Rechtsprechung
   BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

  • Simons & Moll-Simons
  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO - Mindestmaß an Klarheit, Geordnetheit und Verständlichkeit des Vorbringens erforderlich

  • NWB SteuerXpert START

    FGO § 115 Abs. 2, § 116 Abs. 3 Satz 3
    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Klarheit bei Beschwerden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vortrag in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wohlwollende Auslegung einer Beschwerdebegründung ist begrenzt

  • steuertipps.de (Kurzinformation)

    Beschwerdebegründung: Weniger ist mehr

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Anforderungen an eine Beschwerdebegründung

  • steuerrecht.org (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderung an die Rechtsmittelbegründung; hier: Nichtzulassungsbeschwerde (Dr.?Ulrich?Dürr; steueranwaltsmagazin 3/2009, S. 113)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 23.7.2008, Az.: VI B 78/07 (Anforderungen an NZB-Begründung)" von RiFG Peter Schlüßel, original erschienen in: AO-StB 2008, 300.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 222, 54
  • DB 2008, 2121
  • BStBl II 2008, 878



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BFH, 07.06.2011 - X B 212/10  

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Erheblichkeit

    Dies erfordert hinsichtlich der Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO, dass die Kläger substantiierte und konkrete Angaben darüber machen, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte vom Kläger herauszuarbeitende Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 X B 183/06, nicht veröffentlicht, juris, und vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 26, m. w. N. aus der Rechtsprechung des BFH).

    Bei dem Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (Verfahrensmangel) ist weitergehend eine konkrete und schlüssige Bezeichnung der Tatsachen zu fordern, die den behaupteten Verfahrensfehler ergeben (vgl. auch § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO; BFH-Beschluss in BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878; Gräber/ Ruban, a. a. O., § 116 Rz 26).

  • BFH, 11.03.2009 - VI K 2/08  

    "Nichtigkeitsklage" gegen einen BFH-Beschluss

    Da sich die "Nichtigkeitsklage" des Klägers nicht auf Urteile i.S. von § 578 der Zivilprozessordnung (ZPO), sondern auf den Senatsbeschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07 (BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878) bezieht, ist sie als Antrag zu verstehen, den angegriffenen Beschluss entsprechend § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 2008 I K 1/08 und vom 13. August 2008 III K 2/08, jeweils [...], m.w.N.).

    Hinsichtlich des BFH-Beschlusses in BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878 hat der Kläger entgegen § 134 FGO, § 583 ZPO keine Nichtigkeitsgründe i.S. des § 579 Abs. 1 ZPO dargetan.

  • BFH, 11.03.2009 - VI S 2/09  

    Begründungsanforderungen und Prüfungsumfang bei einer Anhörungsrüge

    Denn so wie das Darlegungserfordernis nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dazu führt, dass hinsichtlich aller Revisionszulassungsgründe auch Anforderungen an die Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit des Beschwerdevorbringens zu stellen sind (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878), verlangt auch die in § 133a Abs. 2 Satz 5 FGO geforderte Darlegung, dass derartige Mindestanforderungen an die Ausführungen zur Begründung einer Anhörungsrüge zu stellen sind.
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  • BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12  

    Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision - Anforderungen an das

    Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muss hiernach eine an den gesetzlichen Zulassungsgründen orientierte Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozessbevollmächtigten erkennen lassen sowie ein Mindestmaß an Klarheit, Geordnetheit und Verständlichkeit des Vortrags aufweisen (u. a. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878, m. w. N.).

    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus den eingereichten Unterlagen das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte; ebenso ist es nicht dessen Aufgabe, selbst anhand der Akten mögliche Zulassungsgründe zu ermitteln (BFH-Beschluss in BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878, m. w. N.).

  • BFH, 25.09.2008 - VIII B 80/07  

    Terminsverlegung aus erheblichen Gründen - Erfolgsaussicht einer Besetzungsrüge -

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf die Gründe des Beschlusses des VI. BFH-Senats vom 23. Juli 2008 im Parallelverfahren VI B 78/07 (juris), auf die in vollem Umfang Bezug genommen wird.
  • BFH, 11.03.2009 - VI S 14/08  

    Zur Zulässigkeit von Gegenvorstellung und außerordentlicher Beschwerde

    Der Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Kläger) hat aber nicht substantiiert und nachvollziehbar vorgetragen, dass dem Senatsbeschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07 (BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878) ein derart schwerwiegender Verstoß anhafte.
  • BFH, 20.04.2010 - VI S 1/10  

    Mindestanforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge - Begriff "Darlegen" -

    Denn so wie das Darlegungserfordernis nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dazu führt, dass hinsichtlich aller Revisionszulassungsgründe auch Anforderungen an die Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit des Beschwerdevorbringens zu stellen sind (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878), verlangt auch die in § 133a Abs. 2 Satz 5 FGO geforderte Darlegung, dass derartige Mindestanforderungen an die Ausführungen zur Begründung einer Anhörungsrüge zu stellen sind (BFH-Beschluss vom 11. März 2009 VI S 2/09, BFH/ NV 2009, 1131).
  • BFH, 09.02.2011 - X B 67/10  

    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkür -

    Die Fragen lassen keine über das Interesse des Klägers am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichende, allgemein interessierende, klärungsbedürftige und in diesem Rechtsstreit klärungsfähige Rechtsfrage erkennen (vgl. zu den Darlegungserfordernissen z. B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878).
  • BFH, 20.11.2008 - VII B 113/07  

    Umfangreiche unübersichtliche Schriftsätze und Vorbringen zur

    Der BFH hat bereits in einem der Verfahren, in denen der Kläger durch seinen Bevollmächtigten (nahezu) inhaltsgleich hat vortragen lassen, ausführlich begründet, dass die mehrere hundert Seiten und ein Konglomerat von Verfahren und auch Streitjahren umfassenden Beschwerden, in die in großem Umfang Schriftsätze und Aktenstücke aus unterschiedlichen finanzgerichtlichen Verfahren hinein kopiert sind, den genannten Anforderungen nicht gerecht werden und der BFH angesichts des Entlastungszwecks des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht gehalten ist, ein solches Vorbringen näher daraufhin zu untersuchen, ob es möglicherweise hier oder dort auch Hinweise enthält, die --bei wohlwollender Auslegung-- revisionsrechtlich für das konkret zu entscheidende Verfahren von Belang sein könnten (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BStBl I 2008, 878, BFH/NV 2008, 1959).
  • BFH, 11.03.2009 - VI S 13/08  

    Anhörungsrüge nach Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

    Auch aus der Begründung der Anhörungsrüge ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass sich der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Kläger) nicht zu Sach- oder Rechtsfragen im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren VI B 78/07 hat äußern können oder dass entscheidungserhebliches Vorbringen des Klägers vom erkennenden Senat unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen worden wäre.
  • BFH, 03.11.2010 - X S 28/10  

    Wirkungen der Aufteilung einer Steuerschuld - Anforderungen an die Begründung

  • FG Hamburg, 31.03.2009 - 3 K 31/09  

    Zulässigkeit einer auf Zahlung von Kindergeld gerichteten Klage; Entfallen des

  • FG Saarland, 23.09.2008 - 1 K 1305/05  

    Terminsverlegung wegen einwöchigem Seminar bei einfachem Streitprogramm;

  • FG Hamburg, 08.01.2009 - 3 K 228/08  

    Finanzgerichtsordnung: Sachurteilsvoraussetzungen und Terminsverlegungsantrag

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