Rechtsprechung
| BFH, 24.05.2012 - III R 14/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtiger - Selbständigkeit des Verfahrens der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Verfahren der Einkommensteuerfestsetzung
- Bundesfinanzhof
Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtiger - Selbständigkeit des Verfahrens der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Verfahren der Einkommensteuerfestsetzung
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Stpfl.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit einer einkommensteuerrechtlichen Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger für eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeldberechtigung und unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 4 K 5221/08
- BFH, 24.05.2012 - III R 14/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2013, 415
- DB 2012, 1910
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 01.06.2012 - III B 3/11
Übersehen einer Rechtsfrage begründet keine Divergenz - Anforderungen an die …
aa) Soweit der Kläger vorträgt, das FG weiche in seiner Entscheidung von dem in dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 9. Februar 2010 4 K 5221/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 886; nicht rechtskräftig, Az. des Bundesfinanzhofs - BFH - III R 14/10) aufgestellten abstrakten Rechtssatz ab, nach dem eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG auch dann bestehen könne, wenn der Berechtigte im Besteuerungsverfahren nicht nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt worden sei, liegt die behauptete Divergenz nicht vor. - FG Münster, 12.07.2012 - 13 K 2675/10
Finanz- und Abgaberecht
Denn nach dem EStG handelt es sich bei der Einkommensteuer-Festsetzung und der Kindergeldfestsetzung um unterschiedliche Verfahren, so dass Entscheidungen des Finanzamts hinsichtlich des inländischen Wohnsitzes für die Kindergeldfestsetzung nicht bindend sind (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24. Mai 2012 III R 14/10, juris;… BFH-Urteil vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564).
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