Rechtsprechung
   BFH, 24.03.1998 - I R 88/97   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Gesellschaftergeschäftsführer; Grundstück; Irrtum; Rückgängigmachung; Verdeckte Gewinnausschüttung




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Wird zitiert von ... (17)  

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01  

    Überhöhte Rabatte für den Gewerbebetrieb der Ehefrau eines Minderheits-GGf

    Er hat vielmehr insbesondere für Schadensersatzansprüche auch entschieden, dass die durch den Ansatz einer vGA nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zu korrigierende Vermögensminderung anhand der Steuerbilanz zu ermitteln sei, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (BFH-Urteile in BFHE 182, 358, 360, m.w.N.; vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123, 126; vom 18. Dezember 1996 I R 26/95, BFHE 182, 190, 192; vom 24. März 1998 I R 88/97, BFH/NV 1998, 1374).

    Werde eine solche Forderung auf Grund eines Bilanzierungsfehlers oder -irrtums nicht aktiviert, so sei die Steuerbilanz zu berichtigen (BFH-Urteile in BFHE 182, 358, 361; in BFHE 182, 190, 192; in BFH/NV 1998, 1374).

    Eine vGA liege insoweit nicht vor; sie sei vielmehr erst dann gegeben, wenn die Gesellschaft auf die Schadensersatzforderung --endgültig-- verzichte (BFH-Urteil in BFHE 182, 358; in BFH/NV 1998, 1374).

    Dementsprechend hat der I. Senat im Urteil in BFH/NV 1998, 1374 für die dort zu beurteilenden Bereicherungs- und Ersatzansprüche eine Aktivierungspflicht angenommen, "weil keine verdeckte Gewinnausschüttung vorgelegen habe, (und deshalb) die Ansprüche auch nicht der Rückgängigmachung einer solchen dienten; (damit) liege keine Vermögensminderung als Voraussetzung für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung vor".

  • BFH, 29.04.2008 - I R 67/06  

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht -

    Zwar können Bilanzierungsfehler, die eine Vermögensverlagerung zugunsten der Gesellschafter abbilden, unter Umständen dann nicht zur Annahme einer vGA führen, wenn sie ohne Kenntnis und Billigung der Gesellschafter erfolgt sind (vgl. Senatsurteil vom 24. März 1998 I R 88/97, BFH/NV 1998, 1374; Senatsbeschluss vom 17. November 1999 I B 38/99, BFH/NV 2000, 751 --Leitsatz--; BFH-Beschluss vom 5. April 2004 X B 130/03, BFHReport 2004, 779; Gosch, a.a.O., § 8 Rz 666).
  • BFH, 08.08.2001 - I R 106/99  

    Spekulationsverluste einer GmbH sind keine verdeckte Gewinnausschüttung

    Unabhängig davon wären irrtümliche Fehlbuchungen ohnehin nicht geeignet, eine vGA nach sich zu ziehen (vgl. Senatsurteil vom 24. März 1998 I R 88/97, BFH/NV 1998, 1374).
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