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   BFH, 23.08.1993 - V B 135/91   

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Wird zitiert von ... (7)  

  • BFH, 06.07.2011 - II R 34/10  

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Beendigung des

    b) Mit Beendigung des Insolvenzverfahrens entfällt neben der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zugleich die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters (vgl. BGH-Urteil vom 10. Dezember 2009 IX ZR 206/08, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis - ZIP - 2010, 102; s. auch BFH-Beschluss vom 23. August 1993 V B 135/91, BFH/NV 1994, 186, zur Rechtslage nach der Konkursordnung - KO -).

    Dies betrifft aber lediglich die Geltendmachung der Steuerforderung; Steuerschuldner ist auch in diesen Fällen der Insolvenzschuldner als Rechtsträger der Insolvenzmasse (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 186, zur Rechtslage nach der KO).

  • BFH, 04.10.2004 - VI R 26/02  

    Steuerrecht - Löschung von Revisionsverfahren aus BFH-Register

    Sie bewirkt lediglich, dass die Gerichtsakte aus dem Geschäftsgang genommen und nicht mehr zur Bearbeitung vorgelegt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 1993 V B 135/91, BFH/NV 1994, 186).
  • BFH, 19.04.2005 - IV B 181/03  

    Löschung des Verfahrens; Verfahrensfortsetzung

    Sie bewirkt lediglich, dass die Gerichtsakte aus dem Geschäftsgang genommen und nicht mehr zur Bearbeitung vorgelegt wird (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 237; vom 23. August 1993 V B 135/91, BFH/NV 1994, 186, und in BFH/NV 1992, 400).
mehr
  • BFH, 12.03.1998 - VII B 199/97  
    Denn eine Nachtragsverteilung "nach dem Vollzuge der Schlußverteilung" (vgl. § 166 KO ) ist nur möglich bei Aufhebung des Konkursverfahrens gemäß § 163 KO nach Schlußverteilung (§ 161 KO ), nicht aber in den Fällen der Verfahrenseinstellung nach § 204 KO (vgl. BFH-Beschluß vom 23. August 1993 V B 135/91, BFH/NV 1994, 186, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 3 K 1407/03  

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters - Wirksamwerden des

    Ausnahmsweise besteht die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters fort, wenn die Möglichkeit einer Nachtragsverteilung i. S. des § 211 Abs. 3 InsO in Betracht zu ziehen ist (vgl. zur früheren Rechtslage nach der Konkursordnung -KO -, BFH, Urteil vom 23. August 1993, V B 135/91, BFH/NV 1994, 186 mit weiteren Nachweisen -m.w.N. sowie zur Rechtslage nach der InsO MünchenerKommentarInsO-Hefermehl, § 215 Rd.Nr. 11).
  • FG Köln, 25.06.2010 - 13 K 10/08  

    Registerlöschung nach insolvenzbedinger Verfahrensunterbrechnung

    Die richterliche Anordnung, ein Verfahren im Prozessregister auszutragen, ist auch dann eine prozessleitende Verfügung, wenn sie durch Beschluss getroffen wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1988 IV B 68/80, BStBl. II 1981, 478; vom 23. August 1993 V B 135/91, BFH/NV 1994, 186).
  • FG Hamburg, 22.11.2001 - I 39/98  

    Verfügungs- und Prozessführungsbefugnis des Konkursverwalters

    In Bezug auf diese Gegenstände bleibt der Konkursverwalter zur Fortführung anhängiger Prozesse befugt (BFH-Urteil vom 23.08.1993 V B 135/91 BFH/NV 1994, 186; Kilger, Konkursordnung , 15. Auflage § 163 Anm. 4).
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