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   BFH, 24.06.1981 - I R 143/78   

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https://dejure.org/1981,1293
BFH, 24.06.1981 - I R 143/78 (https://dejure.org/1981,1293)
BFH, Entscheidung vom 24.06.1981 - I R 143/78 (https://dejure.org/1981,1293)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - I R 143/78 (https://dejure.org/1981,1293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG § 4 Abs. 1 Nr. 7; KStDV § 11 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Unterstützungskasse - Mitwirkungsrecht - Beirat - Betriebszugehörige

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage des für die Steuerfreiheit einer rechtsfähigen Unterstützungskasse den Zugehörigen des Betriebs zustehenden Rechts einer beratenden Mitwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    KStDV § 11 Nr. 3; KStG § 4 Abs. 1 Nr. 7

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 535
  • BStBl II 1981, 749
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.09.1967 - I 62/63

    Satzungsmäßige Festlegung der Verwendung des Vermögens einer aufgelösten

    Auszug aus BFH, 24.06.1981 - I R 143/78
    Der Senat bleibt insoweit bei seiner bereits im Urteil vom 20. September 1967 I 62/63 (BFHE 90, 177, BStBl II 1968, 24) vertretenen Rechtsauffassung.
  • BFH, 10.06.1987 - I R 253/83

    Körperschaftsteuerpflicht einer Unterstützungskasse wegen mangelnder

    Die Steuerfreiheit einer Unterstützungskasse setzt voraus, daß der Beirat, dem die beratende Mitwirkung durch die Zugehörigen bzw. Arbeitnehmervertreter des Trägerunternehmens übertragen ist, die Gesamtheit der Betriebszugehörigen repräsentiert (Bestätigung des BFH-Urteils vom 24. Juni 1981 I R 143/78, BFHE 133, 535, BStBl II 1981, 749).

    Die Bestimmung ist durch § 56 Abs. 1 Buchst. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerfG) nicht überholt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Juni 1981 I R 143/78, BFHE 133, 535, BStBl II 1981, 749).

    Die beratende Mitwirkung der Zugehörigen kann einem Beirat übertragen werden (vgl. Urteil in BFHE 133, 535, BStBl II 1981, 749).

    In diesem Fall sind die Voraussetzungen des § 11 Nr. 3 KStDV in der für die Streitjahre 1973 und 1974 gültigen Fassung nur dann erfüllt, wenn die Beiratsmitglieder die Gesamtheit der Betriebszugehörigen repräsentieren, d.h. wenn sie von diesem unmittelbar oder mittelbar gewählt werden (Urteil in BFHE 133, 535, BStBl II 1981, 749).

    Für die Entscheidung kommt es nicht darauf an, ob die Zahl der Mitglieder des Klägers im Verhältnis zur Zahl der Betriebsangehörigen nicht verschwindend gering war (Urteil in BFHE 133, 535, BStBl II 1981, 749).

  • BFH, 18.07.1990 - I R 22/87

    Unterstützungskassen; zu Fragen der sozialen Einrichtung i. S. des § 5 Abs. 1 Nr.

    Nachdem der Verordnungsgeber die Bestimmungen der §§ 11 Nr. 3 KStDV 1968, 3 Nr. 2 KStDV 1977 auch nach Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes aufrechterhalten oder neu erlassen hat, ist davon auszugehen, daß für die Steuerbefreiung eine beratende Mitwirkung der Betriebszugehörigen über einen Beirat ausreichend ist (BFH-Urteil vom 24. Juni 1981 I R 143/78, BFHE 133, 535, 538, BStBl II 1981, 749; Blümich/Freericks, Einkommensteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 5 KStG, Rz. 36).
  • BFH, 18.07.1990 - I R 23/87

    Unterstützungskasse - Geschäftsplan - Satzung - Leistungsplan - Soziale

    Nachdem der Verordnungsgeber die Bestimmungen der §§ 11 Nr. 3 KStDV 1968, 3 Nr. 2 KStDV 1977 auch nach Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes aufrechterhalten oder neu erlassen hat, ist davon auszugehen, daß für die Steuerbefreiung eine beratende Mitwirkung der Betriebszugehörigen über einen Beirat ausreichend ist (BFH-Urteil vom 24. Juni 1981 I R 143/78 , BFHE 133, 535, 538, BStBl II 1981, 749; Blümich/Freericks, Einkommensteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 5 KStG, Rz.36).
  • BFH, 26.02.1992 - I B 74/91

    Voraussetzungen für eine Steuerbefreiungen einer Unterstützungskasse (UK) in der

    Für den Fall, daß die Arbeitnehmer des Trägerunternehmens keinen Betriebsrat gebildet haben, muß nach der Rechtsprechung des Senats (s. Urteil vom 24. Juni 1981 I R 143/78, BFHE 133, 535, BStBl II 1981, 749) den Arbeitnehmern oder Personen, die von ihnen mittelbar oder unmittelbar gewählt wurden, das Mitwirkungsrecht zustehen.
  • BFH, 25.01.1984 - I R 273/83
    NV: Das für die Steuerfreiheit einer rechtsfähigen Unterstützungskasse erforderliche Mitwirkungsrecht der Betriebsangehörigen oder Arbeitnehmervertretungen wird dann nicht erfüllt, wenn zwar ein Beirat von der Mitgliederversammlung der Unterstützungskasse gewählt wird, die Anzahl der Mitglieder der Unterstützungskasse im Verhältnis zur Belegschaftszahl des Trägerunternehmens aber verschwindend gering ist (hier 7 bei ca. 500 Betriebsangehörigen) und in dem für die Mitgliederaufnahme allein entscheidenden Vorstand keine Betriebsangehörigen vertreten sind (so auch BFH-Urteil vom 24.6.1981 I R 143/78).2.
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