Der Beklagte durfte insbesondere mit Blick auf den in der Einspruchsentscheidung erläuterten Zweck des Verspätungszuschlags erschwerend die teilweise sogar nicht unerheblich verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen in den Vorjahren berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 28.08.1987 III R 230/83, BFHE 151, 3; BStBl. II 1987, 836 m.w.N. und BFH-Beschluss vom 23.06.2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642).
Da die wiederholten Verspätungen bei der Abgabe der Steuererklärungen für eine Pflichtvergessenheit sprechen, das Verschulden zu den vom Finanzamt nach § 152 Abs. 2 Satz 2 AO bei der Ausübung des Ermessens zu berücksichtigenden Kriterien gehört und mit dem Grad des Verschuldens auch der von der Finanzverwaltung durch die Höhe des Verspätungszuschlags entgegenzusetzende Druck wachsen darf (vgl. dazu nur BFH-Beschluss vom 23.06.2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642 und BFH-Urteil vom 29.03.2007 IX R 9/05, BFH/NV 2007, 1617 m.w.N.), konnte der Beklagte diesem Umstand zudem eine wesentlich höhere Bedeutung zumessen als den übrigen nach § 152 Abs. 2 Satz 2 AO zu berücksichtigenden Kriterien.
Sie betreiben juristische Internetseiten?