Rechtsprechung
   BFH, 24.05.2012 - III R 14/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtiger - Selbständigkeit des Verfahrens der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Verfahren der Einkommensteuerfestsetzung

  • Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtiger - Selbständigkeit des Verfahrens der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Verfahren der Einkommensteuerfestsetzung

  • IWW
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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Stpfl.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer einkommensteuerrechtlichen Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger für eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldberechtigung und unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 1 Abs 3
    Bindung; Kindergeld; Nachweis; Stichtag; Unbeschränkte Steuerpflicht

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2013, 415
  • DB 2012, 1910



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 01.06.2012 - III B 3/11  

    Übersehen einer Rechtsfrage begründet keine Divergenz - Anforderungen an die

    aa) Soweit der Kläger vorträgt, das FG weiche in seiner Entscheidung von dem in dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 9. Februar 2010 4 K 5221/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 886; nicht rechtskräftig, Az. des Bundesfinanzhofs - BFH - III R 14/10) aufgestellten abstrakten Rechtssatz ab, nach dem eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG auch dann bestehen könne, wenn der Berechtigte im Besteuerungsverfahren nicht nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt worden sei, liegt die behauptete Divergenz nicht vor.
  • FG Münster, 12.07.2012 - 13 K 2675/10  

    Finanz- und Abgaberecht

    Denn nach dem EStG handelt es sich bei der Einkommensteuer-Festsetzung und der Kindergeldfestsetzung um unterschiedliche Verfahren, so dass Entscheidungen des Finanzamts hinsichtlich des inländischen Wohnsitzes für die Kindergeldfestsetzung nicht bindend sind (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24. Mai 2012 III R 14/10, juris; BFH-Urteil vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564).
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