Rechtsprechung
   BFH, 23.09.2009 - IV R 21/08   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BGB § 705, § 706 Abs. 3; EStG 1997 § 4 Abs. 4, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b
    Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer; Objektbegrenzung bei mehreren Nutzern und mehreren Arbeitszimmern

  • Betriebs-Berater

    Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer

  • openjur.de

    Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer; Objektbegrenzung bei mehreren Nutzern und mehreren Arbeitszimmern; Miteigentum an Ausstattungsgegenständen; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG erfasst nicht Aufwendungen für Arbeitsmittel; Klageer

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  • Betriebs-Berater

    Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer

  • Bundesfinanzhof

    Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer - Objektbegrenzung bei mehreren Nutzern und mehreren Arbeitszimmern - Miteigentum an Ausstattungsgegenständen - § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG erfasst nicht Aufwendungen für Arbeitsmittel - Klageerhebung gegen Gewinnfeststellungsbescheid durch sämtliche Gesellschafter einer GbR

  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung der Aufwendungen für einen von Ehegatten betrieblich genutzten Raum in einem von ihnen bewohnten und in ihrem Miteigentum stehenden Haus; Zuordnung anteiliger Mietzinsen und anteiliger Energiekosten für einen von Ehegatten betrieblich genutzten Raum in einer von ihnen bewohnten und gemeinsam angemieteten Wohnung; Auswirkung der gemeinsamen Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers auf den Anpruch des Höchstbetrages nach § 4 Abs. 5 Einkommensteuergesetz 1997 ( EStG 1997)

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hausliche Arbeitszimmer für Ehegatten

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Häusliches Arbeitszimmer: Bei einer Ehegatten-Gesellschaft kommt es auf die Anteile an

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  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zur Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Häusliche Arbeitszimmer von Ehegatten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aufteilung der Aufwendungen für ein von Ehegatten gemeinsam betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für ein von Ehegatten in ihrem Haus betrieblich genutztes Arbeitszimmer sind entsprechend ihren Miteigentumsanteilen zuzuordnen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Anteiliger Abzug der Aufwendungen bei gemeinsam genutztem Arbeitszimmer

Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b
    Arbeitszimmer; Betriebsausgabe; Nutzung

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Praxishinweis zur Entscheidung des BFH vom 23.09.2009, Az.: IV R 21/08 (Aufwendungen für ein von Ehegatten genutztes Arbeitszimmer)" von Martin Hilbertz, original erschienen in: EStB 2010, 49 - 50.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Von Ehegatten sukzessive betrieblich genutzte häusliche Arbeitszimmer" von RiBFH Walter Bode, original erschienen in: NWB 2010, 988 - 991.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 23.09.2009, Az.: IV R 21/08 (Zuordnung der Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer, welches von Ehegatten gemeinsam zur Einkünfteerzielung genutzt wird, nach Miteig.)" von der Redaktion der DStR, original erschienen in: DStR 2010, 97 - 101.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZM 2010, 636
  • BB 2010, 1263
  • BB 2010, 213
  • BStBl II 2010, 337



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Wird zitiert von ... (4)  

  • FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 8 K 254/11  

    Aufteilungsverbot gilt nicht für häusliches Arbeitszimmer

    Nutzen Miteigentümer ein Wirtschaftsgut (Gebäude; hier: Arbeitszimmer) gemeinsam zur Erzielung von Einkünften, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden AfA in Anspruch nehmen, denn jeder setzt die gesamten auf seinen Anteil entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten zur Einkünfteerzielung ein (Beschluss des Großen Senats des BFH in BStBl 1999 II S. 774 unter C.2. der Gründe, BFH v. 23.09.2009 IV R 21/08, BStBl 2010 II S. 337).
  • FG Düsseldorf, 20.01.2010 - 2 K 4581/07  

    Halbabzugsverbot bei Abschreibungen von Darlehensforderungen und GmbH-Beteiligung

    Erheben - wie hier - sämtliche Gesellschafter einer GbR Klage gegen den Feststellungsbescheid und sind sie ohne Ausnahme gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO) klagebefugt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie sowohl im Namen der Gesellschaft als auch im eigenen Namen klagen (z. B. BFH-Urteil vom 23.09.2009 IV R 21/08, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2010, 97).
  • FG Münster, 20.04.2010 - 15 K 2184/07  

    Ausbildungskosten für das eigene Kind als (Sonder)Betriebsausgabe

    Zu den Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters gehören alle Betriebsausgaben, die ihre Veranlassung in der Beteiligung an der Personengesellschaft haben (BFH-Urteil vom 18.05.1995, IV R 46/94, BFHE 178, 318, BStBl II 1996, 295; BFH-Urteil vom 23.09.2009, IV R 21/08, BFH/NV 2010, 502).
  • FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 447/12  

    Höchstbetrag von 1.250 EUR für häusliche Arbeitszimmer objektbezogen

    Nutzen --wie vorliegend-- Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer, steht nach der Rechtsprechung des BFH (zuletzt BFH-Urteil vom 23. September 2009 IV R 21/08, BFHE 227, 31, BStBl II 2010, 337) einem Ehegatten, der seine Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 Halbsatz 1 EStG beschränkt abziehen kann, der Höchstbetrag nach dieser Vorschrift nur anteilig zu.
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